Schadstoffanalyse Bioschadstoffe

Schadstoffanalyse Bioschadstoffe um gesundheitliche Gefahren abzuklären

Im Bereich der Schadstoffanalyse zu Bioschadstoffe arbeitet die GSA Gesellschaft für Schadstoffanalytik mbH mit einem renommierten externen Labor zusammen. Es bestehen verschiedene Probenahmemöglichkeiten.

Welche die geeignetste ist, muss individuell entschieden werden. 

Für die Schadstoffanalyse können lose oder feste Materialproben entnommen werden oder man wendet Impaktionsmethoden (z.B. Nährböden oder Partikelsammlungen) an, um Sporen oder dergleichen in der Luft zu erfassen. Die Probenahme erfolgt durch unsere Messtechniker, unser akkreditiertes Partnerlabor in Bochum ist auf die Bioanalytik spezialisiert. Für eine individuelle Beratung kontaktieren Sie uns bitte hier.

 

Definition Biostoffe

Laut Biostoffverordnung sind Biostoffe definiert als „Mikroorganismen, Zellkulturen und Endoparasiten einschließlich ihrer gentechnisch veränderten Formen“, die eine gesundheitsschädigende Wirkung auf den Menschen haben. Das sind beispielsweise Infektionen, übertragbare Krankheiten, toxische oder sensibilisierende Wirkungen. Auf gleicher Ebene stehen technisch hergestellte Biostoffe, die ebenso eine schädigende Wirkung auf den Menschen haben können. Ebenfalls in diese Kategorie fallen Endoparasiten (im Menschen lebende Parasiten). Im Hinblick auf die mögliche Gefährdung werden sie auch Bioschadstoffe genannt.

 

Vorkommen

Biologische Stoffe kommen überall in unserer Umgebung vor. Wie bei allen Stoffen wirkt auch hier Paracelsus´ Axiom „Die Dosis macht das Gift.“ Es gibt jedoch Stoffe, die nur kleinste Mengen benötigen, um eine schädigende Wirkung auf den Menschen zu haben. Das Wissen um die Eigenschaften der Stoffe ist grundlegend für den Umgang mit ihnen. Bioschadstoffe lassen sich auch in alltäglichen Bereichen wie Lebensmitteln oder Wohnraum finden. Immer häufiger werden sie in Innenräumen gemessen und nachgewiesen. Um ein paar Beispiele zu nennen, seien hier Schimmelpilze und Hausfäule erwähnt. Diese lassen sich oft bei Sanierungsarbeiten in älteren Gebäuden nachweisen und stellen eine verbreitete Gefährdung dar. Deshalb wächst das Bewusstsein ob der potentiellen Gefahren von Bioschadstoffen und eine Analytik in diesem Bereich wird immer wichtiger.

 

Welche gesundheitliche Gefahr besteht?

Die auf den Menschen und die Umwelt wirkende Gefahr ist stoffspezifisch und kann schlecht pauschalisiert werden. Deshalb werden hier nur einige mögliche Risiken genannt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben, es soll nur ein Eindruck der Bioschadstoffe vermittelt werden.
Es gibt Stoffe, die bei Hautkontakt Reizungen auslösen können. Eine Hautreizung geht zumeist mit einer Rötung und Ausschlag einher. Sie kann als einmalige Erscheinung oder als allergische Reaktion auftreten. Die größere Gefahr geht von toxischen, also giftigen Stoffen aus. Abhängig von der Menge des Bioschadstoffes kann ein Kontakt tödlich enden. Als Beispiel sei hier das Bakterium Clostridium botulinum erwähnt, dass Botulismus verursacht. Es kann in verdorbenen Lebensmitteln vorkommen und führt von Übelkeit und Erbrechen bis zur Atemlähmung. Aber auch Schimmelpilzsporen können eine große Gefahr für die Gesundheit darstellen.

 

Biostoffverordnung (BioStoffV)

Die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen“, kurz Biostoffverordnung (BioStoffV) trat am 23.07.2013 in Kraft. 
Die Biostoffverordnung gilt für alle Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffe). Sie regelt Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen im Arbeitsalltag mit diesen Stoffen. Der Verordnung liegt eine Gefährdungsbeurteilung zugrunde, die die Risiken für die Beschäftigten aufführt und geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen auflistet.
Des Weiteren erfolgt eine Einstufung der Biostoffe in vier unterschiedliche Risikogruppen, die das von ihnen ausgehende Infektionsrisiko beschreiben:

  1. Gruppe: Biostoffe, bei denen eine Krankheit unwahrscheinlich ist
  2. Gruppe: Biostoffe, die eine Krankheit auslösen können, potentielle Gefährdung der Beschäftigten; Verbreitung unwahrscheinlich; wirksame Vorbeugung oder Behandlung normalerweise möglich
  3. Gruppe: Biostoffe, die eine schwere Krankheit auslösen, ernsthafte Gefährdung der Beschäftigten möglich; Gefahr der Verbreitung besteht; wirksame Vorbeugung oder Behandlung normalerweise möglich
  4. Gruppe: Biostoffe, die eine schwere Krankheit auslösen, ernsthafte Gefährdung der Beschäftigten; Gefahr der Verbreitung groß; wirksame Vorbeugung oder Behandlung nicht möglich

Im Vorfeld steht immer eine Gefährdungsbeurteilung, die auch alle relevanten Sicherheitsmaßnahmen aufführen muss. Eine Dokumentation seitens Arbeitgeber ist ebenso verpflichtend wie die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter. Die TRBA 400 (Technische Regel für biologische Arbeitsstoffe) beschreibt die erforderlichen Verfahrensschritte zur Gefährdungsbeurteilung von Bioschadstoffen. Der jeweiligen Risikogruppe entsprechend werden geeignete Schutzmaßnahmen (z.B. Schutzbrille, Gesichtsschutz, umgebungsunabhängige Atemluftzufuhr) erstellt und sollten im Eigeninteresse des Arbeitnehmers eingehalten werden.

Quellen:
[1]: https://www.gesetze-im-internet.de/biostoffv_2013/BJNR251410013.html
[2]: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a227-biostoffverordnung-2013-08.pdf?__blob=publicationFile&v=3
[3]: https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsschutz/Technischer-Arbeitsschutz/biologische-arbeitsstoffe.html
[4]:https://www.bma-labor.de/
[5]: https://flexikon.doccheck.com/de/Botulismus
[6]: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBA/pdf/TRBA-400.pdf?__blob=publicationFile&v=7