Holzstaub Messung für die Gefährungsbeurteilung am Arbeitsplatz
Holzstaub zählt zu den E-Stäuben, und bietet eine große Gefahr, dass sich die Partikel sich in die Lunge absetzen oder andere Körperteile beeinträchtigen. Zur Holzstaub Messung sowie zur Partikelmessung der Staubfraktion von E-Staub empfiehlt sich unser Probenahmegerät SG10-2A für eine stationäre Messung oder die Geräte SG5100ex und SG5200 für eine personengetragene Messung.
In Bezug auf eine Holzstaubexplosion empfiehlt sich unser Messgerät SG5100ex, da es speziell für explosionsgefährdete Bereiche entwickelt wurde.
Holzstaub Messung wichtig bei Holzverarbeitung am Arbeitsplatz
Für Schreiner und andere holzverarbeitende Berufe ist die Verarbeitung von Holz völlig normal. Holz wird zumeist als natürlicher und reiner Rohstoff gesehen. An eine Gesundheitsgefahr bei der Verarbeitung denken wenige. Auch Profis wie Schreiner arbeiten häufig teilweise ohne Mundschutz und unterschätzen damit eine wesentliche Gesundheitsgefahr: den Holzstaub.
Wird durch Holzbearbeitung am Arbeitsplatz Holzstaub freigesetzt, so müssen Maßnahmen zum Schutz des Arbeitnehmers getroffen werden. Geregelt wird dies in der Gefährdungsbeurteilung, die vom Arbeitgeber zu erstellen und einzuhalten ist. Schutz vor Holzstaub bietet etwa eine Atemmaske (z.B. partikelfiltrierende Halbmasken FFP-2) als Teil der persönlichen Schutzausrüstung. Das sollte jedoch keine dauerhafte Maßnahme sein, denn es gilt das Minimierungsgebot. Demnach ist eine Belastung durch Holzstaub so gering wie möglich zu halten, bzw. Maßnahmen zu treffen, die der Freisetzung entgegenwirken. Zusätzich gilt auch in dieser Gefährdungssituation das STOP-Prinzip:
S-ubstituieren (Einsatz anderer, weniger gefährlicher Stoffe)
T-echnische Maßnahmen (z.B. Sicherheitsschleusen, Absauganlagen)
O-rganisatorische (z.B. Umstrukturierung der Arbeitsabläufe)
P-ersönliche Schutzmaßnahmen (Einsatz von zusätzlicher Schutzausrüstung)
Alle Schutzmaßnahmen sind der jeweiligen Arbeitssituation anzupassen und durch die Gefährdungsbeurteilung dem Arbeitnehmer mitzuteilen.
Nachfolgend bieten wir Ihnen noch genauere Unterscheidungsmerkmale zu Staub.
Was versteht man unter Staub?
Unter dem Begriff Staub versteht man kleinste Feststoffteilchen, die fein verteilt in der Umgebungsluft vorliegen. Dabei unterscheidet man A-Staub (Feinstaub) und E-Staub (Gesamtstaub).
A-Staub beschreibt die alveolengängige Staubfraktion, das bedeutet, dass die Feststoffteilchen bis in die Alveolen (Lungenbläschen) vordringen können. Dort kann diese Staubfraktion Reizungen und Entzündungen auslösen und zu langfristigen Schäden am Lungengewebe führen und eine sogenannte Staublunge (Pneumokoniose) hervorrufen.
E-Staub beschreibt die einatembare Fraktion, also die Staubteilchen die durch Mund und Nase eingeatmet werden können. Sie dringen nicht ganz so tief in die Lunge ein, können allerdings ebenso schwere Reizungen hervorrufen. Die Vorschrift DIN EN 481 beschreibt die Partikelgröße, bzw. deren Durchmesser. Daraus lässt sich folgendes ableiten: Je kleiner der Partikeldurchmesser ist, desto tiefer dringen die Partikel in die Lunge ein und desto schwerer kann die Schädigung des Lungengewebes sein.
Was ist Holzstaub?
Als Holzstaub beschreibt man die Staubpartikel, die bei Holzarbeiten auftreten. Es handelt sich dabei um kleinste Holzpartikel, die bei Säge- und Schleifarbeiten sowie der Weiterverarbeitung diverser Hölzer entstehen. Diese werden in der Umgebungsluft aufgewirbelt und können über die Atemwege in die Lunge gelangen und dort Gesundheitsschäden verursachen. Laut der Gefahrstoffverordnung gilt Holzstaub als Gefahrstoff und somit müssen Mitarbeiter vor einer Exposition geschützt werden. Aufgrund der Partikelgröße gehört Holzstaub zur einatembaren Fraktion (E-Staub) und gelangt über die oberen Atemwege (Nase und Mund) in die Lunge.
Dort kann er die Atemwege reizen und eine Sensibilisierung auslösen. Zudem gibt es Holzarten (Buchen-und Eichenholz), deren Staub als krebserregend eingestuft ist. Eine Aufnahme kann nicht nur über die Atemwege erfolgen, sondern auch über die Haut. Der feine Holzstaub kann sich auf der Haut (bspw. an den Armen während der Arbeiten) absetzen und dort Reizungen oder Juckreiz auslösen. Hier kann der Arbeitnehmer durch entsprechende Kleidung geschützt werden.
Holzstaubexplosion
Des Weiteren geht eine zusätzliche Gefahr von Holzstaub aus. Wenn er freigesetzt wird und sich fein in der Luft verteilt, besteht die Gefahr einer Staubexplosion. Eine Holzstaubexplosion kann entstehen, wenn diverse Faktoren gemeinsam auftreten. Wenn der Holzstaub eine sehr geringe Korngröße, bzw. Partikeldurchmesser aufweist und sich mit entsprechend hoher Dichte in der Umgebungsluft verteilt, bedarf es nur einer kleinen Zündquelle und es kommt zur Explosion. Durch die feine Verteilung der kleinen Partikel vergrößert sich die Oberfläche des Staubes enorm. Diese Oberflächenvergrößerung lässt sich in der unten gezeigten Grafik nachvollziehen. Im Vergleich zu einem einheitlichen Stück Holz mit relativ kleiner Oberfläche ist bei der gleichen Gewichtsmenge Holzstaub die Oberfläche riesig. Geraten diese Staubpartikel nun in Kontakt mit einem Funken, wird eine verheerende Kettenreaktion in Gang gesetzt, die explosionsartig Energie freisetzt.
Deshalb gilt es im Arbeitsalltag eine Holzstaubfreisetzung zu minimieren, bzw. zu verhindern. Eine Maßnahme ist regelmäßiges Lüften, um die Entstehung des explosiven Staub-Luft-Gemisches zu verhindern. Dieser Luftaustausch kann beispielsweise mit Hilfe einer Absauganlage durchgeführt werden. Hier gilt es jedoch zu beachten, dass diese regelmäßig überprüft wird und mit entsprechenden Brandschutzmaßnahmen ausgerüstet ist. Des Weiteren sind Zündquellen fernzuhalten und Funkenbildung zu vermeiden.
Quellen
[1]: Quelle Beitragsbild: © Carlos Santos / 123RF.com
[2]: https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/BG-Informationen/BGI_733.pdf
[3]: https://www.luftanalyse-zentrum.de/schadstoffquellen/schadstoffe-holz
[4]: https://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/209-044.pdf
[5]: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/pdf/TRGS-553.pdf?__blob=publicationFile
[6]: https://www.arbeitssicherheit.de/schriften/dokument/0%3A5004911%2C2.html
[7]: https://www.bgbau-medien.de/infopool/html/pdf/209_044.pdf
[8]: https://www.befestigungsfuchs.de/blog/holzstaub-die-unsichtbare-gefahr/
[9]: https://www.wuerth.de/web/de/awkg/unternehmen/magazin/content_52608.php
[10]: https://www.bgrci.de/fileadmin/BGRCI/Veranstaltungen/Sifa_Tagungen_HH_Soltau_und_Timmendorfer_Strand_2018/Dames_Handwerk_und_Staub1.pdf
[11]: https://www.befestigungsfuchs.de/blog/wp-content/uploads/2012/09/Krankheiten-durch-Holzstaub.pdf