Holzstaub gilt als Gefahrstoff. Deshalb müssen für die Beschäftigten Maßnahmen getroffen werden, um sie vor dieser Belastung zu schützen. Durch die Neufassung der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 553 wurden umfassendere Regelungen zum Schutz der Gesundheit im Umgang mit Holzstaub am Arbeitsplatz geschaffen.