Kaminofenverordnung 2024 – neue Grenzwerte ab 2025

Kamin in Wohnung

Die Anforderungen für den Betrieb von Kaminöfen und anderen Kleinfeuerungsanlagen für den häuslichen Gebrauch werden durch die Neuerung des Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) verschärft. Bis zum 31.12.2024 müssen diese Geräte dann die neuen Grenzwerte an Emissionen und deren minimalen Wirkungsgrad erfüllen. Für einige Besitzer von Kaminöfen bedeutet dies, dass sie diese mit Beginn 2025 dann entweder stillgelegt oder nachrüstet sein müssen. Moderne Anlagen betreffen allgemein die neuen Anforderungen der Kaminofenordnung 2024 nicht, da sie den Standards genügen.

Aufgrund der neuen Grenzwerte durch die Neuerung des Bundesimmissionsschutzgesetz ist derzeit vielfach Unsicherheit darüber, ob die aktuell betriebenen Öfen die neuen Vorgaben ab 1. Januar 2025 auch erfüllen.


BImSchV – Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Die BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) soll die neuen Vorgaben der Neuerung des Bundes-Immisionschutzgesetz (auch Kaminofenverbot 2024 oder Kaminofenverordnung 2024) umsetzen. Die BImSchV regelt den Betrieb von kleinen und mittleren Feuerungsanlagen wie sie in Privathaushalten und im Kleingewerbe üblich sind, die mit Brennstoffen wie Holz, Kohle oder anderen Feststoffen betrieben werden.

Öfen, die mit diesen Brennstoffen wärmen, müssen danach bestimmte CO2- und Feinstaub-Grenzwerte erfüllen. Feinstaub (A-Staub) kann bis in die Alveolen der Lunge eindringen und schwere gesundheitliche Erkrankungen auslösen. Schädliche Luftschadstoffe wie Kohlenstoffmonoxid, CO2, Methan, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe und Rußpartikel (Feinstaub) sollen durch neue Grenzwerte verringert oder vermieden werden. Mit der Umsetzung der neuen Regelungen sollen der Klimaschutz und die Energieeinsparung weiter vorangetrieben werden.


Die neue Kaminofenverordnung 2024 betrifft Kaminöfen, Kamine und Öfen, die zwischen Januar 1995 und 21. März 2010 gebaut oder in Betrieb genommen wurden, wenn sie die gültigen Grenzwerte und den minimalen Wirkungsgrad ab 1. Januar 2025 überschreiten. Ende 2024 wird die letzte Stufe der Kaminofenverordnung abgeschlossen.


Neue Kaminofenverordnung – betroffene Öfen 2025

Kaminöfen vorheriger Baujahre mussten ebenfalls nach der betreffenden Novelle der Verordnung entsprechend nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden, wenn diese die jeweiligen Standards nicht erfüllen konnten.

Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor dem 22. März 2010 errichtet wurden, müssen nach der 1. BImSchV § 26, Absatz 1 unter dem Grenzwert von 4 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter (4 g/m3) und 0,15 Gramm Staub je Kubikmeter (0,15 g/m3) bleiben.


Abgase durch Kaminöfen

Kaminöfen verursachen durch ihren Betrieb bestimmte Mengen an Feinstaub und Dioxine. Diese können die Umwelt stärker belasten. Daher sind Grenzwerte notwendig, um diese Luftschadstoffe eindeutig zu regeln.


Von Kaminofenverordnung 2024 betroffene Öfen

Folgende Anlagen können von der Kaminofenverordnung 2024 betroffen sein, wenn sie zwischen Januar 1995 und 21. März 2010 gebaut oder in Betrieb genommen wurden:

  • Brennstoffkessel
  • Hackschnitzelofen
  • Heizkessel
  • Kaminöfen
  • Kachelöfen
  • Pelletöfen
  • Scheitholzofen

Diese dürfen weiterhin betrieben werden, wenn sie die neuen Grenzwerte erfüllen. Ansonsten müssen sie nachgerüstet, aus den Betrieb genommen werden oder gegen moderne Geräte ausgetauscht werden, welche die neuen Anforderungen erfüllen.

Öfen, die nach dem 21. März 2010 hergestellt wurden, sind allgemein von den Vorgaben der neuen Kaminofenverordnung 2024 nicht betroffen. Deren Heiztechnik erfüllt in der Regel deren Regelungen und Grenzwert-Richtlinien schon.


Baujahr des Ofens ermitteln

Das Typenschild des Geräts kann einen Hinweis geben, ob es den neuen Standards der Kaminofenverordnung 2024 noch entspricht. Darüber hinaus kann das Kaufdatum des Kaufbelegs und die Recherche der Leistungsdaten des Geräts hierüber Auskunft geben.
Vielfach ist es bei älteren Feuerstätten schwierig die Schadstoffwerte auf diese Weise zu ermitteln. In diesen Fällen kann der Schonsteinfeger mit der Messung beauftragt werden.



Von der Kaminofenverordnung 2024 ausgenommen

Von den neuen Richtilinien zum 01.01.2025 sind diese Anlagen beispielsweise ausgenommen:

  • Einzelraumfeuerungsanlagen mit Baujahr vor 1950, die nur der Wärmeversorgung dienen
  • Einzelraumfeuerungsanlagen bei denen die Wohneinheit nur über diesen Ofen oder Kamin beheizt wird (nach Antrag)
  • Herde und Backöfen mit einer Wärmeleistung von maximal 15 kW, die nicht gewerblich genutzt werden
  • historische Kamine oder Öfen, die vor 01.01.1950 errichtet und noch immer am selben Ort stehen
  • Kachelöfen wie Wärmespeicheröfen mit Kacheln oder Grundöfen, die von einem Experten nachweislich gebaut worden sind
  • offene Kamine, die nur selten verwendet werden
  • Geräte unter den Bestandsschutz sind nicht betroffen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen

Ohne Einschränkung dürfen nach der neuen Kaminordnung 2024 in der Regel alle Kaminöfen, die seit April 2010 auf dem Markt sind, weiterbetrieben werden.


Zulassung eines Kaminofens

Hausbesitzer müssen die Zulassung des Kaminofens auf die Anforderungen der BImSchV durch den Schornsteinfeger prüfen lassen. Dieser kann dann vor Ort ermitteln, ob die gemessenen Werte für Kohlenmonoxid und Feinstaub die zulässigen Abgaswerte erfüllen. Die Prüfungsmessbescheinigung durch den Ofenhersteller ist auch eine Möglichkeit zur Information über die Abgaswerte. Für die Zulassung nach 2024 muss der Schornsteinfeger jedoch einen Nachweis über die Einhaltung der Werte verlangen. Dieser Nachweis kann durch eine Bescheinigung des Herstellers oder durch eine Einzelmessung erbracht werden.


Umrüsten des Kaminofen mit Feinstaubfilter

Die meisten Ofenarten können mit entsprechenden Feinstaubfiltern nachgerüstet werden. Auf diese Weise kann die Anlage die Abgasprüfung weiterhin bestehen und weiter betrieben werden. Der Feinstaubfilter (auch Staubabscheider) wird in der Regel im Schornsteinzug installiert. Bei einem Betrieb des Kaminofens lagern sich durch die elektrostatische Spannung der Feinstaub und andere kleinere Partikel an den Wänden des Schornsteins oder Rauchrohrs ab.

Neben den Kosten für den Einbau des Feinstaubfilters kommen durch die regelmäßige Erneuerung des Filters weitere Kosten nachträglich hinzu. Der Filter muss in Abständen vom Schornsteinfeger überprüft, gereinigt und umweltfreundlich entsorgt werden. In seltenen Fällen sind für einige Anlagen keine geeigneten Feinstaubfilter erhältlich. In solchen Fällen müssten dann diese ausgetauscht oder stillgelegt werden, wenn sie nicht mehr den Abgaswerten entsprechen.


Gesundheitsrisiko durch Kamine – GSA Schadstoffanalytik für Messungen und Analysen von Luftschadstoffen

In einigen Fällen kann die Nutzung eines älteren Kamins zu einer erhöhten Konzentration an gesundheitsschädlichen Luftschadstoffen führen. Um mögliche Belastungen der Innenraumluft durch Feinstaub und andere giftige Stoffe zu ermitteln, empfiehlt es sich, spezialisierte Unternehmen für Messungen und Schadstoffanalysen zu konsultieren.

Unser Partnerunternehmen, die GSA Schadstoffanalytik, führt je nach Art der potenziellen Schadstoffbelastung spezifische Probenahmen mit geeigneten GSA-Messgeräten durch. Die so gewonnenen Proben können anschließend genau analysiert werden.

Die GSA Schadstoffanalytik bietet beispielsweise Vor-Ort-Innenraummessungen an, um mögliche gesundheitsschädliche Luftverunreinigungen durch die Nutzung von Kaminen oder anderen Kleinfeuerungsanlagen nachzuweisen. Wenn Sie einen Schadstoffverdacht haben können Sie gerne die GSA Schadstoffanalytik einfach kontaktieren, um weitere Informationen wie auch Angebote für Messungen und Analysen zu erhalten.

Für einen möglichen Nachweis an gesundheitschädlicher Raumluft durch den Betrieb von Kaminen wird der Messtechniker mit einem geeigneten GSA-Probenahmegerät, wie dem PM 4-2, Probenahmen auf das Vorkommen möglicher Schadstoffe wie A-Staub (alveolengängiger Staub), Ruß und PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) vornehmen.

Für die genaue Bestimmung der Luftbelastung in der Raumluft werden verschiedene Verfahren durchgeführt, je nachdem, welcher Luftschadstoff untersucht wird.

Die gewonnenen Proben werden dann gemäß den geltenden Richt- und Grenzwerten genau von der GSA Schadstoffanalytik analysiert, um den Kunden über die Ergebnisse bzw. den Befund zu informieren.


Quellen:

Bildquelle Beitragsbild: 123rf.com ©starush, Bild Nr. 206229929

www.co2online.de/modernisieren-und-bauen/kaminofen/bimschv/#c158933

www.de.wikipedia.org/wiki/Bundes-Immissionsschutzgesetz

www.de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_zur_Durchführung_des_Bundes-Immissionsschutzgesetzes

www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/anlage_4.html

www.haus.de/modernisieren/kaminofen-verbot-2024-37070

www.kaminbau.net/magazin/bimschv-die-neue-kaminofenverordnung-ab-2024

www.ofenseite.com/verbot-fuer-kaminoefen-2024

www.paligo.com/ratgeber/verbraucherinfo/kaminofen-verbot-2024-welche-kaminoefen-sind-2024-noch-erlaubt/#:~:text=Abschließend lässt sich sagen%2C dass,2010 gekauft wurden%2C sind zugelassen

www.suedkurier.de/ueberregional/rundblick/holzoefen-ofen-kamin-stillgelegt-nachgeruestet-31-10-2023;art1373253,11521718

www.wohnglueck.de/artikel/kaminofen-verbot-2024

Ab 2022 – weniger Feinstaubbelastung bei neuen Schornsteinen

Schornstein Feinstaubbelastung

Ab dem 01. Januar 2022 gilt für den Neubau von Schornsteinen eine wichtige Neuregelung. Aufgrund einer neuen gesetzlichen Verordnung sind bei neuen Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe neue Schornsteinhöhen zu beachten. Hierdurch kann die Feinstaubbelastung im Wohnumfeld deutlich gesenkt werden.

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