Beim Dachausbau in Altbauten besteht das Risiko von Holzschutzaltlasten durch giftige Anstriche, die inzwischen verboten sind. Diese hochbelasteten Holzschutzmittel wurden nicht nur im Dachbereich und für den Außenbereich angewendet, für den sie bestimmt waren, sondern auch Innenräumen, um Balken, Holzfußböden, Holzpaneele oder Verkleidungen anzustreichen. Sie sind besonders gefährlich für die Gesundheit der Bewohner, da sie noch jahrzehntelang Schadstoffe ausgasen können.
Einsatz von Holzschutzmittel heutzutage
Für den Schutz und die Konservierung von Holz ist der geeignete Holzschutz wichtig. Heutzutage sollte er zum Schutz der Gesundheit und Umwelt so schonend wie möglich und so wirksam wie nötig sein. Holzschutzmittel mit Bioziden dienen dem Schutz vor dem Befall von holzzerstörenden Insekten, Pilzen und holzverfärbenden Organismen.
Chemische Holzschutzmittel dürfen nur in bestimmten Bereichen wie tragenden Bauteilen nach DIN 68800 eingesetzt werden. Sie sind für die Verwendung im Außenbereich geeignet und dürfen nicht innerhalb von Wohnbereichen angewendet werden. Es wird empfohlen, anstelle der Holzschutzmittel, möglichst baulich konstruktive Holzschutz-Maßnahmen und Alternativverfahren zu nutzen. Für die Bewohner können so hohe gesundheitliche Belastungen und für die Bewohner und Umweltbelastungen vermieden werden.
Alte verwendete Holzschutzmittel kaum wahrnehmbar
Noch vor wenigen Jahrzehnten bestanden Holzschutzmittel zumeist aus stark giftigen Chemikalien, die noch jahrelang nach ihrer Anwendung ausgasen können. Sie bleiben häufig über viele Jahre unbemerkt und können langfristig der Gesundheit schwer schaden. In vielen Altbauten wurden insbesondere, trotz ihrer Bestimmung für den Außenbereich, auch Holzmöbel, Türen, Holzdecken und andere Bereiche von Wohnräumen mit den toxischen Mitteln behandelt. Sehr häufig wurden diese giftigen Holzschutzmittel auch für Dachstühle angewendet. Zumeist handelte es sich hierbei um das Produkt Xylamon.
Gefährlich lange unbemerkte Ausdünstungen alter Holzschutzmittel
In alten Dachböden, die oft gut belüftet sind, sind die giftigen Holzschutzmittel kaum bis gar nicht mehr wahrnehmbar. Sie werden nach der Dämmung des Daches eher bemerkbar, da die sanierten Räume nun weniger belüftet sind und sich in der ausgebauten Dachgeschosswohnung unangenehme bis stechende Gerüche entwickelt haben. Sichtbare Hinweise in alten Dachstühlen oder anderen behandelten Holzbereichen können kristalline Ausblühungen auf den früher mit den Holzschutzfarben angestrichenen Oberflächen sein. Diese sind häufig als weiß-gelblicher, feinkrümeliger Staub erkennbar.
Um eindeutig eine Schadstoffbelastung vor einem Dachausbau zu Wohnzwecken oder in Innenräumen zu ermitteln, sollten professionelle Staubprobenahmen bzw. auch Holzproben vorgenommen werden.
Holzschutzmittel in den 60er und 70er Jahre in der ehemaligen Bundesrepublik
Vor allem in den 1960er und 1970er Jahren eingesetzte Mittel für den Holzschutz waren in großem Umfang mit gefährlichen und gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffen belastet, insbesondere mit Kombinationen an Bioziden gegen Insekten und andere Holzschädlinge. Sie enthielten oft den Wirkstoff Pentachlorphenol (PCP), häufig in Kombination mit Lindan als Insektizid.
PCP wird nach dem Gefahrstoffrecht als wahrscheinlich krebserzeugend und entwicklungsschädigend in Deutschland eingestuft. Zudem besteht der Verdacht, dass PCP auch erbgutschädigend sein kann.
Das Insektizid Lindan ist schädigend für das Nervensystem des Menschen. Lindan kann jedoch leichter wieder aus dem Organismus ausgeschieden werden. Lindan wurde bis zum 01.09.2006 vom Markt genommen. In den alten Mitteln für den Holzschutz wurden aufgrund von Verunreinigungen auch weitere Schadstoffe wie polychlorierte Dibenzodioxine und -furane (PCDD/F) vorgefunden.
Holzschutz in der ehemaligen DDR
Dachstühle wurden zur Zeit der DDR in großem Umfang mit dem DDT-haltigen Holzschutzmittel „Hylotox 59“ angestrichen. Es enthielt eine Mischung aus ca. 30 Gramm DDT und etwa 5 Gramm Lindan pro Liter. Auch Jahrzehnte nach der Behandlung dieser Hölzer mit diesem Mittel fanden sich bei Untersuchungen von Holzspänen etwa 1.000 Milligramm DDT pro Kilogramm Material.
Ein weiteres Holzschutzmittel, das in Ostdeutschland zu DDR-Zeiten ebenfalls eingesetzt wurde, war „Hylotox IP“, welches häufig zur Behandlung von Dachstühlen und weiteren tragenden Holzstrukturen verwendet wurde. Es enthielt eine Mischung aus PCP und DDT. Dieses Holzschutzmittel wurde bis zur Wende häufig auch in Innenbereichen eingesetzt, obwohl es hierzu verboten war. Die Stiftung Warentest wies in einem Test bei etwa jeder zehnten Probe nach, dass diese hochgiftigen Mittel auch im Wohnbereich angewendet wurden. Auch Jahrzehnte nach der Holzbehandlung lassen sich die toxischen Stoffe durch Proben von Material, Innenraumluft und Staubanalysen nachweisen.
Belastung durch Holzschutzgifte nach Isolierung und Dämmung
Nach umfangreichen Maßnahmen zur Isolierung wie dem Wärmeschutz an Fenstern, Decken und Wänden, ist der Luftaustausch in Räumen mehr eingeschränkt. Auch beim Dachausbau im Altbau für Wohnzwecke und durch die Dämmung in Dachstühlen ist das Dach weniger belüftet. Vor diesen isolierenden Maßnahmen konnte durch Fugen und Ritzen viel mehr Luftaustausch stattfinden, wodurch die Schadstoffe besser weggelüftet wurden. Nach den Isolierungen steigt jedoch die Gefahr von gesundheitlichen Belastungen durch die sich freisetzenden Biozide aus alten Holzschutzanstrichen.
Die Schadstoffe können sich nach einem Dachausbau oder beispielsweise durch alte Anstriche von Fachwerk direkt in die Innenräume freisetzen. Sie können in gefährlich hohen und gesundheitsschädlichen Konzentrationen noch Jahrzehnte in der Raumluft ausdünsten, sich im Hausstaub ansammeln und eingeatmet werden.
Maßnahmen bei Verdacht auf gefährliche Schadstoffe wie PCP im Holzschutz
Bei einem Verdacht auf Schadstoffe sollten wegen der hohen Gesundheitsgefahren geeignete Untersuchungen durchgeführt werden. Auch weitere Maßnahmen wie die luftdichte Einkapselung und Verkleidung mit alten und mit dem Holzschutz behandelten Dachbalken können sinnvoll sein.
Die PCP-Richtlinie (Richtlinie für die Bewertung und Sanierung Pentachlorphenol (PCP)-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden, Ministerialblatt NRW 1997 S. 1058) macht Vorgaben zur Ermittlung der Sanierungsnotwendigkeit von PCP-belasteten Räumen und gibt Vorschläge zur geeigneten Sanierung.
Gesundheitliche Auswirkungen durch Holzschutzgifte
Die gesundheitlichen Auswirkungen durch die Biozide PCP und Lindan, die häufig in Mitteln für den Holzschutz enthalten waren, sind unterschiedlich. Diese Gifte können verschiedene Krankheiten verursachen. Zu den Spätfolgen zählen geringe Beschwerden bis hin zu schweren Erkrankungen. Diese reichen von Akne, Ermüdbarkeit, Kopfschmerzen, Konzentrations- und Schlafstörungen, Krämpfen, Infektanfälligkeit, motorischen Einschränkungen, Nerven– und Organschäden bis hin zu Krebserkrankungen.
Verbot der Anwendung PCP-haltiger Holzschutzmittel
1989 wurde die Anwendung PCP-haltiger Holzschutzmittel in Innenräumen durch die Gefahrstoffverordnung verboten. PCP und PCP-haltige Produkte (>0,01 % PCP) und Holzteile mit mehr als 5 mg PCP/kg in der Holzoberfläche dürfen nicht mehr in den Verkehr gebracht und auch nicht verwendet werden.
Rechtliche Bestimmungen für Holzschutzmittel
Die Überprüfung der Wirkstoffe der Holzschutzmittel auf ihre Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt gilt seit Einführung der Europäischen Biozid-Richtlinie 98/8/EG und der weiteren Biozid-Verordnung (EU) 528/2012. Es dürfen nur Wirkstoffe weiterhin in Produkten eingesetzt werden, die unbedenklich und gleichzeitig hinreichend wirksam sind.
Die DIN 68800 regelt den Einsatz von Holzschutzmitteln. Für Hölzer zu tragenden und aussteifenden Zwecken ist der chemische Holzschutz vorgeschrieben. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) testet diese Mittel für ihren Einsatz als Holzschutz. Die Mittel für den Holzschutz müssen durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen sein. Die über den Handel erhältlichen Mittel müssen mit dem Gütezeichen RAL-GZ 830 gekennzeichnet sein.
Holzschutzgifte – PCP und Lindan mit PM4-2 messen
Das GSA Probenahmegerät PM4-2 ist für Probenahmen der Schadstoffe PCP und Lindan in der Innenraumluft passend geeignet. Mit diesem Messgerät lassen sich beispielsweise Konzentrationen an Freisetzungen der Schadstoffe PCP und Lindan in der Raumluft beproben, die beispielsweise noch aus alten und giftigen Holzschutzanstrichen stammen.
Spezielle Luftmessungen wie die simultane Probenahme partikelförmiger und filtergängiger Komponenten sind für den Raumlufttest auf die Schadstoffe PCP und Lindan erforderlich. Das GSA Messgerät PM4-2 arbeitet mit einer hohen Luftleistung. Mit einer hohen Luftleistung sind auch Probenahmen in kleineren Räumen, wie etwa in Kabinen, durchführbar. Das Probenahmegerät PM4-2 kann auch netzunabhängig betrieben werden. Für die Analyse der durchgeführten Probenahmen empfehlen wir unser Partnerunternehmen, die GSA Schadstoffanalytik.
Quellen:
Bildquelle Beitragsbild: 123rf.com ©riktam , Bild Nr. 169670058
www.de.wikipedia.org/wiki/Pentachlorphenol
www.de.wikipedia.org/wiki/Lindan
www.dbz.de/news/dbz_Giftige_Holzschutzmittel_Gesellschaft_fuer_Technische_ueberwachung_GT-1016338.html
www.innenraumluft.nrw.de/4_schadstoffe/pcp_holzschutzmittel.php
www.gesamtverband-schadstoff.de/76-1-pcp-lindan-und-ddt/
www.lfu.bayern.de/abfall/schadstoffratgeber_gebaeuderueckbau/suchregister/doc/507.pdf
www.test.de/Holzschutz-Altlasten-auf-der-Spur-4508463-0/
www.umweltbundesamt.de/holzschutzmittel#materialspezifizierung
www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/persistente-organische-schadstoffe-pop/lindan-hch
www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/persistente-organische-schadstoffe-pop/pentachlorphenol-seine-salze-ester-pcp
www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/biozide/nachhaltiger-umgang-schadorganismen/nicht-biozide-substitution-von-bekaempfenden
www.wohnnet.at/bauen/innenausbau/wohngifte-14209