Einatmen von Gefahrstoffen – Probenahme mit SG10-2 und PM4-2


Das Einatmen von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz wie auch in anderen Bereichen kann zu gesundheitlichen Schädigungen bis hin schweren Krebserkrankungen bei längerer Exposition führen. Für den Gesundheitschutz und um mögliche Erkrankungen beim Einatmen von Gefahrstoffen zu vermeiden bestehen klare Vorschriften für den Arbeitsschutz.

Gefährdung durch Einatmen von Gefahrstoffen

Grundsätzlich können Gefahrstoffe in unterschiedlicher Form zu einem gesundheitlichen Risiko werden, wenn diese über die Atemluft eingeatmet werden. Hierzu zählen vor allem lungengängige Stäube und Rauch, die bzw. der beim Arbeiten eingeatmet werden. Somit spielt der Arbeitsschutz der Beschäftigten eine wichtige Rolle.

Bei einer Gefährdung durch Einatmen sind

  • Höhe der Belastung als auch
  • das Ausmaß der gefährliche Beeinträchtigung

bedeutsam, bei dem die Gefahrstoffe eingeatmet werden oder über anderen Kontakt. So können Gefährdungen durch inhalative Aufnahme über Einatmen von Stoffen oder durch die Aufnahme von gefährlichen Stoffen entstehen. Diese liegen dann in Form von in der Luft entwickelten Gasen, Dämpfen, Nebel oder Stäuben, die im Atembereich sind, vor.

Höhe der Gefährung bei Einatmen von Gefahrstoffen

Die Höhe der Gefährdung ist dabei auch von den toxischen Eigenschaften der Stoffe abhängig sowie deren Konzentration als auch der Dauer ihres Auftretens (Exposition). Zu den inhalativ gefährlichen Stoffen zählen allgemein feste, flüssige und gasförmige chemische Stoffe. Diese Stoffe wurden über die Lunge eingeatmet. Diese Aufnahme ist besonders leicht durch die große Resorptionsfläche der Lunge, das hohe Atemvolumen und die hohe Atemzeit. Die Gefahrstoffe wie toxische Stoffe können darüber hinaus leicht bis in das Blutgefäßsystem diffundieren. So können innerhalb kurzer Zeit Gefahrstoffe eingeatmet werden.

Gesundheitsbelastung von Gefahrstoffen

Gefahrstoffe lassen sich in ihrer Wirkung klassifizieren, um eine Orientierung zu geben, inwieweit diese gesundheitsbelastend sein können. So sind diese zu unterscheiden in:

  • giftig
  • reizt die Atemwege
  • sensibilisiert die Atemwege
  • krebserzeugend
  • erbgutverändernd
  • fortpflanzungsgefährdend
  • chronisch toxisch

Kennzeichnung inhalativ gefährdender Gefahrstoffe

Die folgende Tabelle 3.2-1 des BauA (Bundesanstalt für Arbeitschutz und Arbeitsmedizin) weist Kennzeichnungen der inhalativ gefährdenen Gefahrstoffe aus:

Tabelle inhalativ gefährdenden Gefahrstoffe

Quelle: BauA – Einatmen von Gefahrstoffen, Tab. 3.2-1 Kennzeichnung von inhalativ gefährdenden Gefahrstoffen.

Die Kennzeichnung befindet sich auf dem Etikett oder auf dem Sicherheitsblatt (SDB). So sind ein hoher Anteil der in Betrieben eingesetzten Gefahrstoffe wie Bremsenreiniger, Holzschutzmittel oder Lösemittel als gefährlich eingestuft und gekennzeichnet.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass gesundheitsgefährdende Stäube und Rauche bei Bearbeitung nicht kennzeichnungspflichtiger Gefahrstoffe auch oft freigesetzt werden. Diese können beispielsweise über Schweißen oder Trennen von Baumaterialien mit Quarzstäuben entstehen.

Für weitere Beurteilungen zur Gesundheitsgefährdung und Arbeitschutes durch Einatmen von Gefahrstoffen sind in der BauA zu „Einatmen von Gefahrstoffen“ Grenzwerte benannt, die die H-Sätze beschreiben.

Gefahrstoffmessung mit SG10-2 und PM4-2

Für die Gefahrstoffmessung von A-Staub sowie E-Staub eignen sich die speziellen GSA Messgeräte SG10-2 und das Gravikon PM4-2 besonders.

Mit dem SG10-2 sind Partikelmessungen der verschiedenen Staubfraktionen wie A-Staub oder E-Staub möglich. Je nach Einsatzbereich ist die Probenahme personengetragenen oder stationär mit einem Volumenstrom bis zu 12 l/min nach EN 481 möglich. Der Betriebsbereich des Geräts liegt zwischen 0°C bis 40°C.

Darüber hinaus bietet sich für größere Probenmengen bei Partikelmessungen von Staubfraktionen das weiterentwickelte GSA Probenahmegerät Gravikon PM4-2 an. Mit dem GSA Messgerät PM4-2 ist die Probenahme der alveolaren Fraktion inerter Staubfraktionen (A-Staub) möglich. Ebenso sind Partikelmessungen der Staubfraktionen von E-Staub (Gesamtstaub) nach EN 481 durchführbar. Desweiteren kann das Gerät für die simultane Probenahme partikelförmiger und filtergängiger polychlorierter Dibenzodioxine und -Furane (PCDD/PCDF) eingesetzt werden.
Das Gravikon PM 4-2 lässt sich personengetragen und netzunabhängig betreiben. Mit dem hohen regelbaren Volumenstrom von 4 m³/ h sind Messungen mit einer relativ hohen Luftleistung erreichbar. Auf diese Weise können schon sehr geringe Mengen an Staubfraktionen beprobt werden. Daher ist es ideal passend für Probenahmen in sehr kleinen Räumen wie auch Kabinen. Vorteilhaft ist die geringe Probenahmezeit von bis zu 2 Stunden in einem Betriebsbereich von -5°C bis 50°C Grad.

Quellen:

Bildquelle Beitragsbild: 123rf.com © Eraxion, Bild Nr. 128767715_S

www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Gefaehrdungsbeurteilung/Expertenwissen/Gefahrstoffe/Einatmen/Einatmen_node.html

www.bgn-branchenwissen.de/daten/tr/trgs400/6.htm#hl_gefahrstoff einatmen

www.bgbau-medien.de/handlungshilfen_gb/daten//dguv/209_016/1.htmwww.de.wikipedia.org/wiki/Gefahrstoff

www.springermedizin.de/emedpedia/dgim-innere-medizin/inhalative-intoxikationen?epediaDoi=10.1007%2F978-3-642-54676-1_437