Asbest – Bauen im Bestand

Asbest - Abschlagen Altfliesen

Im Oktober 2021 ist die Broschüre „Branchenlösung Asbest beim Bauen im Bestand – Handlunghilfe für Tätigkeiten an asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern“ der BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) erschienen. Sie soll den beim Bauen im Bestand tätigen Unternehmen und Beschäftigten wichtige Hilfestellungen zu Schutzmaßnahmen für die Praxis liefern.

Die „Branchenlösung Asbest beim Bauen im Bestand“ wurde von den Verbänden der Bauwirtschaft und den baunahen Dienstleistungen, der Gewerkschaft IG BAU sowie Berufsgenossenschaften erarbeitet. Sie kann kostenlos unter: www.bgbau.de/fileadmin/Medien-Objekte/Medien/Broschuere_Flyer/Branchenlösung_Asbest_beim_Bauen_im_Bestand.pdf heruntergeladen werden.

Die neue Handungsempfehlung liefert auf 31 Seiten in übersichtlicher Weise wichtige Hinweise zum Umgang mit Asbest in Baustoffen bei Sanierungsprojekten. Sie richtet sich an alle Tätigen, vor allem Handwerker, die bei ihrer Arbeit mit Asbest als Gefahrstoff in Berührung kommen können. Sie stellt die Anforderungen und Maßnahmen zu ihrem Schutz zu den handwerksnahen Arbeiten auf. Mit dieser Handlungshilfe werden die geplanten Asbest-Regelungen des BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) der Gefahrstoffverordnung zu Asbest bereits jetzt schon in die Praxis erläutert. Allgemein gelten für Arbeiten an asbestbelasteten Gebäuden bisher strenge Schutzmaßnahmen, die auf EU-Regelungen basieren. Auch die Technische Regel für Gefahrstoffe 519 der Gefahrstoffordnung bietet detaillierte Regelungen zu Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten.

Bei „Bauen im Bestand“ geht es um werterhaltende oder Wert steigernde Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden nach HOAI. Hierbei kann es sich um Instandhaltungen, Modernisierungen, Umbauten, Erweiterungsbauten und Wiederaufbau von Altbauten handeln. Seit 2015 ist erst bekannt, dass Asbest bisher in als eher unbedenklich wahrgenommenen Baustoffen wie auch Fliesenklebern, Putzen und Spachtelmassen vorkommen kann. Dies gilt für gilt für Gebäude, die bis 1994 erbaut worden sind. Im Jahr 1993, zum 31.10.1993, wurde die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Asbest verboten.

In Altbauen bis zu diesem Baujahr ist häufig noch mit den gesundheitsgefährlichem Asbest in den Baustoffen zu rechnen, das auch nach Jahren noch Krebs und andere Krankheiten auslösen kann. Auch wenn es zumeist nur in geringen Maße in den Materialien enthalten ist, wird es besonders bei flächigen Bearbeitungen in größeren Konzentrationen freigesetzt. Dann gelangen die Asbestfasern über die Atemluft in den Körper und können schwere Krankheiten auslösen. Von diesen krankmachenden Einflüßen sind die Handwerker betroffen, die in Altbauten regelmäßig Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten machen. Diesen ist vielfach nicht bewußt, in welchen Material auch noch „versteckt“ Asbest ist. Bei der Freisetzung durch starke mechanische Arbeiten wie Wegschlagen, Bohren, Bodenschleifen etc. können sich dann die asbesthaltgen gesundheitsgefährlichen Fasern freisetzen.

Asbestmessung mit SG12 Messgerät

Um mögliche gesundheitliche Gefährundungen durch Asbest und das Vorkommen in Gebäuden, insbesondere Sanierungen, zu messen bietet der Onlineshop der GSA Messgeräte spezielle Probenahmegeräte an. So kann in beispielweise im Rahmen geplanter Baumaßnahmen im Bestand mit dem SG12 stationär eine Fasermessung auf Asbestfasern in der Innenraumluft – als auch in der Außenluft nach VDI 3492 bzw. ISO 14966 durchgeführt werden. Dieses Messgerät mißt auch andere anorganischen faserförmige Partikel wie KMF (Künstliche Mineralfasern) und andere anorganische Fasern. Es ist darüber hinaus auch für Partikelmessungen der Staubfraktionen A-Staub und E-Staub geeignet.

Quellen:

Bildquelle Beitragsbild: 123rf.com ©happylenses, Bilddatei-Nr. 92478396(S)

www.bauenimbestand24.de/broschuere-schutz-vor-asbest-beim-bauen-im-bestand-02122021

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