Die wichtigen Säulen des Arbeitsschutzes

Die fünf Säulen des Arbeitsschutzes

Der Begriff „Arbeitsschutz“ umfasst unterschiedliche Aspekte. Diese greifen ineinander und bauen aufeinander auf. Deshalb sprechen wir in diesem Artikel von den „5 Säulen des Arbeitsschutzes“.

Sie umfassen:

  1. Arbeitsschutzgesetz
  2. Gefährdungsbeurteilung
  3. Arbeitsschutzorganisation
  4. Unterweisung
  5. Arbeitssicherheitsgesetz

1. Arbeitsschutzgesetz

Das „Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit“, kurz Arbeitsschutzgesetz gilt in allen Tätigkeitsbereichen (Sonderfälle/Ausnahmen siehe §1, Abs.1, 2).
Die Absicht des Arbeitsschutzgesetzes ist die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern (vgl. ArbSchG §1, Abs.1).
Weiterhin soll das Gesetz dafür sorgen, dass eventuelle Gefahren schnell erkannt und ausgeschaltet werden, um den Arbeitnehmer bestmöglich während der Arbeitszeit zu schützen. Das Arbeitsschutzgesetz wird durch weitere Verordnungen noch konkretisiert, etwa durch die Gefahrstoffverordnung oder die Arbeitsstättenverordnung.

2. Gefährdungsbeurteilung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen und eine umfassende Dokumentation zu erstellen. Dabei kann der Arbeitgeber diese selbst durchführen oder fachkundiges und geschultes Personal damit beauftragen.
Durch eine Gefährdungsbeurteilung wird das Gefahrenpotential ermittelt und dargestellt, welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen. Die Beurteilung erfolgt zweckmäßigerweise anhand der Bedingungen des Arbeitsplatzes und an den physischen und psychischen Anforderungen, die an den Arbeitnehmer gestellt werden. Hilfestellung bei der Gefahreneinschätzung bietet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Für eine Gefährdungsbeurteilung gibt es verschiedene Gefährdungsfaktoren.  Es wird unterschieden in Thermische, Mechanische, Elektrische oder Biologische Gefährdung oder Gefährdung durch Gefahrstoffe. Jeder Faktor zeichnet sich durch eine spezifische Definition und Beschreibung der Folgen aus. Welche Faktoren im Einzelnen zutreffen, ist abhängig vom Arbeitsplatz und der individuellen Tätigkeit, sowie der eingesetzten Stoffe.

3. Arbeitsschutzorganisation

Damit der Arbeitsschutz sichergestellt werden kann, ist eine gute Organisation dessen wichtig. Dazu lassen sich im Arbeitsschutzmanagement Systeme und Abläufe erstellen, die zur Einhaltung und Verbesserung des Arbeitsschutzes anleiten. Dazu gehören beispielsweise Bereitstellung und Überprüfung der persönlichen Schutzausrüstung (Helm, Schutzbrille, etc.). Ebenso lassen sich Arbeitsabläufe optimieren und eingesetzte Stoffe substituieren, um die Gefährdung zu minimieren.
Näheres zum Thema Schutzmaßnahmen finden Sie in unserem Artikel „Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz.“
Weiterführende Informationen finden sich bei der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit.

4. Unterweisung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer in die Arbeitsschutzmaßnahmen einzuweisen. Er kann diesen auch als Sicherheitsbeauftragten ausbilden, sodass der Arbeitnehmer selbst weisungsfähig wird. Die Unterweisung muss immer an den Betrieb und die jeweilige Arbeitssituation angepasst sein. Des Weiteren ist die Unterweisung zu dokumentieren und von beiden Seiten gegenzuzeichnen. Neue Mitarbeiter sind vor Arbeitsbeginn mit den Sicherheitsanweisungen vertraut zu machen. Im laufenden Betreib sind diese zu überprüfen und die Unterweisung regelmäßig zu wiederholen.

5. Arbeitssicherheitsgesetz

Das Arbeitssicherheitsgesetz beinhaltet die „wesentlichen Regelungen über die betriebliche Arbeitsschutzorganisation“. Es verpflichtet den Arbeitgeber zur Bestellung und Inanspruchnahme von Betriebsärzten. Diese sollen die Einhaltung und die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen überprüfen. Die Betriebsärzte stellen eine fachkundige Beratung dar, um zur Verbesserung des Arbeitsschutzes beizutragen. Damit soll der bestehende Arbeitsschutz geprüft und sichergestellt und die Unfallverhütung in den Arbeitsprozess integriert werden.

Quellen:
[1]: https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsschutz/erklaerung-arbeitsschutz.html
[2]: http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/index.html
[3]: https://www.arbeitsschutzgesetz.org/
[4]: https://www.arbeitsschutz-portal.de/beitrag/asp_info/2388/gesetze-verordnungen-vorschriften-im-arbeitsschutz-a-z.html
[5]: https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Gefaehrdungsbeurteilung/_functions/BereichsPublikationssuche_Formular.html?nn=8703478
[6]: https://osha.europa.eu/de
[7]: http://www.gesetze-im-internet.de/asig/BJNR018850973.html#BJNR018850973BJNG000100319
[8]: https://www.arbeitssicherheit.de/service/lexikon/artikel/arbeitssicherheitsgesetz.html