Mit Probenahmegeräten SG5200 und SG100ex gefährliche Kühlschmierstoffe messen
Eine mögliche Gefährdung durch Schmierstoffe lässt sich mit unseren Probenamegerät SG5200 oder SG5100ex überprüfen. Diese Messgeräte zum Kühlschmierstoffe messen werden mit dem GGP-Probenahmesystem gekoppelt und können beispielsweise Ölaerosole erfassen und Kühlschmierstoffe messen.
Bei Fragen zur Messung rund um gefährliche Kühlschmierstoffe oder zu den Messgeräten helfen unsere Mitarbeiter gerne weiter.
Was sind Kühlschmierstoffe (KSS) ?
Definition
Kühlschmierstoff (kurz KSS) ist ein Sammelbegriff für Stoffgemische, die in der Metallverarbeitung zur Kühlung und Schmierung eingesetzt werden. Häufig handelt es sich um ein Vielkomponentengemisch, da die Basisstoffe – Wasser und Öl – allein nicht die gewünschte Wirkung aufweisen. Dabei stehen zwei Wirkungen im Vordergrund:
- Kühlen: Absenkung der Temperatur, die durch Reibung entsteht
- Schmieren: Reduzierung der Reibung zwischen Werkzeug und Werkstück
Die Kühlschmierstoffe lassen sich mit Bezug auf die DIN 51385 in zwei Hauptgruppen unterteilen:
- Wassermischbar: bestehen zu 90% aus Wasser und liegen als Emulsion oder Lösung vor
- Nichtwassermischbare: (Mineral)Öle, häufig mit Additiven versetzt
Vor- und Nachteile der Kühlschmierstoffe
Beide Schmierstoffe haben verschiedene Vor-und Nachteile. Wassermischbare Kühlschmierstoffe werden meistens als Konzentrate geliefert und dann mit Wasser zur gewünschten Lösung verdünnt. Die Lösungen sind mineralölfrei und weisen gute Kühleigenschaften auf und neigen weniger zur Schaumbildung als Emulsionen. Nachteilig sind jedoch die Tendenz der Lösung, weitere Schmierstoffe abzuwaschen und die geringere Schmierwirkung. Emulsionen enthalten Öle und Emulgatoren, weshalb sie zur Schaumbildung neigen. Wegen der guten Kühlwirkung und des geringen Einsatzpreises sind sie in der Industrie weit verbreitet. Nachteilig ist jedoch die niedrige Resistenz gegen Mikroorganismen und die Reduzierung des Korrosionsschutzes.
Nichtwassermischbare Kühlschmierstoffe bestehen aus Mineralölen, Polyalphaolefine oder esterbasierte Ölen. Der Hauptvorteil liegt in der sehr guten Schmierwirkung. Je nach gewünschter Anforderung werden zusätzliche Additive beigemischt, die bestimmte Eigenschaften verstärken. Ein zusätzlicher Vorteil liegt in der Beständigkeit gegen biologische Mikroorganismen, sodass keine Biozide beigemengt werden müssen. Jedoch haben die ölbasierten Schmierstoffe den Nachteil, dass sie eine niedrige Kühleigenschaft besitzen. Des Weiteren besteht die Gefahr des sogenannten „Ölnebels“, bei dem Öl als Aerosol freigesetzt wird. Es kann zu gesundheitsgefährdeten Belastungen kommen und in Abhängigkeit des Öls zur Entflammbarkeit des Nebels. Deshalb sind weitere Sicherheitsmaßnahmen nötig.
Mögliche Kühlschmierstoffe Gefahren
Ob eine Gesundheitsgefährdung durch Kühlschmierstoffe möglich ist, hängt vom jeweiligen eingesetzten Schmierstoff ab. Es muss jedoch für alle verwendeten Stoffe Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitsdatenblätter vorliegen. Diese unterliegen der Gefahrstoffverordnung.
Unter anderem müssen Gefahrenhinweise (R-Sätze), Sicherheitshinweise (S-Sätze) und Sicherheitsratschläge (P-Sätze) enthalten sein. Handelt es sich um ein Konzentrat, muss die Herstellung der Gebrauchslösung angegeben sein. Auch die fachgerechte Entsorgung muss erläutert werden. Sind beispielsweise Biozide enthalten, darf auf keinen Fall eine Entsorgung über den Wasserablauf erfolgen. Besteht die Gefahr einer Freisetzung des Schmierstoffes während der Verwendung (bspw. „Ölnebel“) sind zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, um den Arbeitnehmer vor einer Gesundheitsgefährdung zu schützen.
Quellen:
[1]: https://grindaix.de/magazin/kuehlschmierstoffe/
[2]: https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/bibliothek/kuehlschmierstoffe/
[3]: https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/kuehlschmierstoffe/index.jsp
[4]: https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/kuehlschmierstoffe/kuehlschmierstoff/index.jsp
[5]: https://www.vbg.de/apl/arbhilf/unterw/42_kss.htm
[6]: https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/Regeln/109-003.pdf