Einsatz von Schadstoff-Messgerät für die Gefährungsbeurteilung
Liegt eine Gefährdungsbeurteilung vor und ist daraus eine potentielle Gefahr für den Arbeitnehmer zu erkennen, so ist der Arbeitgeber in der Pflicht, geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Dazu ist es ratsam, zunächst mit einem Schadstoff-Messgerät die Konzentration des jeweiligen Stoffes am Arbeitsplatz zu messen.
Um das richtige Schadstoff-Messgerät zu finden, ist zu überlegen, welcher Stoff gemessen werden soll. So kann das Probenahmegerät SG10-2 mittel der Partikelmessung Staubfraktionen messen und das Probenahmegerät SG5200 Gase.
Besteht der Verdacht auf eine mögliche Belastung durch Schadstoffe, so sollte schnellstmöglich eine Messung durchgeführt werden. Für Innenräume eignet sich zum Beispiel das Probenahmegerät für Schadstoffmessungen PM4-2, da es ein hohes Messvolumen bewältigen kann.
Nähere Informationen zum Thema Arbeitsschutz finden Sie in unserem Artikel „Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz“.
Was sind Schadstoffe?
Unter dem Begriff Schadstoffe stehen alle Stoffe oder Stoffgemische, die die Gesundheit und/oder Natur beeinträchtigen, beziehungsweise schädigen. Dabei gibt es zwei Kategorien, die natürlich vorkommenden Stoffe und die synthetisch erzeugten. Die schädigende Wirkung kann sowohl durch den Kontakt als auch durch die Aufnahme (z.B. Einatmen) durch die Schleimhäute entstehen.
Wie bei toxischen Substanzen ist auch hier die Konzentration und die Umgebung in der der Stoff vorkommt entscheidend für die schädigende Wirkung. Zudem ist entscheidend, wie lange man dieser Belastung ausgesetzt war.
Auswirkungen auf die Gesundheit
Die Konsequenzen für die Gesundheit hängen vom jeweiligen Stoff ab und lassen sich daher nicht verallgemeinern. Ein weiterer Faktor ist die Konzentration des Stoffes und die Dauer der Aussetzung. Je nach Art des Stoffes gibt es verschiedene Gefahren. So wirkt Asbest krebserzeugend und das Einatmen von Staub kann zu einer Pneumokoniose (Staublunge) führen.
Zu Beginn des Stoffeinsatzes steht die Gefährdungsbeurteilung. Für diese Beurteilung wird das Arbeitsschutzgesetz (speziell §5) und die Gefahrstoffverordnung (§7) zu Rate gezogen. In beiden ist der Begriff des Schadstoffs definiert und Maßnahmen enthalten, wie der Arbeitsschutz eingerichtet werden kann. Im Zuge dessen finden verschiedene Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Anwendung. Welche TRGS im Einzelnen relevant ist, hängt vom jeweiligen Arbeitsplatz und (Schad)Stoff ab.
Wie häufig treten die Schadstoffe auf?
Die Menge der Schadstoffe ist abhängig von dem jeweiligen Einsatzgebiet. Eine grobe Übersicht lässt sich aber dennoch geben. So sind in Innenräumen, wie etwa Büros, die häufigsten Schadstoffe Feinstaub, PCP (Pentachlorphenol), PCB (Polychlorierte Biphenyle) und Schimmelpilze. In welchem Ausmaß diese vorkommen ist abhängig vom Alter und der Bauweise des Gebäudes.
Bei älteren Gebäuden kann auch eine Asbestbelastung möglich sein, etwa durch veraltetes Dämmmaterial.
Quellen:
[1]: http://www.chemie.de/lexikon/Schadstoff.html
[2]: https://www.bgrci.de/fileadmin/BGRCI/Downloads/DL_Praevention/Fachwissen/Gefahrstoffe/Analytik_Symposium_2009/Kleine_-_Homepage.pdf
[3]:https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/pdf/TRGS-402.pdf?__blob=publicationFile&v=4