POP-Grenzwerte neu in EU-Verordnung

Um die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor Schäden durch langfristige und schwer abbaubare organische Schadstoffe (Persistent Organic Pollutants, POP) besser zu schützen wurde eine neue EU-Verordnung am 29. Dezember 2022 verabschiedet, die am 10. Juni 2023 in Kraft getreten ist. Sie führt zum ersten Mal für einige persistente organische Chemikalien (POP) Grenzwerte ein und verschärft diese für bestimmte Schadstoffe.

Merkmale persistenter organischer Schadstoffe – POP

Die persistenten und schwer abbaubaren organischen Schadstoffe (POP) können synthetisch hergestellt werden oder sie entstehen durch verschiedene Verbrennungsprozesse. Die ⁠POP⁠ (engl. Persistent Organic Pollutants) sind organische Verbindungen und langelebig. Da sie sich in der Nahrungskette anreichern haben sie toxische Wirkungen auf Menschen und Tiere.

Vorkommen persistenter organischer Schadstoffe

Heute sind POP sogar an den entlegensten Orten wie in der Antarktis nachweisbar, da sie das Potenzial haben sich leicht weiträumig zu verteilen. Heutzutage werden persistente organische Schadstoffe im Allgemeinen nicht mehr für die Herstellung von Produkten verwendet. Sie können jedoch immer noch in bestimmten Arten von Abfällen nachgewiesen werden. Hierzu zählen insbesondere ältere Elektronikgeräte, Möbel, Kunststoffprodukte oder wasserdichte Textilien.

Darüber hinaus zählen bestimmte Pflanzenschutzmittel wie Dichlordiphenyltrichlorethan (DDT) und Industriechemikalien wie Polychlorierte Biphenyle (PCB) und Polychlorierte Terphenyle (PCT) hierzu. Sie können auch als unerwünschte Nebenprodukte bei Produktions- und Verbrennungsprozessen entstehen, wie zum Beispiel Dioxine und Furane.

Besondere Schädlichkeit durch POP-haltige Abfälle

Aufgrund der Gefahren durch Abfälle, die POP enthalten, gelten strenge Vorschriften zum Schutz der Gesundheit und Umwelt. Alle Abfälle, die diese Stoffe enthalten sind umweltverträglich zu entsorgen. Damit können schädliche Emissionen, die diese Stoffe verursachen, so gering wie möglich gehalten oder vollständig beseitigt werden. Bei der Entsorgung von POP-haltigen Abfällen über bestimmten Konzentrationsgrenzen muss der POP-Gehalt zerstört oder irreversibel umgewandelt werden.

Mögliche Gesundheits- und Umweltschäden durch POP

Langlebige organische Stoffe können erhebliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben. Da sie leicht über die Nahrung und die Umwelt aufgenommen werden können, können sie Organe und Kreisläufe schädigen. Sie können zu Erkrankungen des menschlichen Immun-, Hormon- und Herz-Kreislaufsystems führen. Darüber hinaus sind die Atemwege und die Fortpflanzungsfähigkeit gefährdet.

EU-Verordnung zu POP-Chemikalien ab 10. Juni 2023

Eine neue EU-Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu langlebigen organischen Schadstoffen tritt zum 10. Juni 2023 in Kraft. Durch die aktualisierte Fassung sollen Umwelt und die Gesundheit viel stärker vor der Einwirkung schädlicher Stoffe geschützt werden. Für dieses Ziel werden erstmalig Grenzwerte für einige gefährliche Stoffe festgesetzt. Die neue EU-Verordnung verschärft auch bisher geltende Grenzwerte einiger Schadstoffe.

Neue Grenzwerte für langlebige organische Schadstoffe

In der EU-Verordnung, die ab 10. Juni 2023 gilt, sind erstmalig Grenzwerte für bestimmte persistente organische Stoffe festgelegt worden:

  • Perfluoroctansäure
  • Perfluorhexansulfonsäure
  • Dicofol und Pentachlorphenol (u.a. vorkommend in Feuerlöschschlämmen oder behandeltem Holz)

Darüber hinaus sind Grenzwerte für einige Stoffe in Flammschutzmittel verschärft worden:

  • Polybromierte Diphenylether
  • Hexabromcyclododecan

Ziele der aktualisierten EU-Verordnung

Durch die Einführung der neuen Grenzwerte sollen die Einträge dieser Chemikalien in den Kreislauf begrenzt werden. Gleichzeitig sollen mit diesen Regelungen verschiedene Ziele der EU aus Aktionsplänen für die Kreislaufwirtschaft, zur Bekämpfung von Umweltverschmutzung und für mehr Nachhaltigkeit besser erreicht werden.

Internationale Vereinbarungen zum Umgang mit POP

Da die gefährlichen persistenten organischen Stoffe (POP) sich weit verbreiten, werden sie durch internationale Kooperation und Übereinkommen eingeschränkt, um sie zu verringern und zu beseitigen. Die Grundlage für EU-Verordnungen zum Umgang mit den POP sind u.a. das im Jahr 2001 verabschiedete Stockholmer Übereinkommen (Stockholm Convention) sowie das POP-Protokoll zu grenzüberschreitender Luftverunreinigung (Convention on Long-Range Transboundary Air Pollution) von 1983. Diese verbieten oder beschränken die Produktion, die Verwendung, den Import und Export als auch Produkte, welche diese Stoffe enthalten. Hiermit soll vermieden werden, dass sich POP in der Umwelt freisetzen können. Wenn für persistente organische Stoffe keine Verwendung zugelassen ist, treten spezielle Vorschriften für ihre Entsorgung in Kraft.

Quellen:

Bildquelle Beitragsbild: 123rf.com ©tigercat, Bild Nr. 138707678

www.aerzteblatt.de/nachrichten/139911/EU-Regeln-zum-Verbot-schaedlicher-Chemikalien-treten-in-Kraft

www.baua.de/DE/Themen/Anwendungssichere-Chemikalien-und-Produkte/Chemikalienrecht/POP/POP.html

www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/03_Antragsteller/13_Rechtsvorschriften/03_intern_abk/03_pop/psm_intern_abk_pop_node.html

www.bmuv.de/themen/gesundheit-chemikalien/chemikalien/pops

www.echa.europa.eu/de/proposals-for-new-pops

www.environment.ec.europa.eu/topics/waste-and-recycling/waste-containing-pops_en

www.eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/protecting-health-and-the-environment-from-persistent-organic-pollutants.html

www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/persistente-organische-schadstoffe-pop

www.unece.org/convention-and-its-achievements