Asbestmessung – mit SG12

Das GSA Messgerät SG12 ist speziell für die Asbestmessung und für die Probenahme anorganischer faserförmiger Partikel wie KMF nach VDI 3492 und ISO 14966 geeignet. Nach VDI 3492 sind acht Stunden sind für eine Probenahme ausreichend. Am Arbeitsplatz ist die Messung nach DGUV 213-546 in zwei Stunden möglich. Für die Fasermessung von Asbestfasern sowie für die Partikelmessung der Staubfraktionen A-Staub und E-Staub lässt sich das SG12 stationär verwenden.

Asbestmessung wichtig – Asbest in Gebäuden bis 1993

Asbest ist ein natürlich vorkommendes faserförmiges Silikat und wurde wegen seiner persistenten Eigenschaften in Gebäuden, in der Industrie, in Werkstoffen und vielen anderen Bereichen als sog. „Wunder-Werkstoff“ bis Ende Oktober 1993 in Deutschland verwendet.

Asbest ist gegen chemische, physikalische und biologische Einflüsse stabil und hat isolierende Eigenschaften gegenüber Kälte, Feuchtigkeit, Wärme und Schall. Auch ist es nicht brennbar. Asbest bzw. asbesthaltige Materialien sind auch heute in vielen Altbauten noch messbar. Vor allem viele Dächer, Fassaden, Putze, Brandschutzisolierungen, Lüftungsanlagen mit Filtern, Böden, Fliesenklebern bestehen noch aus asbesthaltigen Stoffen.

Asbest kann Krankheiten erst dann auslösen, wenn seine Asbestfasern nicht mehr in den Materialien fest gebunden sind. Bei Sanierungen und Abbruchmaßnahmen, Renovierungen und kleineren handwerklichen Arbeiten – somit bei vielen baulichen Maßnahmen – können sich die zuvor gebundenen Asbestfasern freisetzen. Sie führen dann zu gesundheitsschädigenden Faserbelastungen in der Umgebungsluft.

Diese gefährlichen Freisetzungen an Asbestfasern entstehen vor allem durch starke mechanische Arbeiten. Darunter zählen diverse Arbeiten wie Fräsen, Bohrungen, Schleifen oder Abschlagen. Häufig sind Handwerker und Heimwerker bei solchen Ausführungen besonders gefährdet. Sie sind teilweise nicht über die möglichen Gefahren einer möglichen Asbestfreisetzung aufgeklärt. Vielfach sind Maßnahmen wie in der TRGS 519 benannt nicht bekannt, um sicherer zu arbeiten.

Freigesetzte Asbestfasern können Atemerkrankungen und Krebs auslösen

Bei handwerklichen Arbeiten oder sonstiger Exposition von Asbest bzw. asbesthaltigen Materialien können Asbestfasern aufgrund ihrer mikrofeinen Strukturen bis zu den Lungenbläschen in der Lunge eindringen. Da der Körper diese nicht abbauen kann, entwickeln sich auch Verhärtungen und Vernarbungen im Lungengewebe. Die Atmung wird dann erschwert und chronische Entzündungen können folgen. Die „Asbestose“ ist schon lange als Berufskrankheit anerkannt. Sie hat sich zumeist durch die langjährige Exposition mit Asbest entwickelt. Sie ist eine bindegewebige Vernarbung des Lungengewebes, die das Atmen erschwert.

Bei einer sehr langen Verweildauer (Latenzzeit etwa 30 Jahre) können die Asbestfasern über Lunge, Gewebe und Organe sogar zur Bildung von Tumoren führen. Dann breiten sich diese in Lunge, im Lungenfell, im Kehlkopf oder Herzbeutel aus. Sie führen zu Lungenkrebs, Rippenfellkrebs (Mesotheliom), Kehlkopfkrebs oder Eierstockkrebs oder anderen Krebsformen.

Um festzustellen, ob bei Baumaßnahmen oder beispielsweise am Arbeitsplatz Asbest aus Materialien freigesetzt wird, ist eine Fasermessung von Asbestfasern notwendig. Hierzu bietet sich für diese professionelle Asbestmessung unser GSA Messgerät SG12 an, das innerhalb von zwei Stunden umfassende Asbest-Probenahmen ermöglicht. So sind Arbeitsplatzmessugen sehr wichtig, da in der Woche über viele Stunden die gesundheitsgefährdenden Asbest-Partikel eingeatmet werden können. Diese aber erst viel später zu schweren Krankheiten führen können.

Quellen:

Beitragsbild: Eigene Quelle: GSA Messgerät SG12

www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Gefahrstoffe/Arbeiten-mit-Gefahrstoffen/Gefahrstoffverordnung/Gefahrstoffverordnung_node.html

www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-519.html

EU-Richtlinie 2009/148/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz unter: www.dguv.de/ifa/fachinfos/asbest-an-arbeitsplaetzen/vorschriften-und-regelwerk/index.jsp

www.krebsinformationsdienst.de/vorbeugung/risiken/asbest.php