Freisetzung von Asbestfasern aus Faserzementplatten

Faserzementplatten, die heutzutage gehandelt und verbaut werden, gelten in der Regel als gesundheitlich unbedenklich, da sie aus modernen Ersatzstoffen bestehen und frei von krebserregenden Asbestfasern sind. Jedoch besteht für Häuser ab Mitte der 60er bis 90er Jahre vielfach der Verdacht, dass die verbauten Faserzementplatten noch die ehemaligen zugemischten und gesundheitsschädlichen Asbestfasern enthalten. Diese können sich mit zunehmender Verwitterung, bei einer Sanierung oder Renovierung freisetzen.

Wunderbaustoff Asbest – Einsatz von asbesthaltigem Faserzement

Ab den 1960er Jahren fand das damals als Wundermittel geltende Asbest breite Verwendung im Hausbau, in kleineren Nebengebäuden und in zahlreichen anderen industriellen Produkten aufgrund seiner positiven isolierenden und resistenten Eigenschaften.

Faserzementplatten bestehen allgemein aus Zement und gebundenen Fasern. Ende des 19. Jahrhundert hat der Österreicher Ludwig Hatscheck diesen Baustoff entwickelt. Er mischte 90 % Zement mit 10 % Asbestfasern. Seine Erfindung wurde mit dem Warenzeichen und Verfahren „Eternit“ patentiert und später weltweit in Fabriken produziert und verkauft. Durch die damalige Zusetzung des Faserzements mit Asbestfasern blieb der Zement formbar und beständig. Er wurde deshalb vor allem für den Dachbau und die Verkleidung von Fassaden eingesetzt. Er war gut dichtend, feuerfest, kälteisolierend, leicht zu verarbeiten und zudem preisgünstig. Bei Dächern wurde der stark gebundene Asbest als Asbestzement, Wellasbest (Beimischung von gebundem Asbest mit etwa 10 bis 15 Prozent) oder in Form von Asbest-Wellplatten verwendet.

Faserzementplatten und Eternit

Aufgrund der hohen Bekanntheit an Faserzement unter der Marke Eternit, wurde sie zunehmend synonym für den Baustoff Faserzement verwendet. Faserzement mit Asbest bzw. Eternit wurde bis etwa Herbst 1990 mit Asbestfasern gemischt, wobei ab 1985 bereits Ersatzstoffe teilweise anstelle der Asbestfaser-Beimengung als Eternit auf den Markt kamen. Nach 1990 wurden alle Eternit Hochbau-Produkte auf ein asbestfreies Material umgestellt. Unter der neuen Etex Germany Exteriors GmbH wurden dann nur noch asbestfreie Produkte mit künstlichen Mineralfasern oder organischen Fasern hergestellt. Zu diesem zählen auch die asbestfreien Faserzementplatten. Jedoch durfte der Handel noch bis Ende 1991 die vorrätigen Restbestände verkaufen, so dass auch im Jahre 1991 erworbene Faserzementplatten nicht zweifelsfrei von Asbest waren. Allgemein bestand ab 1993 ein deutschlandweites Verbot für asbesthaltige Produkte, ab 2005 gilt das Asbest-Verbot zur Herstellung und zum Verkauf auch EU-weit.

Inzwischen sind über 30 Jahre vergangen und die Gefahr für eine Freisetzung von Asbestfasern in älteren Häusern ist weiterhin bestehend, vor allem durch die langjährige Verwitterung.

Freisetzung von Asbestfasern aus alten Faserzementplatten

Asbest – das vielseitige Wundermittel für Baustoffe und industrielle Erzeugnisse

Vor allem durch allmähliche Verwitterung kann sich der vormals gebundene Asbest aus den Faserzementplatten alter Gebäude lösen. Dabei werden die bisherigen Bindemittel spröde und geben die feinsten und lungengängigen Asbestfasern ab. Auch bei Bränden können diese freigesetzt werden.

Asbest ist ein faseriges Silikatmineral, das wie sein Name von „asbestos“ abgeleitet – nahezu unvergänglich galt. Die herausragenden Eigenschaften von Asbest sind insbesondere seine Widerstandsfähigkeit gegen Kälte, Hitze und Feuer. Zudem war Asbest leicht mit anderen Stoffen zu verarbeiten und zudem preisgünstig. Erst vor wenigen Jahrzehnten wurde seine Gefahr für die Gesundheit durch Asbestfasern nachgewiesen. Diese feinsten Fasern können neben Allergien, in der Lunge und im Bauch- und Brustbereich nach zumeist längerer Exposition Krebs Bei einer Sanierung oder Renovierung, bei denen die asbesthaltigen Platten nicht fachmännisch entfernt werden, können die Fasern sich vermehrt schädlich ausbreiten. Vor allem durch mechanische Tätigkeiten wie Bohren, Brechen, Schneiden sind sie rasch in der Ausbreitung. Daher dürfen bspw. Dachplatten aus asbesthaltigem Material insbesondere nicht mit einem Hochdruckreiniger gesäubert werden. Nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519) sollen Abbruch-, Sanierungsarbeiten und Tätigkeiten bei der Instandhaltung nur durch sachkundige Personen durchgeführt werden.

Ersatzstoffe für Faserzement aus Asbestfasern

Seit dem Verbot ab 1990 Faserzement bzw. Eternit mit Asbestfasern herzustellen werden Ersatzstoffe als Zuschlagstoffe für das Faserzement verwendet.

Die heutigen Faserzementplatten werden mit diesen Ersatzmischungen angereichert, um ähnliche Effekte für die Stabilität zu erzielen wie zuvor es mit Asbestfasern möglich war. Zu diesen neuen Ersatzstoffen zählen Fasern aus organischen Polymeren (Faserzement) oder aus Glasfaserbeton, die keine Gesundheitsgefahren mehr darstellen, da deren Fasern nicht tief in die Lunge gelangen können, um Schädigungen zu hervorrufen. Die neuen Austauschprodukte sind in ihrer Art ähnlich geformt wie Asbestfasern und lassen so keine eindeutige Unterscheidung zu den bisherigen asbesthaltigen Platten zu. Daher sollte vor allem in Bauten vor 1990 nachgeprüft werden, ob es sich bereits um die asbestfreien Baustoffe handelt.

AF-Kennzeichnung – asbestfreie Faserzementplatten und Eternit

Heutzutage existieren Kennzeichnungen, aus denen hervorgeht, dass der Werkstoff wie Eternit- und Faserzementplatten im Handel nach der Verpackung asbestfrei sind. Diese tragen dann das Kürzel „AF“ für asbestfrei. Diese AF-Kennzeichnung ist in der GefStoffV vorgeschrieben, die ein bestimmtes Maß von 5 cm x 2,5 cm vorschreibt. Auf dieser Größe muss ein weißes „a“ auf schwarzem Hintergrund stehen, zusammen mit einem Text auf schwarzem oder rotem Grund. Da diese Bezeichnung lediglich auf der Verpackung ausgewiesen sein soll, müssen die einzelnen Platten innerhalb der so markierten Verpackung nicht die Bezeichnung mit AF tragen.

Aufgrund dieser Tatsache, dass einzelne Faserzementplatten nicht die Kennzeichnung AF „zwingend“ aufweisen müssen, ist es ratsam über eine Asbestmessung Gewissheit zu erlangen, dass diese verbauten Platten auf Ihrem Dach oder als Fassadenverkleidung oder anderer Baustoff nachgewiesen auch frei von Asbestfasern sind.

Hierzu bietet die GSA Messgerätebau über ihren GSA Messgeräte Onlineshop spezialisierte Messgeräte an, die speziell für die Asbestmessung von Asbestfasern geeignet sind und die Raumluft bez. der Konzentration an schädlichen Asbestfasern beproben, um diese anschließend über ein Prüflabor wie die GSA Schadstoffanalytik zu analysieren.

Asbestmessung mit dem GSA Messgerät SG12

Für die professionelle Asbestmessung von Asbestfasern gemäß VDI 3492 ist das GSA Messgerät SG12 für die Raumluftmessung in Innenbereichen passend. In diesem Bereichen ist das Einatmen von Asbestfasern besonders gesundheitsschädlich. Mit dem SG12 sind Probennahmen anorganischer faserförmiger Partikel nach VDI 3492 und ISO 14966 sowie Asbest oder KMF möglich. Nach VDI 3492 sind acht Stunden Probenahme ausreichend. Für eine Messung am Arbeitsplatz nach DGUV 213-546 ist eine Messdauer von zwei Stunden möglich.

Quellen:

Bildquelle Beitragsbild: 123rf.com ©katr4 Bild Nr. 104624203

www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Kooperation/Asbesterkundung.html

www.bgbau.de/fileadmin/Medien-Objekte/Medien/Broschuere_Flyer/asbest.pdf

www.baustoffwissen.de/baustoffe/baustoffknowhow/fassade_und_massivbau/asbest-asbestfrei-faserzement/

www.geo.de/wissen/gesundheit/so-erkennen-sie–ob-ihr-eternit-asbest-enthaelt-31743412.html

www.haus.de/bauen/enthaelt-ihr-eternit-asbest-28675

www.haus.de/bauen/faserzementplatten-fuer-fassade-und-dach-besser-als-ihr-ruf-22236

www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/abfallwirtschaft/abfallarten/gefaehrliche-abfaelle/asbesthaltige-abfaelle

de.wikipedia.org/wiki/Faserzement