Gebäudeenergiegesetz – Energetische Sanierung und Neubaupflichten

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) – „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“ ist zum 1. November 2020 in Kraft getreten und hat die bisherigen Gesetze und Verordnungen (EnEG, EnEV und EEWärmeG) zusammengeführt.

Das GEG gilt für alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden und macht energetische Vorgaben für Mehrfamilienhäuser, Ein- und Zweifamilienhäuser. Es sind einige Änderungen für den Neubau hinzugekommen, auch für Altbauten sind einige neue Vorgaben für energetische Sanierungen vorgeschrieben.

Bedeutung des Gebäudeenergiegesetzes – Energieeinparung und klimafreundlicheres Wohnen

Vor dem Hintergrund der weiter steigenden Energiekosten, verschärft durch die Situation des Urkraine-Krieges, sind die Pflichten um Energie einzusparen sehr aktuell. Das GEG regelt Vorgaben für den Wärmestandard von Gebäuden und der Heizungstechnik. So umfasst es neben der Raumheizung und -kühlung, die Warmwassererzeugung, Strom wie für den Betrieb von Pumpen für Heizkessel, Regler oder den Betrieb von Lüftungsanlagen. Darüber bezieht es sich auf den Luftaustausch, der Minimierung von Wärmebrücken und die Klimatechnik sowie Maßnahmen gegen Hitze. Mit diesen Festsetzungen soll der Energieverbrauch minimiert und angenehmere Wohnbedingungen geschaffen werden. Wahrscheinlich werden die aktuellen Anforderungen bei Sanierungen als auch die Pflichten beim Neubau sich verschärfen. Somit sind weiter steigende Kosten bei größeren Maßnahmen an den Gebäuden zu erwarten. Es existiert bspw. schon ein Betriebsverbot für neue Ölheizungen, welche ab 2026 installiert werden.

GEG – Anforderungen für den Neubau

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthält größtenteils Regelungen für den Neubau mit der Zielsetzung den Energiebedarf für die Warmwasserbereitung und für das Heizen zu minimieren. Hierzu gibt es zwei unterschiedliche Methoden: Ermittlung der „Primärenergie„, die der Neubau verbrauchen darf und die andere über eine Berechnung der „Menge zulässiger Treibhausgase (CO2)„, die der Neubau verbrauchen darf. Es muss nur eine von diesen Pflichten erfüllt werden. Darüber hinaus gibt es bestimmte Vorgaben zur Nutzung von erneuerbaren Energien: Optional kann dies über den Einsatz von Solarthermie, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Wärmepumpen, Fernwärme, Abwärme oder über Biogas, Biomethan oder biogenes Flüssiggas in einem Brennwertkessel erreicht werden. Im neuen GEG kann fällt auch gebäudenah erzeugter Strom aus erneuerbaren Energien darunter.

Gebäudeenergiegesetz GEG – Anforderungen für den Altbau

Für Bestandsimmobilien gelten nach der Einführung des GEG weniger strengere Regeln als für Neubauten. Allgemein bestehen Sanierungspflicht und Nachrüstungspflichten im Altbau durch Umbau oder Erneuerung, bei Eigentümerwechsel durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung.

Für Mehrfamilienhäuser bestehen gewisse Austausch- und Nachrüstverpflichtungen die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt werden müssen. Eigentümer von Ein- und Zweifamilien-Häuser sind jedoch ausgenommen, wenn sie seit Februar 2002 selbst dort wohnen. Bei einem Kauf eines Ein- oder Zweifamilien-Haus haben die Eigentümer zwei Jahre Zeit die GEG-Anforderungen zu erfüllen. Bei Modernisierungen bestehen bedingte „Anforderungen„, welche zu erfüllen sind. Ob Vorschriften eingehalten werden, wie diese das GEG regelt, kann über den Nachweis einer Bilanzierung des gesamten Gebäudes oder eines Bauteilnachweises erfolgen.

Bei Altbauten beziehen sich die Pflichten auf Sanierungen, Anbauten und Dachausbauten. Bei Erweiterungen und Anbauten werden lediglich Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz gestellt. Es bestehen Austauschpflichten für Öl- und Kohleheizungen, die unter bestimmten Ausnahmen weiter betrieben werden können. So müssen bestimmte Heizkessel, Öl- und Gas-Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind und eine übliche Größe haben (4-400 kW Heizleistung), ausgetauscht werden. Heizungs- und Warmwasserrohre müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.

Pflicht Energieausweis

Um potentielle Energiekosten, die energetische Qualität eines Hauses und auch den Wohnkomfort eines Hauses oder Wohnung grob einschätzen zu können ergibt sich nach GEG die Pflicht zur Ausstellung des Energieausweises. Dieser kann als Verbrauchsausweis oder als Bedarfsausweis erstellt werden. Bis zum Besichtigungstermin ist dieser dem Interessenten bei einer Vermietung oder einem Verkauf vorzulegen. Er gilt allgemein für alle beheizten oder gekühlten Gebäude, die neu verkauft oder vermietet werden. Neben einigen Änderungen durch das GEG in bezug auf den Energieausweis müssen auch CO2-Emissionen neu im Energieausweis aufgeführt werden.

GSA Messgeräte für Probenahmen von Schadstoffen in Innenraumluft und Außenluft

Nach dem Kauf des neuen Hauses, einer Wohnung oder dem Anmieten eines neuen Mietobjektes stellt sich häufig die Frage inwieweit mögliche Schadstoffe die Gesundheit belasten. Je nach den verbauten Materialien und Baujahr des Gebäudes lassen sich über Probenahmen mit GSA Messgeräten belastende Stoffe über die weitere Schadstoffanalyse genau bestimmen.

Der GSA Messgerätebau Onlineshop führt ein Sortiment an GSA Messgeräten für den stationären oder auch mobilen Einsatz. Eine erste Orientierung zum passenden GSA Messgerät für Probenahmen von Gasen, Rauch, Partikelmessungen von Staubfraktionen wie A-Staub oder E-Staub sowie die Fasermessung wie von Asbestfasern bietet der GSA Messgeräte-Vergleich. Das GSA Messgerät SG12 sind Probenahmen geringer Konzentrationen an Asbestfasern in der Raumluft möglich. Es ist geeignet für Probennahmen anorganischer faserförmiger Partikel nach VDI 3492 und ISO 14966 sowie Asbest oder KMF. Auch Messungen der verschiedenen Staubfraktionen wie A-Staub oder E-Staub können mit diesem Gerät durchgeführt werden.

Quellen:

Bildquelle Beitragsbild: 123rf.com ©jpchret, Bild Nr.142629042

www.baugorilla.com/enev-sanierungspflicht

www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/bauen/energieeffizientes-bauen-sanieren/gebaeudeenergiegesetz/gebaeudeenergiegesetz-artikel.html

www.energie-fachberater.de/news/gebaeudeenergiegesetz-geg-2020-das-ist-neu-beim-energieausweis.php

www.gesetze-im-internet.de/geg/anlage_4.html

www.dachdirekt.de/artikel/gebaeudeenergiegesetz-geg-2020

www.dein-heizungsbauer.de/ratgeber/bauen-sanieren/geg-gebaeudeenergiegesetz/

www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/energetische-sanierung/geg-was-steht-im-neuen-gebaeudeenergiegesetz-13886