Feinstaub messen mit tragbarem Probenahmegerät SG10-2

Feinstaub mit SG10-2 Probenahmegerät messen

Der Feinstaub kann mit unseren personengetragenen Probenahmegerät SG10-2 gemessen werden. So kann ermittelt werden, ob es sich in Ihrem Hause um ungefährliche Stäube handelt. Sie können beispielsweise auch messen, ob es sich um eine gefährliche Feinstaubbelastung am Arbeitsplatz handelt.

So können Sie ein mögliches Risiko im Unternehmen rasch ermitteln und wichtige Maßnahmen umgehend treffen. Feinstaub Messgeräte wie unser Messgerät SG10-2, bieten hier schnelle Hilfe, um eine Gefahrstoffmessung genau durchführen zu können.

So messen Sie die Staubfraktionen A-Staub und E-Staub mit Probenahmegerät SG10-2

Für Messungen in diesem Bereich empfiehlt sich die Verwendung unserer Messgeräte, beispielsweise unser Probenahmegerät SG10-2. Mit diesen personengetragenen Probenahmegerät können sowohl die Staubfraktionen A-Staub als auch E-Staub mit dem passenden Probenahmenkopf (FSP10 für A-Staub oder GSP10 für E-Staub) am Arbeitsplatz gemessen werden.

Für die stationäre Probenahme empfiehlt sich das PM4-2 in Kombination mit dem Gesamtstaubkopf mit Adapter zur Messung der Staubfraktion E-Staub oder mit dem Feinstaubkopf und dem zugehörigen Anschlussbogen zur Messung von der Staubfraktion A-Staub.

 

Was ist Staub?  – Allgemeine Definition

Staub ist der Oberbegriff für kleinste Feststoffteilchen, die nach Aufwirbelung für längere Zeit in der Luft schweben.
Die klassische Einteilung erfolgt je nach Partikelgröße in A- und E-Staub. Als Vorgabe dient die DIN EN 481, welche die „Festlegung der Teilchengrößenverteilung zur Messung luftgetragener Partikel“ beschreibt.

Grenzwert

Der allgemeine Staubgrenzwert wurde am 14.02.2014 gesenkt und beträgt nun 1,25mg/m3 statt 3mg/m3, bezogen auf eine mittlere Dichte von 2,5g/cm3. Dieser Grenzwert ist in der TRGS 900 festgelegt und hat einen maximalen Überschreitungsfaktor von 8. Dies bedeutet, dass der Grenzwert innerhalb einer Schicht (angenommen mit 8 Stunden) nicht öfter als viermal überschritten werden darf. Diesen Grenzwert einzuhalten ist Sinn der Arbeitsschutzmaßnahmen. Um geeignete Maßnahmen ergreifen zu können wirken verschiedene TRGS zusammen.

Zunächst wird eine Gefährdungsbeurteilung mittels TRGS 400 vorgenommen, diese bündelt die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung und des Arbeitsschutzgesetzes. In der TRGS 402 ist die Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition dargestellt.
Anhand dieser Ergebnisse werden geeignete Schutzmaßnahmen im Rahmen der TRGS 504 vorgenommen, um die Grenzwerte laut TRGS 900 am Arbeitsplatz einhalten zu können. Über alle Schritte und Maßnahmen ist eine Dokumentation anzulegen und zu führen. Die Arbeitnehmer sind regelmäßig durch den Arbeitgeber über die Maßnahmen zu unterrichten.
Zur weiteren Differenzierung unterscheidet man zwischen den Staubfraktionen A-und E-Staub. Weitere Informationen dazu im folgenden Abschnitt.

Staubfraktion A-Staub

Als alveolengängigen Staub (A-Staub) bezeichnet man den Teil der einatembaren Staubpartikel, die bis in die Lungenbläschen (Alveolen) vordringen können. Verbreitet ist auch die (veraltete) Bezeichnung Feinstaub.
Die eingeatmeten Partikel lagern sich in der Lunge ab und bewirken durch eine Abwehrreaktion des Körpers die Vernarbung des Lungengewebes. Das führt zu Atembeschwerden und bei langfristiger Staubaussetzung zur sogenannten Staublunge (Pneumokoniose). Derartige Auswirkungen zu verhindern ist Aufgabe und Ziel der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (insbesondere TRGS 504).
Die Größe der alveolengängigen Partikel liegt bei bis zu 10µm. Je kleiner der Durchmesser, desto näher liegt der Prozentsatz der alveolengängigen Fraktion bei 100.
Eine genaue Größenangabe der einzelnen Partikel ist nicht möglich, weshalb man dies durch den aerodynamischen Partikeldurchmesser beschreibt.

Staubfraktion E-Staub

Die einatembare Staubfraktion (E-Staub) beschreibt die Partikel in der Luft, die durch Mund und Nase eingeatmet werden können. Die veraltete Bezeichnung „Gesamtstaub“ erwies sich als zu undifferenziert.
Für die Staubfraktion E-Staub gilt ebenfalls die DIN EN 481, in welcher die Partikelgröße der Staubteilchen beschrieben ist.
Wie man der unten stehenden Abbildung entnehmen kann, liegt die Größe der einatembaren Teilchen bei ca. 35µm. Unterhalb dieser Grenze unterscheidet man, wie weit die Partikel in die Lunge eindringen.
Daraus ergibt sich: je kleiner der aerodynamische Durchmesser ist, desto tiefer dringt der Partikel in die Lunge vor.

Aerodynamischer Durchmesser

Der aerodynamische Durchmesser definiert eine abstrakte Größe, bei der ein theoretischer kugelförmiger Partikel in einer Dichte von 1g/ml die gleichen Sinkeigenschaften aufweist, wie der zu untersuchende Partikel. Daraus lassen sich dann mittels Analogie die Merkmale des Probenpartikels bestimmen. Klassische Beispiele für A-Staub sind Kohlenstaub (C) oder Titandioxid (TiO2).

Quellen:
[1] Vgl. www.chemie.de/lexikon/Staub.html
[2] www.din.de/de/meta/suche/62730!search?query=din+en+481
[3] www.lungenaerzte-im-netz.de/krankheiten/staublunge/ursachen/
[4] www4.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/207634/3_lubw_ott.pdf?command=downloadContent&filename=3_lubw_ott.pdf
[5] Vgl. DIN EN 481, S.6

Schreibe einen Kommentar

*