Der Rat der Europäischen Union hat am 23. Oktober 2023 eine neue EU-Richtlinie zur Vorbeugung und für den verbesserten Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei möglicher Exposition von Asbest und weiterer Schadstoffe am Arbeitsplatz gebilligt. Die neuen Vorschriften umfassen auch neue Regelungen wie strengere Asbestgrenzwerte und moderne Messtechniken zum Schutz und der Vorbeugung vor den Asbestgefahren.
Neue EU-Richtlinie
Mit der Annahme der neuen EU-Richtlinie durch den EU-Rat wurde das Gesetzgebungsverfahren am 23. Oktober 2023 formal abgeschlossen um in Kraft zu treten. Die neuen Regelungen umfassen auch eine Absenkung der Grenzwerte für Asbest am Arbeitsplatz. Sie beinhalten auch neue und spezielle Maßnahmen zum Schutz und der Vorbeugung vor möglichen gesundheitlichen Gefahren. Insbesondere für die bis 2030 wahrscheinlich noch bevorstehende Sanierungs- und Renovierungswelle sollen die Arbeitnehmer besser geschützt werden.
Ausgenommen von dieser Frist soll die Einführung der Elektronenmikroskopie als Messmethode sein. Hierbei haben die Mitgliedsstaaten bis zu sechs Jahre Zeit diese jeweilig in ihr nationales Recht umzusetzen. Die Asbestmessung mit der Elektronenmikroskopie soll danach als geeignete moderne und sensible Technologie für den Nachweis von Asbestfasern erfolgen.
Gesundheitsrisiko durch Exposition von Asbest
Seit 2005 ist Asbest in der Europäischen Union verboten. In Deutschland wurde ein landesweites Asbestverbot im Jahre 1993 eingeführt. Auch in zahlreichen Ländern bestehen weltweit seit vielen Jahren länderbezogene Asbestverbote.
Von Asbest bzw. durch die Freisetzung seiner Fasern gehen starke Gefährdungen für die Gesundheit aus. Es können die Atemwege und die Lunge geschädigt werden und sich Krebs entwickeln. Asbestose, eine durch Asbestfasern verursachte Krebserkrankung, ist mittlerweile als Berufskrankheit anerkannt. Asbest gilt weiterhin als eine der Hauptursachen für berufsbedingte Krebserkrankungen. In zahlreichen Gebäuden wie auch unterschiedlichsten Produkten ist Asbest noch in hohem Umfang zu finden. Wegen seiner Merkmale wie der hohen Widerstandsfähigkeit, guten isolierenden Eigenschaften und seiner herausragenden Beständigkeit gegenüber sehr hohen Temperaturen galt Asbest als „Wunderstoff“. Dieser wurde für unterschiedlichste (Bau-)Materialien verwendet, ohne die von ihm ausgehenden Gefahren zu kennen.
Inhalte der neuen EU-Richtlinie in Bezug auf Asbest
- Absenkung der geltenden Asbestgrenzwerte
- Verwendung von Elektronenmikroskopie als sensibler und moderner Messtechnologie für den Nachweis von Asbestfasern
- erweiterte Maßnahmen zum Schutz und zur Vorbeugung vor den Asbestgefahren
Strengere Asbestgrenzwerte
Der derzeitige Asbestgrenzwert mit der maximalen Konzentration von 0,1 Asbestfasern pro cm³ in der Luft wird durch die neuen Regelungen der EU-Richtlinie deutlich abgesenkt. Nach der Umsetzung in den Ländern der EU darf die maximale Konzentration nur noch 0,01 Asbestfasern pro cm³ in der Luft betragen. Dies bedeutet, dass der Höchstwert für die Asbestexposition am Arbeitsplatz somit auf ein Zehntel gesenkt wird.
Voraussichtlich wird der neue Grenzwert für Asbest, d.h. maximale Konzentration von 0,01 Asbestfasern pro cm³ in der Luft, die Entwicklung asbestbedingter Erkrankungen wie auch Krebs deutlich vermindern. Die Verschärfung des Grenzwerts ist auch ein wesentliches Ziel der EU angesichts der voraussichtlich kommenden energetischen Sanierungswelle bis 2030, die etwa bis zu 35 Millionen Gebäude betreffen könnte.
Elektronenmikroskopie – modernste Messtechnologie
Nach einer Übergangszeit der Verabschiedung der EU-Richtlinie von maximal sechs Jahren sind die Mitgliedstaaten verpflichtet die Elektronenmikroskopie als sensiblere Methode der Asbestfasermessung einzusetzen. Mit der Elektronenmikroskopie können deutlich feinere Asbestfasern als mit der heute verwendeten Phasenkontrastmikroskopie gemessen werden.
Die EU-Mitgliedsländer haben nach dieser Übergangszeit die Wahlmöglichkeit zwischen zwei Expositionsgrenzwerten als Asbestgrenzwerte, je nachdem ob dünne Asbestfasern gemessen werden. Sofern sie dünne Asbestfasern messen bleibt der Expositionshöchstwert bei 0,01 f/cm3. Wenn sie keine dünnen Asbestfasern messen, wird der Expositionswert deutlich verringert auf 0,002 f/cm3.
Bessere Vorbeugung und Schutz vor Asbest
Die neuen Regelungen der EU-Verordnung sollen der Vorbeugung und dem besseren Schutz der Beschäftigten vor den gesundheitlichen Gefahren durch die Exposition von Asbest dienen. Arbeitgeber müssen dann vor Arbeiten wie Wartungen und Abbrucharbeiten ermitteln, ob die Materialien in Räumlichkeiten möglicherweise Asbest enthalten können. Diese Regelung bezieht sich dann auf Gebäude, die noch vor dem nationalen Asbestverbot (in Deutschland im Jahre 1993) errichtet worden sind. Um das Alter der Gebäude zu ermitteln dürfen konkrete Informationen von den Eigentümern oder aus Verzeichnissen eingeholt werden. Um die Arbeitnehmer besser vor den Gefahren vor Asbest zu schützen sollen sie geeignete persönliche Schutzausrüstung tragen. Zudem auch eine verpflichtende Schulung erhalten, die den in der EU-Richtlinie festgelegten Mindestqualitätsanforderungen entspricht.
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Quellen:
Bildquelle Beitragsbild: 123rf.com ©erpeewee, Bild Nr. 163518563
www.consilium.europa.eu/de/policies/protecting-workers/#asbestos
www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2023/10/23/protection-from-asbestos-at-work-council-votes-to-reduce-exposure-limits/?wpmobileexternal=true
www.ec.europa.eu/commission/presscorner/api/files/document/print/de/ip_22_5679/ip_22_5679_de.pdf
www.consilium.europa.eu/de/policies/protecting-workers/
www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2023/06/27/asbestos-council-and-parliament-strike-deal-on-new-rules-protecting-workers/