Luftschadstoffe in Kleinfeuerungsanlagen

Kleinfeuerungsanlagen

Kleinfeuerungsanlagen werden meist mit fossilen Brennstoffen wie Erdgas, Heizöl, Kohle oder Holz betrieben. Sie sind für die private Nutzung und Kleinbetriebe konzipiert.

Gemäß der 1. BImSchV (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) gelten alle Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 1000 kW als Kleinfeuerungsanlagen.

Heutzutage zählen darunter zumeist Ölheizungen, Gasthermen und Brennwertheizungen. Auch Pelletheizungen und Hackschnitzelheizungen, die mit Holz betrieben werden gewinnen an Beliebtheit. Jedoch kann die Verbrennung von Holz zu schädlichen Luftverunreinigungen führen mit Dioxinen und Feinstaub.


Dioxine – umweltschädlich und krebserregend

Dioxine sind zwei Gruppen chemisch ähnlicher, chlorierter organischer Verbindungen, die zu den sauerstoffhaltigen Derivaten halogenierter Kohlenwasserstoffe gehören. Polychlorierte Dibenzo-p-dioxine sowie Dibenzofurane (PCDD/PCDF) sind jeweils einer dieser Gruppen zugeordnet. Schon in geringen Mengen können Dioxine und Furane Krebs verursachen.

Dioxine können als schädliche Nebenprodukte bei Vorgängen wie Müllverbrennung, in der Metallindustrie oder auch durch private Kaminnutzung entstehen und in die Luft gelangen. Natürliche Prozesse wie Waldbrände und Vulkanausbrüche können ebenfalls Dioxine entstehen lassen. Der Großteil dieser schädlichen Stoffe stammt aus menschlichen Verarbeitungsprozessen, insbesondere aus illegaler Abfallverbrennung im Garten oder Kamin.


Kleinfeuerungsanlagen – Luftverunreinigung durch Feinstaub

Laut den Daten des „Nationalen Emissionsinventars für Luftschadstoffe, Submission 2023“ betragen die Feinstaubemissionen aller Kleinfeuerungsanlagen wie aus Öl, Gas, Kohle und Holz, etwa 21,3 Tausend Tonnen. Besonders stark in das Gewicht fallen hierbei Holzfeuerungen wie Holzkessel und Einzelraumfeuerungsanlagen, die etwa 19,4 Tsd. Tonnen emittieren. Die Gesamtemissionen von Feinstaub aus Kleinfeuerungsanlagen übertreffen die des Straßenverkehrs. Insbesondere die Holzverbrennung trägt mit 97 Prozent stark zur schädlichen Feinstaubmenge bei. Besonders gefährlich sind die auch lungengängigen Partikel im Feinstaub, die Atemwegs- und Lungenprobleme bis hin zu Krebserkrankungen verursachen können. Die Staubfraktion E-Staub umfasst Partikel mit einem so geringen Durchmesser, dass diese bis in die Atemwege gelangen können.


Stickstoffoxid-Emissionen von Kleinfeuerungsanlagen

Im Jahr 2021 machten die Emissionen von Stickstoffoxiden aus Kleinfeuerungsanlagen mit rund 75 Tausend Tonnen etwa 8 % der Gesamtemissionen in Deutschland aus (Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2023).


Kohlendioxid-Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen

Die Kohlendioxid-Emissionen fossiler Energieträger (Heizöl, Erdgas, Kohle) aus Kleinfeuerungsanlagen lagen im Jahr 2021 mit 114,0 Millionen Tonnen etwas niedriger als im Vorjahr (Nationales Treibhausgasinventar, Submission 2023).


Betrieb von Kleinfeuerungsanlagen gemäß 1. BImSchV

Die 1. BImSchV (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) regelt den Betrieb von Feuerungsanlagen, die nicht nach § 4 BImSchG genehmigungspflichtig sind. Diese Verordnung betrifft insbesondere Kleinfeuerungsanlagen im häuslichen Bereich und für Kleingewerbe. Damit sollen Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen weiter zu reduziert werden.

Die 1. BImSchV enthält insbesondere Vorgaben für:

  • zulässige Brennstoffe für unterschiedliche Anlagen wie Heizkessel für Holz- und Kohle, Kaminöfen, Kachelöfen, Herde und offene Kamine.
  • Bedingungen für die Aufstellung und den Betrieb von Gas-, Öl-, Kohle- oder Holzheizungen
  • festgelegte Grenzwerte für Schadstoffemissionen
  • Überwachungsfrequenz und -umfang aus Gründen des Immissionsschutzes
  • Auflistung an Brennstoffen, die in bestimmten Anlagen verbrannt werden dürfen, darunter Öl, Gas, Kohle, Briketts, Holz und Stroh

Die 1. BImSchV soll dazu beitragen, die Staubemissionen aus kleinen Holzfeuerungsanlagen deutlich zu reduzieren, um die Gesundheit der Menschen zu schützen. Auch sollen Geruchsbelästigungen minimiert werden. Die 1. BImSchV soll insbesondere Kommunen und Städte unterstützen die gesetzlichen Vorgaben zur maximalen Feinstaubbelastung einzuhalten.


Grenzwerte für kleine und mittlere Feuerungsanlagen

Grenzwerte für Einzelfeuerungsanlagen

Für Öfen, die vorrangig den Raum heizen, in dem sie stehen, also für Einzelraumfeuerungsanlagen gelten Grenzwerte für den Ausstoß an Kohlenmonoxid und Staub sowie eine Mindestanforderung an den Wirkungsgrad. Die Einhaltung dieser Werte wird bei einer Typprüfung nachgewiesen, bevor ein Gerätetyp auf den Markt kommt.

Grenzwerte für Heizkessel

Für kleinere Heizkessel, ab vier Kilowatt (kW) gilt, dass die Emissionsgrenzwerte und deren Überwachungspflichten von deren jeweiligen Errichtungsjahr abhängt. Entstehen beim Betrieb alter Öfen und Kessel sehr hohe Emissionen sind die Betreiber verpflichtet nach bestimmten Übergangsfristen diese Geräte nachzurüsten oder diese stillzulegen.

Grenzwerte für 2015 errichtete Feuerungsanlagen

Für Feuerungsanlagen, welche ab 2015 errichtet wurden, gelten spezifische Emissionsgrenzwerte. Diese können nur durch die modernen Technologien eingehalten werden.


Luftschadstoffe mit GSA Messgerät PM4-2 messen

Das GSA Probenahmegerät PM 4-2 (Lizenz IFA, St. Augustin) eignet sich für die Messung von Staubfraktionen wie A-Staub (Gesamtstaub) oder dem feineren und besonders gesundheitsschädlichen E-Staub (Einatembarer Staub) nach EN 481. Das Messgerät PM 4-2 kann flexibel an verschiedenen Standorten eingesetzt werden, einschließlich mobiler Arbeitsplätze.

Darüber hinaus kann es netzunabhängig betrieben werden. Ein hoher, regulierbarer Luftdurchsatz von bis zu 4 m³/h ermöglicht präzise Messungen. Mit dem PM 4-2 können neben der Probenahme von Staubfraktionen wie A-Staub und E-Staub auch polychlorierte Dibenzodioxine und -furane (PCDD/PCDF) nachgewiesen werden. Je nach Messzweck ist der passende Probenahmekopf für die Durchführung der Messung mit dem Grundgerät zu verbinden.


Quellen:

Bildquelle Beitragsbild: 123rf.com ©dolgachov, Bild Nr. 51852097

www.bmuv.de/faqs/kleinfeuerungsanlagen/

www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/

www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_pm10-emi-kfa_2023-04-13.pdf

www.umweltbundesamt.de/daten/luft/emissionsminderung-bei-kleinfeuerungsanlagen#anforderungen-an-holzfeuerungsanlagen

www.umweltbundesamt.de/daten/luft/emissionsminderung-bei-kleinfeuerungsanlagen#emissionen-unterschiedlicher-feuerungssysteme

www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/persistente-organische-schadstoffe-pop/dioxine-pcddpcdf-polychlorierte-biphenyle-pcb

de.wikipedia.org/wiki/Polychlorierte_Dibenzodioxine_und_Dibenzofurane

de.wikipedia.org/wiki/E-Staub

de.wikipedia.org/wiki/Kleinfeuerungsanlage

de.wikipedia.org/wiki/Hackschnitzelheizung

de.wikipedia.org/wiki/Pelletheizung

de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_über_kleine_und_mittlere_Feuerungsanlagen