Neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltigste Produkte

Die Nachhaltigkeit von Produkten, von der Konzeption, der Herstellung bis zum Recycling, soll nach aktuellen Strategien in der EU zum Standard werden. Die Verbraucher werden dann besser informiert sein, um leichter umweltverträgliche Waren auswählen zu können. Am 04. Dezember 2023 haben sich die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union auf die Novellierung der Ökodesign-Verordnung (ESPR) zur formalen Verabschiedung geeinigt.


Vorbereitung auf die neue Ökodesign-Verordnung

Bereits am 30. März 2022 hatte die EU-Kommission eine Verordnung vorgeschlagen um einen Rahmen von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte festzulegen. Davor sind bestimmte Vorschriften zu Ökodesign und Energiekennzeichnung bereits umgesetzt worden, die für stark energieverbrauchende Waren wie Elektrogeräte, Kühlschränke und Waschmaschinen gelten. Diese Regelungen haben die Umweltverträglichkeit verbessert und den Energieverbrauch gesenkt.


Nachhaltigste Produkte für den EU-Markt

Mit der Novellierung der bisherigen Ökodesign-Verordnung werden Vorschläge des „Green-Deals“ der EU-Kommission umgesetzt. Der Fokus liegt auf der Nachhaltigkeit. Die komplette Kreislaufwirtschaft von Produkten wird zu einer neuen Norm. Erzeugnisse in der EU, von der Entwicklung, über den Gebrauch und der Wiederverwendung, sollen kreislauffähiger, energieeffizienter und umweltfreundlicher werden. Die Verbraucher sollen eindeutiger energieeffiziente und längerlebige Waren auswählen können. Ab 2025 werden Vorgaben für mehrere Produktgruppen eingeführt, um die Verbraucher zu stärken. Nach aktuellen Vorschlägen sollen nur noch die nachhaltigsten Produkte in der EU verkauft werden. Die Verbraucher können dann besser ökologisch-bewusste Entscheidungen für den Einkauf treffen. Die Produkte sollen eine längere Haltbarkeit besitzen und besser reparierbar sein, damit Ressourcen eingespart werden können.


Produktgruppen der neuen Ökodesign-Verordnung

Die neuen Regelungen für die Umsetzung der Nachhaltigkeit sollen zunächst für Aluminium, Eisen, Stahl, Textilien, Möbel, Reifen, Reinigungsmittel, Farben, Schmiermittel und Chemikalien gelten. Andere Produktgruppen wie Arzneimittel, Futtermittel, Lebensmittel sowie lebenden Organismen sind weiterhin von diesen ausgenommen.

Nach Alessandra Moretti (Abgeordnete im Europäischen Parlament) soll das bisherige schädliche Modell des Nehmen, Herstellen, Wegwerfen, dass so schädlich für unseren Planeten, unsere Gesundheit und unsere Wirtschaft ist, durch geeignete Maßnahmen gestoppt werden. Darunter fällt insbesondere die massenhafte Vernichtung von unverkauften Textilien.


Textilverbrauch in der EU

Der europäische Textilkonsum hat schädliche Auswirkungen auf die Umwelt und den Klimawandel. Er steht nach vierter Stelle hinsichtlich seiner Auswirkungen auf Umweltschäden, nach dem Konsum von Lebensmitteln, Wohnraum und Mobilität. 2019 wurden nach Schätzungen der Marktforschung Euromonitor International bereits 230 Millionen Textilien geschreddert, verbrannt oder als Billigware im Ausland verkauft.


Vernichtungsverbot von Textilien

Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der neuen Regeln soll schrittweise ein Verbot zur Vernichtung nicht verkaufter Textilien, insbesondere für Bekleidung und Schuhe, eingeführt werden. Das EU-Parlament und die Nationen in der Europäischen Union müssen diesem noch offiziell zustimmen.


Ausnahmen und Übergangsfristen zum Vernichtungsverbot von Textilien

Für mittelständische Unternehmen mit 51 bis 250 Mitarbeitern, würde nach Inkrafttreten dieser Vorgaben noch eine sechsjährige Übergangsfirst gelten. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen diese jedoch ohne Ausnahmen erfüllen. Von dem geplanten Verbot wären Kleinstunternehmen jedoch ausgenommen. Für die Zukunft plant die EU-Kommission weitere Produktgruppen in das Vernichtungsverbot von unverkauften Waren aufzunehmen.


Vermeidung von Fast-Fashion

Das Vernichtungsverbot von Textilien richtet sich gegen die übliche Praxis des Wegwerfens von Saisonmode und den damit verbundenen umweltbelastenden und hohen Textilverbrauch. Es wendet sich damit gegen Fast-Fashion und bietet mehr Anreize zum Kauf nachhaltiger Produkte. Nach den Vorschlagen sollen nur noch die nachhaltigsten Produkte, einschließlich Kleidung in der EU verkauft werden. Die Erzeugnisse sollen dann haltbarer, reparierbarer, wiederverwendbarer und recycelbarer werden. Bis zum Jahr 2030 sollen die auf den europäischen Markt gebrachten Textilien langlebiger und besser recycelbar sein. Sie sollen möglichst aus recycelten Fasern und auch frei von gefährlichen Stoffen sein. Ein sog. „Ökosystem des Textilkreislaufs“, auch mit innovativem Faser-zu-Faser-Recycling, soll sich langfristig entwickeln, um die Vernichtung durch Verbrennung und die Deponierung von Textilien größtmöglich zu vermeiden.


Digitaler Produktpass

Der „Digitale Produktpass“ ist eines der wichtigsten Ziele der neuen Ökodesign-Verordnung. Er wird dann die Kaufentscheidung nachhaltiger Waren unterstützen. Seine Einführung ist ab 2027 zu erwarten. Der „Digitale Produktpass“ soll nach der EU-Kommission über ein öffentliches Webportal eingerichtet werden. Mit diesem können sich Verbraucher über nachhaltige Produkte informieren und diese miteinander vergleichen.

Hierzu werden ihnen über das Portal umfassende Informationen über nahezu alle Produkte in der EU möglich. Hierzu zählen beispielsweise Haushaltsgeräte, Smartphones, Textilien und viele andere Produktgruppen. Bisher war es den Verbrauchern mangels ausreichender Informationen kaum möglich bewusst umweltschonende Produkte auszuwählen, die die Anforderungen an ökologische Nachhaltigkeit wie die Haltbarkeit und die Reparierbarkeit erfüllen. Mit den einfacher zugänglichen Informationen zu den nachhaltigen Produkten wird es künftig viel einfacher sein nachhaltig zu konsumieren.


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GSA Messgeräte sind so konzipiert, dass diese langlebig und für ihre gesamte Nutzungsdauer wartbar sind, so dass Sie diese noch Jahrzehnte für Messungen verwenden können. Aufgrund der langen Haltbarkeit und Wartbarkeit sind sie nachhaltiger. Bei einem Defekt oder bei einem notwendigen Austausch von Geräteteilen bieten wir Ihnen die hierzu passenden Ersatzteile an GSA Messgeräte  an.

In allen unserer wiederaufladbaren Messgeräten sind hochwertige und robuste Lithium-Ionen-Akkus verbaut, die alle Tests nach UN38.3 bestanden haben. Aufgrund der tausendfahren  Wiederaufladbarkeit dieser Akkus sind diese ressourcenschonender als herkömmliche Batterien. Bei den Verpackungsmaterialien und beim Versand unserer Produkte achten wir ebenfalls umweltfreundlichen Umgang für die Nachhaltigkeit.

Quellen:

Bildquelle Beitragsbild: 123rf.com ©anastassias, Bild Nr. 216563601

www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit/konsum-und-produkte/ueberblick-konsum-und-produkte/oekodesign-richtlinie

www.bvse.de/sachverstand-bvse-recycling/alles-was-recht-ist/meldungen-recht-recht-entsorgung/10351-neue-eu-vorschriften-fuer-oekodesign-nachhaltiger-produkte.html

www.ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_6257

www.europarl.europa.eu/pdfs/news/expert/2021/2/story/20210128STO96607/20210128STO96607_de.pdf

www.euractiv.de/section/energie-und-umwelt/news/neue-oekodesign-regeln-vernichtung-von-unverkauften-textilien-soll-verboten-werden/

www.germany.representation.ec.europa.eu/news/nachhaltige-produkte-sollen-zur-neuen-norm-der-eu-werden-2023-12-05_de

www.imtest.de/463577/news/eu-vernichtung-neuer-kleidung-oekodesign-verordnung-verbot

www.onlinehaendler-news.de/e-recht/gesetze/139205-oekodesign-geraete-sollen-laenger-leben

www.onlinehaendler-news.de/e-recht/gesetze/139203-eu-vernichtungsverbot-kleidung-hamelin-pelikan-instagram-meta

www.vzbv.de/pressemitteilungen/eu-oekodesign-produkte-sollen-nachhaltiger-werden

www.welt.de/wirtschaft/article203216646/Bekleidung-Hunderte-Millionen-Textilien-fabrikneu-vernichtet.html