Schadstoffmessungen

Probenahmegerät SG5100ex für Schadstoffmessungen

Bei der Lagerung von Schadstoffen ist eine Freisetzung der Stoffe immer möglich und bedarf im Rahmen der Arbeitssicherheit einer regelmäßigen Überprüfung wie über Schadstoffmessungen.

 

Schadstoffmessungen mit GSA Probenahmegerät SG5100ex

Präzise Schadstoffmessungen können durch die GSA Messgerätebau zum Beispiel für Gase erfolgen. Dafür empfiehlt sich unser Probenahmegerät SG5100ex, da es mit einem Explosionsschutz ausgestattet ist.

Schadstoffe Definition

Zu den Schadstoffen zählt man all jene Stoffe, die eine Gefährdung für die Gesundheit von Mensch und Umwelt darstellen.

Das Gefährdungspotential ist von der Art des Stoffes und dessen Konzentration abhängig. Die Auswirkungen stellen sich unterschiedlich dar. Sie reichen von Atembeschwerden bis hinzu Hautreizungen.

Am Arbeitspatz finden verschiedene Regelungen für den Umgang mit gefährlichen Stoffen Anwendung. Zum einen muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, in welcher die eingesetzten oder entstehenden Schadstoffe aufgelistet werden und welche betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden müssen. Zum anderen müssen die Arbeitnehmer in diesem Zusammenhänge eingewiesen und unterrichtet werden. Derartige Maßnahmen müssen regelmäßig kontrolliert und optimiert werden.

 

Schutz am Arbeitsplatz erforderlich

Lässt sich der Einsatz oder die Entstehung von Schadstoffen im Arbeitsprozess nicht vermeiden, steht immer der Schutz des Arbeitnehmers im Fokus der Sicherheitsbetrachtung. In der Gefährdungsbeurteilung sind die Sicherheitsmaßnahmen niedergeschrieben, die am Arbeitsplatz eingehalten werden müssen. Mit Hilfe dieser Maßnahmen soll der Arbeitnehmer bestmöglich geschützt werden im betrieblichen Umgang mit Schadstoffen. Die Unterweisung in die Sicherheitsmaßnahmen muss immer vor dem Kontakt mit den Schadstoffen erfolgen und stets dokumentiert werden.

 

Lagerungshinweise für sicheren Umgang mit Gefahrstoffen

Nun ist nicht nur der sichere Umgang mit Gefahrstoffen von Bedeutung, sondern auch deren Lagerung. Wenn die betrieblichen Prozesse eine Lagerung von Schadstoffen nötig machen, so sind einige Aspekte zu beachten.

In diesen Fällen findet die TRGS 520 Anwendung. Einerseits gilt es, einen geeigneten Lagerort zu finden. Dieser sollte grundsätzlich witterungsgeschützt sein. Andererseits muss eine sichere Handhabung und Aufbewahrung gewährleistet sein. Darüber hinaus müssen „zwei gekennzeichnete, möglichst entgegengesetzte, stets frei zugängliche Ausgänge als Flucht- und Rettungswege“ vorhanden sein, bei denen die Türen sich nach außen öffnen lassen. Alle Regale oder Ablageflächen müssen fest verankert sein, um ein Umkippen und Auslaufen zu verhindern. Der Boden muss ebenfalls verschiedene Eigenschaften aufweisen: flüssigkeitsdicht, säure- und chemikalienfest und elektrisch ableitend, trittsicher im feuchten Zustand und leicht zu reinigen.

Persönliche Schutzausrüstung (Schutzbrille, Handschuhe u. ä.) muss in ausreichender Menge bereitgestellt sein. Zudem müssen verschiedene Dinge unbedingt dokumentiert werden, wie etwa Betriebsanweisungen, Alarmpläne und Sortiervorschriften. Je nach Art der Lagerung müssen verschiedene Bedingungen beachtet werden. Handelt es sich um eine Zwischenlagerung oder eine mobile Sammelstelle, dann unterscheidet sich die genaue Ausstattung des Lagerungsortes in einigen Punkten.

 

Allgemeine Regelungen zur Schadstofflagerung

Es gibt noch weitere Aspekte. So müssen die Schadstoffe in geeigneten Behältern transportiert und gelagert werden. Beispielsweise dürfen Säuren nicht in Metallbehältern gelagert werden, da die Säure mit dem Metall chemisch reagiert und im Laufe der Zeit den Behälter undicht werden lässt. Zum anderen muss sichergestellt sein, dass unbefugte Personen keinen Zugang zur Lagerungsstelle haben. Dies kann durch etwa durch einen abschließbaren Raum erfolgen. Der persönliche Eigenschutz muss durch die entsprechende Schutzausrüstung vorgenommen werden. Der Arbeitgeber sollte den Arbeitnehmer im Umgang mit den Schadstoffen und deren Lagerung einweisen und im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die passenden Sicherheitsmaßnahmen ergreifen.

 

Quellen:
[1]: Quelle Beitragsbild: © gemenacom / 123RF.com
[2]: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/pdf/TRGS-520.pdf?__blob=publicationFile
[3]: https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/abfallwirtschaft/abfallarten/gefaehrliche-abfaelle
[4]: https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/chemikalien/inkuerze.html
[5]: Bildquelle: https://www.jh-profishop.de/gefahrstoffschraenke