Gefahrstoffe in Kliniken und Arztpraxen

Der falsche Umgang mit Gefahrstoffen stellt für die Beschäftigten und Patienten in Krankenhäusern und im Praxisalltag vielfach eine potenzielle Gesundheitsgefahr dar. Besonders in diesen Bereichen, in den kranke Menschen behandelt werden sind umfassende Vorkehrungen für die Hygiene erforderlich. Die hierzu eingesetzten Desinfektions- und Reinigungsmittel sowie medizinischen Produkte und Substanzen für Behandlungen beinhalten oft Chemikalien die Reizungen, Verätzungen der Haut, Allergien und andere gesundheitliche Probleme auslösen können.


Gefahrstoffe

In Praxen und Kliniken werden täglich Mittel verwendet, die im Sinne der Gefahrstoffverordnung zu den Gefahrstoffen zählen. Zu diesen zählen Substanzen für die medizinische Behandlungen und Operationen wie Narkosegasen bis in Mitteln für die Behandlung CMR-Stoffen sowie auch in Mitteln für die Desinfektion von Händen enthalten sein. Sie wirken unterschiedlich auf die menschliche Gesundheit. Es kann je nach verwendeten Stoffen bspw. zu Reizungen oder Verätzungen der Haut kommen. Weitere Gefahren bestehen, wenn ein Umgang mit giftigen Mitteln erfolgt, diese sich entzündbar sind oder krebserregend sind.


Gefahrstoffe – Definition

Gefahrstoffe sind nach GefStoffV § 2 Abs. 1 gefährliche Stoffe und Gemische (1) und Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind (2). Auch Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, aus denen bei der Herstellung oder Verwendung Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können (3). Zu den Gefahrstoffen zählen ebenso Stoffe, die die Kriterien (1) bis (3) nicht erfüllen, aber wegen ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten gefährden können. Darüber hinaus gilt dies für Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen ist. Gefahrstoffe können umweltgefährlich und organismusschädigend sein.


Gefahrstoffe in medizinischen Abteilungen

Im Praxis- und Klinkalltag werden in hohem Maße Desinfektions- und Reinigungsmittel und unterschiedliche Produkte und Substanzen eingesetzt, die gefährliche Stoffe beinhalten können. Nachfolgend eine Auflistung möglicher Gefahrstoffe, die beispielweise für medizinische Zwecke verwendet werden:


Mögliche Gefahrstoffe in Kliniken und Arztpraxen:

  • Arzneimittel wie Antibiotika, Steroide, Zytostatika
  • Dentalamalgam und Lachgas
  • Desinfektionsmittel wie Ethanol, 2-Propanol, Alkylamine, Peroxide, Glutaraldehyd, Formaldehyd
  • Entzündliche Flüssigkeiten
  • Formaldehyd als Sterilisationsgas
  • Inhalationsanästhetika wie Lachgas, Isofluran, Sevofluran, Desfluran
  • Knochenzemente
  • Kunststoffverbände
  • Laborchemikalien wie Xylol, Formaldehyd, Iod, Methanol, Reagenzien
  • Medizinprodukte wie Stützverbände mit Polyurethanen
  • Medizinische Gase wie Sauerstoff und Stickstoff
  • Nanopartikel und ultrafeine Partikel
  • Rauchgase
  • Raumbeduftung
  • Reinigungsmittel wie Tenside, Ethanol, 2-Propanol, Glykolether
  • Stickstoffmonoxid
  • Zahnmedizinisch verwendete Stoffe: Methacrylate in Zahnersatz und Prothesen, starke Säuren und Laugen bspw. Flusssäure und Natriumhypochlorit

Häufig sind die möglichen gesundheitlichen Gefahren bei der Verwendung dieser Mittel den Mitarbeitern bei der Routinearbeiten nicht stets bewußt. Insbesondere ist das Reinigungspersonal bei intensivem Gebrauch von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln stärkeren Belastungen ausgesetzt. Für den Gesundheitsdienst sind zertifizierte Hände- und Hautdesinfektionsmittel zu verwenden, die auch mit Gefahrenhinweisen versehen sind.


Gesundheitliche Gefährdungen in Kliniken und im Praxisalltag

Dermale Gefährdung – Hauterkrankungen möglich:

  • Allergien: Inhaltsstoffe von Flächen- und Instrumentendesinfektionsmitteln, Konservierungs- und Duftstoffen
  • Handekzeme: häufiges Händewaschen, langes Tragen von Handschuhen, nicht ausreichend Hautpflege

Inhalative Gefährdung – Atemwegserkrankungen möglich:

  • Atemwegsreizungen: Desinfektionsmittel mit Formaldehyd, Glutaraldehyd und Peressigsäure
  • Belastung: Sprühdesinfektion durch Aerosole oder Dämpfe von Stoffen, mögliche Grenzwertüberschreitungen von Formaldehyd, überschüssige Inhalationsanästhetika


Gefahrstoffverordnung

Die Gefahrstoffverordnung regelt die Pflichten im Umgang mit Gefahrstoffen und die Details für diese Umsetzung sind in den technischen Regeln festgelegt.
Nach dieser Verordnung müssen Gefahrstoffe entsprechend klassifiziert, gekennzeichnet und verpackt werden. In dieser und in weiteren staatlichen Regelungen sind festgelegt, welche Maßnahmen erforderlich sind, um Beschäftigte im Umgang mit Gefahrstoffen an ihrem Arbeitsplatz nicht zu gefährden. Die CLP-Verordnung stellt für Gefahrstoffe Regeln auf, wie diese einzelnen Aspekte umzusetzen sind. Nach dieser muss beispielsweise die jeweilige Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach bestimmten festgelegten Gefährdungssymbolen erfolgen. Bei Tätigkeiten mit kanzerogenen, mutagenen oder reproduktionstoxischen (CMR) Gefahrstoffen wie bspw. Formaldehyd oder CMR-Arzneimitteln sind zusätzlich der Mutterschutz zu beachten.

Im Sinne der Gefahrstoffordnung sind Unternehmer wie bspw. Ärzte dazu verpflichtet die Gefährdungen ihrer Mitarbeiter zu beurteilen und die geeigneten Maßnahmen zu dokumentieren. Sie müssen entsprechende Schutzmaßnahmen treffen und die Beschäftigten stets über die Risiken und mögliche Präventivmaßnahmen informieren. Die Mitarbeiter sollen sich über den Umgang mit den einzelnen Gefahrstoffen informieren können, wie über Hinweise in Sicherheitsdatenblättern der Herstellern.


Gefahrstoffmanagement

Gefahrstoffmanagement ist wichtig, um mögliche Risiken im Umgang Chemikalien zu minimieren. Es sollte daher die Beschaffung, die Verwendung, Lagerung und fachgerechte Entsorgung klar regelt sein. Zu den Aufgaben des Gefahrstoffmanagement gehört auch die Beurteilung von Gefährdungen. Zu diesen zählen beispielsweise:

  • Erstellen eines Verzeichnisses der verwendeten und bei den Verfahren erzeugter Gefahrstoffe
  • Informationen über mögliche Gefahren von Stoffe wie über Sicherheitsdatenblätter und Fachinformationen
  • Beurteilen der Art der Exposition wie oral, inhalativ, dermal sowie deren Dauer, Häufigkeit und Intensität
  • Prüfen ob mögliche Arbeitsplatzgrenzwerte existieren
  • Nach einem Maßnahmenplan mögliche Gefährdungen gemäß der Schwere einstufen

Darüber hinaus sind je nach Gefahr eines Stoffes geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, wobei die geeigneten Maßnahmen einer Rangfolge unterliegen:

  1. Stop-Prinzip: Gefahrstoffe vermeiden oder durch weniger gefährliche ersetzen
  2. Festlegen technischer, organisatorischer und persönlicher Schutzmaßnahmen wie über Schutzausrüstung und deren Anwendung sicherstellen
  3. Mitarbeiter sind kontinuierlich über Gefährdungen und Präventivmaßnahmen informieren
  4. Beschäftigten in Entscheidungen miteinbeziehen
  5. Regelmäßig die Standards für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz überprüfen.


Gefahrstoffe in Kliniken und Arztpraxen: Wichtige Fragen und Antworten

In der medizinischen Versorgung sind Gefahrstoffe allgegenwärtig. Von Desinfektionsmitteln bis hin zu speziellen Arzneimitteln gibt es zahlreiche Substanzen, die im Gesundheitsdienst verwendet werden. Hier sind fünf häufig gestellte Fragen zu diesem Thema:

1. Welche spezifischen Gefahrstoffe werden in der Gastroenterologie und Nephrologie eingesetzt?

In der Gastroenterologie und Nephrologie werden verschiedene Gefahrstoffe verwendet. Beispielsweise kommen in der Gastroenterologie Kontrastmittel zum Einsatz, die für bestimmte bildgebende Verfahren benötigt werden. In der Nephrologie werden Dialyseflüssigkeiten verwendet, die ebenfalls als Gefahrstoffe gelten können.


2. Wie erfolgt die Kennzeichnung von Gefahrstoffen im Gesundheitsdienst nach europäischen Standards?

Die Kennzeichnung von Gefahrstoffen im Gesundheitsdienst erfolgt gemäß der europäischen CLP-Verordnung (Classification, Labeling and Packaging). Diese Verordnung legt einheitliche Symbole, Signalwörter und Sicherheitshinweise fest, um das Risiko für Mitarbeiter und Patienten zu minimieren. Die Kennzeichnung informiert über die Art der Gefahr, die richtige Handhabung und die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

3. Welche Maßnahmen sind erforderlich, um den sicheren Umgang mit Desinfektionsmitteln zu gewährleisten?

Der sichere Umgang mit Desinfektionsmitteln erfordert eine sorgfältige Handhabung. Dazu gehören:

  • Tragen von persönlicher Schutzausrüstung wie Handschuhen und Schutzbrillen.
  • Beachtung der Dosierungsanweisungen.
  • Lagerung an einem sicheren Ort, fern von Hitze und Feuer.
  • Vermeidung von Kontakt mit Haut und Augen.


4. Gibt es in Arztpraxen und Kliniken spezielle Vorschriften für den Umgang mit gefährlichen Flüssigkeiten?

Es gibt spezielle Vorschriften für den Umgang mit gefährlichen Flüssigkeiten. Dazu gehören beispielsweise die:

  • Verwendung von auslaufsicheren Behältern für die Lagerung.
  • Schulung des Personals im sicheren Umgang mit Chemikalien.
  • Regelmäßige Überprüfung der Lagerbedingungen.


5. Welche Rolle spielen CMR-Arzneistoffe im Hinblick auf Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst?

CMR-Arzneistoffe (karzinogen, mutagen, reproduktionstoxisch) sind besonders gefährlich. Sie können Krebs verursachen, das Erbgut schädigen oder die Fortpflanzung beeinträchtigen. Im Gesundheitsdienst müssen strenge Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, um den Kontakt mit solchen Substanzen zu minimieren.


Fazit: Die sichere Handhabung von Gefahrstoffen im Gesundheitsdienst ist von entscheidender Bedeutung, um Mitarbeiter und Patienten zu schützen. Eine umfassende Schulung, klare Kennzeichnung und regelmäßige Überprüfung sind unerlässlich, um Risiken zu minimieren und eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten.



Quellen:

Bildquelle Beitragsbild: 123rf.com © dolgachow, Bild Nr. 144587318

www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/pdf/TRGS-900.html

www.aekno.de/fileadmin/user_upload/RheinischesAerzteblatt/Ausgaben/2005/2005.01.024.pdf

Hautschutzplan/www.bgw-online.de/resource/blob/20118/2357ac654dec31fd288e4b8f6920459a/bgw06-13-010-hautschutzplan-humanmedizin-data.pdf

www.bgw-online.de/resource/blob/22216/0286559592db2bb3767d9b39d40a3632/gefahrstoffe-arztpraxis-download-data.pdf

www.bgw-online.de/resource/blob/8548/7a199cce30ebf47216123846c40690f9/baustein-502-handdesinfektion-download-data.pdf

www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/

www.sicheres-krankenhaus.de/bereichsuebergreifende-themen/bereichsuebergreifende-themen/gefahrstoffe-im-krankenhaus

www.qm-praxis-pflege.de/der-umgang-mit-gefahrstoffen-in-krankenhaeusern-und-pflegeeinrichtungen/

www.sicheres-krankenhaus.de/bereichsuebergreifende-themen/bereichsuebergreifende-themen/gefahrstoffe-im-krankenhaus