Feinstaubmessgerät SG10-2A und PM4-2 – Verwendungsmöglichkeiten
Soll die Feinstaubbelastung gemessen werden, so sind unsere Feinstaubmessgeräte SG10-2A und PM4-2 die beste Wahl.
Das Feinstaubmessgerät SG10-2A ist sowohl für den stationären wie auch den personengetragenen Einsatz zu verwenden. Darüber hinaus sind das Feinsaubmessgerät SG10-2A und PM4-2 in der Lage größere Probenvolumina zu messen. Um eine passende Auswahl treffen zu können kontaktieren Sie uns gerne jederzeit.
Definition von Feinstaub
Unter dem (veralteten) Begriff „Feinstaub“ versteht man die Staubfraktion A-Staub, dass heißt den alveolengängigen Staub. Diese Staubpartikel können beim Einatmen bis in die Lungenbläschen (Alveolen) vordringen. Die Gefahr besteht darin, dass sich die Partikel in der Lunge ablagern und dort Reizungen hervorrufen, die zur Vernarbung des Lungengewebes führen. Langfristig kann sich die sogenannte „Staublunge“ (Pneumokoniose) entwickeln. Alveolengängige Staubpartikel weisen in der Regel eine Größe bis zu 10µm auf.
Weiterführende Informationen zum Thema Staub finden Sie in unserem Artikel „Feinstaubbelastung mit Probenahmegerät SG10-2„.
Seit 01.01.2005 gilt europaweit ein Grenzwert für die Feinstaubfraktion PM 10 von 50µm/m³ bezogen auf den Tagesmittelwert. Dieser Wert darf nicht öfter als 35mal im Jahr überschritten werden. PM10 beschreibt hierbei den aerodynamischen Durchmesser – also die Größe – der Staubpartikel.
Feinstaub Vorkommen
Es gibt zahlreiche Arbeitsplätze an denen Feinstaub auftritt. Das können beispielsweise Abfüllanlagen, Werkstätten oder andere Produktionsbetriebe sein. In diesen Fällen greift der Arbeitsschutz, um die Gefährdung für die betroffenen Arbeitnehmer zu reduzieren. Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren Artikeln zum Thema Arbeitsschutz.
Doch nicht nur am Arbeitsplatz kann es zu Feinstaubbelastungen kommen, sondern auch im Alltag.
Dabei gibt es eine große Bandbreite:
- in Industrieanlagen
- im Straßenverkehr
- beim heimischen Staubsauger
- während Renovierungsarbeiten in der Wohnung/Haus usw.
Da man um die Gesundheitsschädigung, besonders durch langfristige Belastung, weiß, gilt es diese einzudämmen. Am Arbeitsplatz ist das durch die Gefährdungsbeurteilung und die darin enthaltenen Schutzmaßnahmen geregelt. Doch wie schützt man sich im Alltag? Als einfachste Maßnahme ist das regelmäßige und vollständige Durchlüften der Wohnräume zu nennen. Die Feinstaubbelastung, die durch den Staubsauger entstehen kann, lässt sich mit einem zusätzlichen Filter im Gerät eindämmen, siehe hierzu unser Beitrag „Feinstaub in der Wohnung.“
Da dies jedoch nicht immer die Lösung ist, wird in vielen Bereichen nach weiteren Möglichkeiten gesucht. So ist ein großer Punkt die Belastung durch den Straßenverkehr und wie diese verringert werden kann. Dazu werden verschiedene Ansätze diskutiert, wie etwa das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge.
Quellen:
[1]: https://www.stmuv.bayern.de/themen/luftreinhaltung/verunreinigungen/feinstaub/emissionenpm10.htm
[2]: https://www.umweltbundesamt.de/daten/luft/feinstaub-belastung
[3]: https://www.ndr.de/nachrichten/Der-Faktencheck-zu-Feinstaub-und-Stickoxiden,feinstaub148.html
[4]: http://www.umweltbundesamt.at/pm10/
[5]: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/UGR/Luftemissionen_82012.pdf?__blob=publicationFile
[6]: https://www.dguht.de/einfluss-von-feinstaub-auf-die-gesundheit/