Definition Gefahrstoffmanagement
Unter Gefahrstoffmanagement versteht man den Umgang mit Gefahrstoffen (Chemikalien, Luftschadstoffe etc.) im Arbeitsalltag. Eine sichere Handhabung mit solchen Stoffen ist die Basis des Arbeitsschutzes. Um diesen sicherzustellen, sind verschiedene Regelungen notwendig. Zu diesen Regelungen gehören unter anderem die GHS, REACH, CLP, die Gefahrstoffverordnung und die TRGS. Dies sind nur einige und es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Welche Regelungen im Einzelnen zutreffen, muss innerhalb des Betriebes entschieden werden.
Gefahrstoffe – Gefahrstoffmanagement
Die erste Prämisse für den Arbeitsschutz ist die potentielle Gefährdung. Dazu müssen die eingesetzten Stoffe und deren Eigenschaften bekannt sein. Handelt es sich um Stoffe, die die Gesundheit schädigen können, so spricht man von Gefahrstoffen. Diese sind in der Gefahrstoffdatenbank hinterlegt und müssen dort innerhalb des Betriebes einsehbar sein. Die Mitarbeiter müssen über das Gefahrenpotential unterrichtet und in den Umgang eingewiesen werden. Dazu werden Betriebsanweisungen vom Arbeitgeber erstellt, in denen die Maßnahmen zum Arbeitsschutz geregelt sind. Eine regelmäßige Überprüfung zur Einhaltung ist ebenfalls Bestandteil des Arbeitsschutzes. Weitere Informationen finden Sie hier.
Regelungen der Einstufung im Bereich des Gefahrstoffmanagement
GHS
Unter GHS versteht man das „Global Harmonisierte System“ zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Dieses sogenannte „Purple Book“ (wegen der Einbandfarbe) liegt seit 2003 auf UN-Ebene vor, mit dem Ziel, eine einheitliche Kennzeichnung zu erhalten. Bestandteil der GHS-Verordnung sind Piktogramme, die auf die Gefahren der Stoffe hinweisen. In der Abbildung sind einige Beispiele dieser Symbole zu finden. Basis ist die rotgeränderte Raute mit schwarzem Symbol auf weißem Grund.
REACH
Die REACH – Verordnung (EG) 1907/2006] ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe und trat 2007 in Kraft. Grundlage dieser Verordnung ist der Grundsatz, dass „Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender die Verantwortung für ihre Chemikalien übernehmen.“ So müssen diese sicherstellen, dass die Chemikalien, die von ihnen in den Verkehr gebracht werden, sicher verwendet werden können. Um dies zu gewährleisten, müssen die Hersteller ihren Produkten Datenblätter beilegen, die alle Informationen zu dem betroffenen Stoff enthalten, inklusive der Gefahrenhinweise.
CLP
Hierbei handelt es sich um die Rechtsgrundlage für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien in der EU. CLP steht für Classification, Labelling and Packaging (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung) und beruht auf dem GHS und ist seit dem 01.06.2015 in der EU in Kraft. Diese Verordnung ist für alle Mitgliedsstaaten rechtlich bindend und hat als Hauptziel, die Gefährdung durch chemische Stoffe zu kennzeichnen. Es gibt zwei grundsätzliche Kennzeichnungsmöglichkeiten; auf Basis des GHS und der Selbsteinstufung. Durch die Selbsteinstufung können alternative chemische Bezeichnungen beantragt werden, was im Rahmen des Eigentumsschutzes von großer Relevanz ist.
Anwendung bei der GSA
Natürlich unterliegt auch die GSA-Messgeräte den oben genannten Bestimmungen. Auch wenn bei uns keine Chemikalien hergestellt werden, so werden doch einige von unseren Messtechnikern benötigt. Alle notwendigen Regelungen werden bei der Verwendung und Versand von unseren Mitarbeitern eingehalten und im Rahmen des Gefahrstoffmanagements regelmäßig überprüft.
Anmerkung:
Es finden noch weitere Regelungen und Gesetze Anwendung, auf die in diesem Artikel nicht näher eingegangen wurde. Einige davon finden Sie in unserem Artikel „Die 5 Stützen des Arbeitsschutzes“
Quellen:
[1]: https://www.arbeitsschutz-portal.de/sw/gefahrstoffmanagement.html
[2]: https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/chemikalien-reacheinfuehrung.htm#strap1
[3]: https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/reach-chemikalien-reach
[4]: https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/chemikalien-reach/rechtliche-regelungen/eu-ghs-verordnung
[5]: https://www.vci.de/vci/downloads-vci/125813-ghs-broschuere-internet.pdf
[6]: https://www.dguv.de/ifa/fachinfos/ghs-verordnung/index.jsp
[7]: https://www.baua.de/DE/Themen/Anwendungssichere-Chemikalien-und-Produkte/Chemikalienrecht/CLP/CLP.html
[8]: https://echa.europa.eu/de/regulations/clp/understanding-clp
[9]: https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/einstufung-kennzeichnung-von-chemikalien/clp-verordnung#textpart-2