Ab 2022 – weniger Feinstaubbelastung bei neuen Schornsteinen

Schornstein Feinstaubbelastung

Ab dem 01. Januar 2022 gilt für den Neubau von Schornsteinen eine wichtige Neuregelung. Aufgrund einer neuen gesetzlichen Verordnung sind bei neuen Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe neue Schornsteinhöhen zu beachten. Hierdurch kann die Feinstaubbelastung im Wohnumfeld deutlich gesenkt werden.

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