Asbestverbote in Ländern weltweit

Derzeit existiert kein umfassendes Asbestverbot weltweit. Einzelne Länder, vorwiegend in Nordeuropa, haben ab den 90er-Jahren erstmals Asbestverbote eingeführt. Weiterhin ist der Abbau und die Verarbeitung als auch die Verwendung asbesthaltiger Produkte ein schwerwiegendes Problem für die menschliche Gesundheit und die Umwelt.

Etwa 125 Millionen Menschen arbeiteten nach Schätzungen (WHO 2018) an Arbeitsplätzen mit einer Asbestbelastung. Weiterhin versterben viele Tausend Menschen jedes Jahr an asbestbedingten Krankheiten, die nicht alle auf eine berufliche Exposition von Asbest zurückzuführen sind.

Asbest – natürlich vorkommende Silikat-Minerale

Asbest bildet eine Gruppe natürlich vorkommender faseriger Silikat-Minerale wie die Hauptformen Chrysotil oder Krokydolith. Asbestfasern galten jahrzehntelang als „Wunderfasern“. Sie sind besonders hitzebeständig und weisen eine nur geringe Wärmeleitung auf. Darüber hinaus sind sie widerstandsfähig gegenüber chemischen Einwirkungen und besitzen eine besonders hohe Festigkeit. Dies machte das industriell erzeugte asbesthaltige Material besonders geeignet für den Nutzen in der Bauindustrie, wo asbesthaltige Erzeugnisse für Dächer, Wasserleitungen und andere Produkte wie Kleber verwendet wurden. Auch im Kfz-Bereich wurden diese zur Produktion von Kupplungen, Bremsbelägen und -klötzen und insbesondere für den Schiffsbau eingesetzt. Darüber hinaus wurden Asbestfasern zu Garnen versponnen aus denen bspw. hitzebeständige Arbeitsbekleidung hergestellt wurde.

Gefährliche Asbestfasern

Alle Arten von Asbest sind gesundheitsschädlich, wenn sich die Asbestfasern freisetzen können und über längere Zeiträume über die Atemwege bis in die Lungenbläschen gelangen. Eine hohe Gefahr besteht bei einer länger andauernden oder jahrelangen Exposition von Asbest, die zu Berufskrankheiten wie Asbestose führen kann.

Erkrankungen durch Asbest

Alle Arten von Asbest können Lungenkrebs, Mesotheliom, Kehlkopf- und Eierstockkrebs, Asbestose (Lungenfibrose) sowie Plaques, Verdickungen und Ergüsse im Rippenfell hervorrufen. Die gesundheitsgefährdende Asbestexposition erfolgt durch das Einatmen der Asbestfasern am Arbeitsplatz, in Bereichen in denen Asbest verarbeitet wird oder bspw. in der Innenraumluft von Wohnungen. In Gebäuden können sich durch Alterung oder mechanische Arbeiten die Asbestfasern aus den asbesthaltigen verbauten Materialien freisetzten. Seit Jahrzehnten ist Asbestose als Berufskrankheit anerkannt. Obwohl das Asbestverbot bspw. in Deutschland seit 1993 gilt, kommt es immer noch zu zahlreichen Fällen an Asbestose-Erkrankungen wie in anderen Ländern, in denen ebenfalls das Verbot schon lange besteht. Der Grund liegt in der langen Latenzzeit der Erkrankung. Diese kann bis zu 30 Jahre betragen. So können heute Personen, die bis in die 90er-Jahre regelmäßig mit Asbest am Arbeitsplatz in Berührung kamen noch heute an deren Spätfolgen leiden.

Abbau von Asbest in Asbestminen

Die Gewinnung von Asbestfasern zur industriellen Nutzung erfolgt durch den Abbau in Asbestminen. In zahlreichen Ländern ist die Gewinnung der Asbestfasern in Minen bereits verboten. Dennoch bauen heutzutage weiterhin einige Ländern wie China, Russland und Indien das asbesthaltige Gestein in ihren Asbestminen ab. Die Weiterverarbeitung des Asbestgesteins erfolgt in Asbestwerken, um Asbestfasern verschiedener Länge für industrielle Zwecke zu gewinnen.

Einführung Asbestverbote nach Ländern

In der EU gilt seit 2005 ein umfassendes Asbestverbot, das untersagt Asbest oder asbesthaltige Produkte herzustellen, in Verkehr zu bringen oder zu verwenden. In Deutschland gilt es seit 1993. Die meisten Industrieländer verbieten dies ebenso.

Heutzutage sind nach Angaben des International Ban Asbestos Secretariat in vielen Ländern der Abbau, die Herstellung asbesthaltiger Produkte und deren Verwendung verboten. Für wenige dieser Länder gelten bestimmte Sonderregelungen für eingeschränkte Verwendungen.

In China, Russland, Indien und den Vereinigten Staaten gilt noch kein striktes Asbestverbot, sondern weiterhin Ausnahmen, die insbesondere die Verwendung von Asbest erlauben. Weiterhin wird Asbest genutzt und mit seinen Fasern asbesthaltige Produkte hergestellt. In den Entwicklungs- und Schwellenländern existiert eine Asbestlobby gegen ein Verbot. Beispielsweise bildeten Asbestwerke aus Russland, Ukraine und Kasachstan 2006 eine Dachorganisation der Asbestzementarbeiter, die ein Asbestverbot stoppen will.

Die graphische Darstellung zu den länderbezogenen Asbestverboten wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Es können dennoch inhaltliche Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die verwendeten Datenquellen sind unterhalb des Beitrags aufgeführt.

Asbestverbote eingeführt in den Jahren 1980 -1990

  • Finnland, Island, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Schweiz

Asbestverbote eingeführt in den Jahren 1991 – 2000

  • Bahrain, Belgien, Dschibuti, Deutschland, Frankreich, Italien, Kuwait, Polen, Saudi-Arabien, Vereinigtes Königreich

Asbestverbote eingeführt in den Jahren 2001 – 2010 (seit 2005 gilt ein Asbestverbot in der gesamten EU)

  • Ägypten, Algerien, Argentinien, Australien
  • Bulgarien
  • Chile
  • Estland
  • Gabun, Griechenland
  • Honduras
  • Irland
  • Jordanien
  • Katar, Kroatien
  • Lettland, Litauen, Luxemburg
  • Malta, Mosambik, Mauritius
  • Neukaledonien
  • Oman
  • Quatar
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden, Seychellen, Slowenien, Spanien, Südkorea, Südafrika
  • Taiwan, Tschechische Republik, Türkei
  • Ungarn

Asbestverbote eingeführt in den Jahren 2011 – 2020

  • Brasilien
  • Irak
  • Israel
  • Japan
  • Kanada
  • Nord-Mazedonien
  • Moldavien
  • Neuseeland
  • Serbien
  • Ukraine
  • Uruguay

In wenigen der oben aufgeführten Länder sind Ausnahmen für geringfügige Verwendungen der Asbestfasern zulässig. Alle Länder müssen jedoch die Verwendung aller Arten von Asbest verboten haben. Spezielle Ausnahmen gelten bspw. für spezielle Dichtungen. In einigen Ländern sind Asbestbremsbeläge bei einer bestimmten Übergangsfrist noch erlaubt.

Einsatz für ein Asbestverbot weltweit – WHO und IVSS

Für den Einsatz eines globalen Asbestsverbots setzen sich vor allem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) ein. Der „Besondere Ausschuss für Prävention“ der IVSS hatte in der Erklärung von Beijing 2004 weltweit alle Länder dazu aufgerufen, die Produktion, den Handel und die Verwendung aller Arten von Asbest und asbesthaltigen Produkten zu verbieten. Die WHO arbeitet mit der Internationalen Arbeitsorganisation und anderen Vereinigungen, der Zivilgesellschaft und den Ländern für die Beseitigung asbestbedingter Krankheiten zusammen. Die WHO gibt Informationen für Lösungen zum Ersatz von Asbest durch sicherere Ersatzstoffe, zu Maßnahmen zur Vermeidung der Exposition von Asbest am Arbeitsplatz oder bspw. zur Asbestsanierung. Auch setzt sie sich für die Verbesserung der Behandlung und Frühdiagnose asbestbedingter Krankheiten, der Aufklärung über die Gefahren und richtigen Umgang mit asbesthaltigem Materialien ein. Der Besondere Ausschuss für Prävention der IVSS hat alle Länder aufgerufen, die Produktion, den Handel und die Verwendung aller Arten von Asbest und asbesthaltigen Produkten schnellstmöglich zu verbieten.

Asbestmessung mit GSA Messgerät SG12

Bei einem Asbestverdacht in der Innenraumluft wird der Einsatz von speziellen Probenahmegeräten wie mit GSA Messgerät SG12 für eine präzise Asbestmessung empfohlen.

Mit dem SG12 lassen sich bereits sehr geringe Konzentrationen an Asbestfasern in der Raumluft beproben. Das in Deutschland entwickelte Asbestmessgerät SG12 ist passend für Probennahmen anorganischer faserförmiger Partikel nach VDI 3492 und ISO 14966 sowie Asbest oder KMF. Nach VDI 3492 sind acht Stunden Probenahme ausreichend. Nach DGUV 213-546 ist eine Messung am Arbeitsplatz bereits innerhalb von zwei Stunden möglich. Mit dem Probenahmegerät lassen sich auch Messungen der verschiedenen Staubfraktionen wie A-Staub oder E-Staub durchführen.

Probenahmen an möglicher Asbestbelastung sind insbesondere bei Sanierungen und Erwerb von Wohnungen und Gebäuden sinnvoll, da in der Nachkriegszeit bis etwa zum Jahr 1993 asbesthaltiges Material in Deutschland verarbeitet und verwendet werden durfte.

Quellen:

Bildquelle Beitragsbild: 123rf.com ©slavastan Bild Nr. 1117380

www.analyticalscience.wiley.com/do/10.1002/gitfach.17487

www.asbest-sanierungen.com/2020/07/wann-wurde-asbest-verboten-deutschland-schweiz-oesterreich-eu/

www.anstageslicht.de/themen/gesundheit/asbest-ein-krimi-mit-millionen-von-toten-seit-120-jahren-bis-heute/warum-es-so-lange-gedauert-hat-bis-asbest-verboten-wurde-die-darauffolgenden-50-jahre/

www.asbestosnation.org/facts/asbestos-bans-around-the-world/

www.asbestossafety.gov.au/importing-advice/countries-asbestos-bans

www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/asbest/vom-wunderstoff-zum-albtraum-haeufige-fragen-zu-asbest

www.ibasecretariat.org/alpha_ban_list.php

www.who.int/teams/environment-climate-change-and-health/chemical-safety-and-health/health-impacts/chemicals/asbestos

ww1.issa.int/de/node/20311 (Erklärung von Beijing 2004 Asbestverbot)

wwww.pubs.usgs.gov/periodicals/mcs2023/mcs2023-asbestos.pdf (USA veröffentlicht 2023)

www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/umwelteinfluesse-auf-den-menschen/chemische-stoffe/asbest#wo-finde-ich-rat-und-hilfe-bei-asbest-im-wohnumfeld-oder-am-arbeitsplatz

www.spiegel.de/panorama/justiz/asbest-prozess-in-italien-zwei-angeklagte-muessen-fuer-16-jahre-ins-gefaengnis-a-815075.html

www.unia.ch/de/arbeitswelt/von-a-z/asbest/30-jahre-asbestverbot (hier abweichend in 69 Ländern Asbestverbot)

www.de.wikipedia.org/wiki/Asbest

www.wochenblatt.es/spanien/hoechstes-schmerzensgeld-fuer-asbest-opfer/?v=3a52f3c22ed6