Was ist eigentlich Asbest?
Asbest hat jeder schon einmal gehört und jeder weiß, dass man ihn nicht im Haus haben möchte. Aber was ist Asbest und was ist zu tun, wenn er im Putz vermutet wird?
Asbest ist der Begriff für natürlich vorkommende, faserartige Minerale, die einen spezifischen Partikeldurchmesser aufweisen, welcher im Bereich von 0,1µm und 2µm liegt.
Zu den chemischen Eigenschaften des Asbests gehören schwere Entflammbarkeit und gute Wärmedämmung, weshalb er als Baustoff vielfältige Anwendung fand.
So wurden Asbestfasern in Häuserdämmungen, im Zement oder als Dichtungsmasse besonders in den 60er Jahren eingesetzt. Obwohl bereits lange bekannt war, dass Asbest Gesundheitsbeschwerden auslöst, wurde dessen Einsatz erst 1993 in Deutschland verboten.
Gesundheitliche Gefahr durch Asbest
Asbestfasern können aufgrund ihrer geringen Größe leicht über die Atemwege in die Lunge gelangen und dort schwere Schäden auslösen. Die Fasern reizen das Lungengewebe und führen zu Entzündungen und zu Vernarbungen. Ist man Asbest über einen längeren Zeitraum ausgesetzt, so kann sich eine Asbestose („Asbestlunge“) ausbilden. Durch die Schädigungen des Lungengewebes kann weniger Sauerstoff aufgenommen werden und es kommt zu Atemnot, Gewebeverfärbungen und Schmerzen im Thorax.
Vorkommen von Asbest in Gebäuden
Wegen seinen beständigen chemischen Eigenschaften fand Asbest in vielen Gebieten Anwendung. So wurde es beispielsweise in Fassadenfarbe und Spachtelmasse eingearbeitet. Ebenfalls waren asbesthaltige Fliesenkleber und Dichtungsmassen und Putz gebräuchlich.
Als Putz bezeichnet man Wandbeschichtungen, die eine glatte Oberfläche erzeugen. Dabei handelt sich oft um große Flächen und diese werden zumeist auch in Gänze erneuert. Aufgrund der beschriebenen chemischen Eigenschaften ist Asbest im Putz in Gebäuden aus den Baujahren bis 1995 ein immer noch aktuelles Problem.
Warum ist eine Fasermessung von Asbestfasern wichtig?
Es besteht zwar ein Asbestverbot seit 1993, allerdings kann es durch den Einsatz von (belasteter) Lagerware zu einer Exposition kommen. Deshalb gilt eine Prüfpflicht für Gebäude bis zum Baujahr 1995 als angemessen.
Eine Messung der Belastung kann aus unterschiedlicher Motivation erfolgen:
- Betrieb/Nutzung
- Sanierung/Instandhaltung
- Rückbau/Abbruch
- Wertermittlung
Im Vergleich zu anderen Einsatzgebieten des Asbests liegt das Problem bei asbesthaltigem Putz in seiner Unscheinbarkeit. Bei bloßer visueller Überprüfung kann eine Belastung nicht festgestellt werden. Um nun Gewissheit über eine Asbestbelastung zu bekommen, ist eine Materialprobenahme sinnvoll.
Für eine Messung gibt es verschiedene Konzepte in Abhängigkeit der Befundsituation. Exemplarisch wird hier die Orientierende Technische Erkundung (OTE, Regelfall) kurz erläutert. Die Grundannahme dieser Methode ist eine gleichmäßige Verteilung des Asbests im Probenmaterial (hier: Wand), sodass gezielte Stichproben ein repräsentatives Abbild ergeben. Orientierung hierfür bietet die Richtlinie VDI 3866, welche den Stichprobenumfang regelt.
Asbestbestimmung nach VDI 3866, Blatt 5, Anhang B
Soll überprüft werden, ob sich Asbest im Putz befindet, findet häufig eine Asbestbestimmung nach VDI 3866, Blatt 5, Anhang B („Aufkonzentrationsverfahren“) Anwendung.
Es soll hier nur kurz erläutert werden. Dabei handelt es sich um eine Auswertung von Fasermessungen von Asbest.
Die Einzelproben werden homogenisiert (gemahlen) und in aliquoten Teilen (ca.200-250mg) miteinander vereint und ebenfalls homogenisiert. Anschließend wird das Probengemisch verascht und mit HCl (Salzsäure, 10%) aufgenommen, gewaschen und verdünnt. Anschließend wird ein aliquoter Teil der Suspension entnommen und über einen Kernporenfilter filtriert. Es folgt eine Auswertung der Probe in Anlehnung an die Richtlinie VDI 3492.
Nach Anhang B der VDI 3866, Blatt 5, unter Berücksichtigung der dort angegebenen Bezugsfasern, liegt die Nachweisgrenze für solche Proben bei 0,001% Massengehalt Asbest, bzw. lungengängige KMF.
Ist ein Vorkommen an Asbest messbar, kann eine Messung der Einzelproben erfolgen. Anhand derer kann der Befund eingegrenzt werden, sodass sich der Befall flächenmäßig eingrenzen lässt.
Bei der Probenahme ist auch immer die Arbeitssicherheit zu beachten. Bei unvermeidbaren Arbeiten mit asbesthaltigem Material gilt es stets entsprechende Schutzkleidung zu tragen und Sicherheitsmaßnahmen anzuwenden.
Quellen:
[1]: Quelle Beitragsbild: © animaflorapicsstock / 123RF.com
[2]: https://www.bvs-ev.de/presse/pressemitteilungen/pressedetail/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=826&cHash=93142f3e263973c13d624bccbf4af835
[3]: https://wohnmedizin.eu/files/asbesthaltige_wand-_und_deckenbekleidungen.pdf
[4]: http://www.gesamtverband-schadstoff.de/files/z04-diskussionspapier_asbest_web_2015_06_16.pdf
[5]: https://www.crb-gmbh.com/pdf/allgemeine-informationen/VDI-3866-Blatt-5-2017-06-anmerkungen.pdf
[6]: https://www.db-bauzeitung.de/db-metamorphose/schwachstellen-aus-bauschaeden-lernen/asbesthaltige-spachtel-kleber-und-putze/
[7]: https://www.git-labor.de/forschung/umwelt/asbest-eine-gesellschaftliche-und-analytische-bestandsaufnahme
[8]: https://www.schadstoff-kompass.de/gebaeudeschadstoffe-innenraumluft/download/asbestexposition-auf-baustellen/
[9]: https://www.dguv.de/medien/ifa/de/pub/grl/pdf/2019_019.pdf