Chrom(VI) messen mit GSA Messgerät SG10-2 im Arbeitsbereich

Chrom VI Arbeitsbereich

Chrom(VI)-Verbindungen stellen in zahlreichen Arbeitsbereichen eine erhebliche Gesundheitsgefahr dar. Dies gilt insbesondere dann, wenn Beschäftigte ohne ausreichenden Arbeitsschutz mit chromathaltigen Produkten umgehen müssen. Diese Verbindungen, auch als Chromate bezeichnet, sind toxische Gefahrstoffe mit starker Oxidationskraft. Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) stuft diese als krebserregend ein. Mit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung 2024 wurden erweiterte Regelungen zum Schutz bei möglicher Exposition mit Chromaten eingeführt.

Eigenschaften und Risiken von Chrom(VI)

Chromate (Chrom (VI)-Verbindungen) zählen zu den Gefahrstoffen. Ausgangsstoff für ihre Entstehung ist Natriumdichromat, ein Chrom(VI)-Salz, das aus Chromerz gewonnen wird. Chromate sind gemäß Kategorie 1B (H350) als krebserzeugend eingestuft, mit Ausnahme von Bariumchromat. Darüber hinaus können Chrom (VI)-Verbindungen bei direktem Kontakt auch haut– und atemwegssensibilisierend wirken. Die gesundheitlichen Risiken entstehen vor allem beim Umgang mit chromathaltigen Stoffen oder kontaminierten Oberflächen, zum Beispiel durch das Einatmen chromatbelasteter Stäube oder durch Hautkontakt.

Arbeitsbereiche mit Chromatbelastung

Besonders gefährdet sind Menschen in folgenden Bereichen:

  • Aufschluss und Verarbeitung von Chromerzen
  • Herstellung von 6-wertigen Chromverbindungen
  • Legierungen
  • Schweißen und Schleifen von Blechen mit chromhaltigen Anstrichstoffen oder Edelstahl
  • Beizen und Reinigen von Metallen
  • Glanz- und Hartverchromung mit Chrom(VI)-Oxid als Ausgangsmaterial
  • Umgang mit Wärmedämmungen und älteren Nachtspeicherheizungen
  • Bereiche thermisch beeinflusster chromlegierter Industriekomponenten wie Dampfdruckleitungen, Turbinen und chromlegierte Stahlrohre
  • Wärmeleitende Anlagenteile mit alkali- und erdalkalimetallhaltigen Dämmstoffen wie in Kohlekraftwerken, Gas- und Biomassekraftwerken, Blockheizkraftwerken, Heizwerken, Holzhackschnitzelkraftwerken, Müllverbrennungsanlagen und chemietechnischen Industrieanlagen
  • Wartungsarbeiten bei Kraftwerken oder Blockheizkraftwerken mit Freisetzen von Calciumchromat
  • Einsatz von Chrom(VI)-Oxid und Alkalichromaten in diversen Industrien
  • Anstricharbeiten in Spritzverfahren mit chromhaltigen Korrosionsschutzmitteln

Bildung toxischer Chrom(VI)-Verbindungen

Studien und praktische Nachweise zeigen, dass Chrom(VI)-Verbindungen unter folgenden Bedingungen entstehen können:

  • Stahltemperaturen in Bereichen von 350 °C bis 800 °C.
  • Chromhaltige Stähle, insbesondere hochlegierte Varianten in Turbinen, Medienleitungen, Gasturbinen oder Dampfturbinen, Industrieöfen, Notstromaggregate, Bolzen und Schrauben
  • Alkali- und Erdalkalimetalloxide (z. B. Calciumoxid, Magnesiumoxid) aus Dämmstoffen und Montagepasten
  • Luftfeuchtigkeit und atmosphärischer Sauerstoff in der Nähe von Stahloberflächen
  • Wasserdampf ab 550 °C

Die in den Materialien verwendeten Alkali- und Erdalkalimetalle können unterschiedliche Chrom(VI)-Verbindungen entwickeln. Diese Reaktionen führen häufig zu gelblichen Ablagerungen auf Stahl oder den angrenzenden Materialien.


Gesundheitsrisiken durch Chrom(VI)-Verbindungen

Chromate können bei dem Kontakt mit der Haut starke Allergien und Ekzeme auslösen und sog. „Chromat-Geschwüre“ ausbilden. Durch das Einatmen von Chrom(VI) können Reizungen entstehen wie Husten, Niesen, Asthma und chronische Bronchitis. Eine längerfristige Exposition kann auch zu schweren Erkrankungen wie Lungen-, Nasen– und Nebenhöhlenkrebs führen.

Novellierte Gefahrstoffverordnung 2024 – Ampelmodell

Gefahrstoffverordnung 2024: Das Ampelmodell

Mit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung am 5. Dezember 2024 wurden neue Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen wie Chromaten (Chrom (VI)-Verbindungen) eingeführt. Das bekannte Maßnahmenkonzept aus der TRGS 910, das sogenannte Ampelmodell, wurde für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen verbindlich übernommen. Es unterscheidet drei Risikostufen:

  • Grün: geringes Risiko bis zur Akzeptanzkonzentration (AK)
  • Gelb: mittleres Risiko bis zur Toleranzkonzentration (TK)
  • Rot: hohes Risiko bei Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes

Mit dieser Einteilung können die möglichen Gefährdungen besser eingeschätzt und die Dringlichkeit von Maßnahmen eindeutiger bestimmt werden. Bei krebserzeugenden Gefahrstoffen wie bei Chromat lassen sich nach der Zuordnung der Risikostufe passende Schutzmaßnahmen einleiten. Sie werden beispielsweise nach der Belastungshöhe, der Überschreitung eines Arbeitsplatzgrenzwertes oder zur Erreichung einer verminderten Belastungsstufe angepasst.

Nach §10 der novellierten Verordnung sind bei Tätigkeiten mit Stoffen der Kategorien 1A oder 1B besondere Schutzmaßnahmen erforderlich. Nach §10 Abs. 5 GefStoffV ist umgehend ein Maßnahmeplan umzusetzen, wenn trotz aller technischen Schutzmaßnahmen der Arbeitsplatzgrenzwert nicht mehr eingehalten oder die Tätigkeiten im mittleren Risiko liegen. Ziel ist es, den Arbeitsplatzgrenzwert einzuhalten oder in den Bereich des niedrigeren Risikos zu gelangen. Der Maßnahmeplan legt fest, mit welchem Vorhaben und in welchem Zeitraum die Exposition gesenkt werden soll.


GSA Messgerät SG10-2 – Belastung von Chrom(VI) messen

Das GSA-Messgerät SG10-2 eignet sich zur Erfassung möglicher Belastungen durch Chrom(VI)-Verbindungen in Bereichen mit Expositionsrisiko. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt den Einsatz dieses Probenahmegeräts. Das SG10-2 wurde speziell für die Gefahrstoffmessung von einatembarem E-Staub und alveolengängigem A-Staub entwickelt und erreicht einen Volumenstrom von 1-12 l/min.


Durchführung der Probenahme von Chrom(VI) mit dem SG10-2 nach IFA 6665

Vor der Messung mit dem SG10-2 müssen die Filterhalter mit dem passenden Quarzfaserfilter in das GSP-Probenahmesystem GSP 10 eingesetzt werden. Danach wird an dem Messgerät ein Volumenstrom von 10 l/min eingestellt.

Während der Probenahme von Chrom(VI) saugt die Pumpe des SG10-2 die belastete Luft an. Die Staubpartikel lagern sich dabei auf dem Quarzfaserfilter ab. Für die gesamte Probenahme wird eine Messdauer von vier Stunden empfohlen. Bei dieser wird ein Volumen von 2,4 m³ erzielt, welches geeignet ist, um ein Zehntel des Beurteilungs-Maßstabs (1 µg/m³) nachweisen zu können. Nach der Messung werden die Filter entnommen, verschlossen und zur weiteren Analyse vorbereitet. Dieses Probenvolumen entspricht den Anforderungen des IFA-Messverfahrens 6665 und ermöglicht eine ausreichende Nachweisempfindlichkeit für die Beurteilung der Chrom(VI)-Belastung gemäß TRGS 910.

Analyse der beprobten Chrom(VI)-Konzentrationen

Für die Analyse der beprobten Konzentrationen empfehlen wir unser Partnerunternehmen, die GSA Gesellschaft für Schadstoffanalytik mbH, das auf die Analyse und Bewertung von Schadstoffen wie Chrom(VI) spezialisiert ist. Die Untersuchung der Chromat-Konzentration erfolgt durch die photometrische Bestimmung des Chrom(VI)-Gehaltes nach IFA-Messverfahren Nr. 6665 in Verbindung mit EN ISO 18412:2006. Dieses Verfahren ermöglicht die quantitative Erfassung und Bewertung der Chrom(VI)-Belastung am Arbeitsplatz.

Quellen:

Bildquelle Beitragsbild: 123rf.com © mikkiorso, Bild Nr. 244157393

www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/TRGS-910

www.bgbau.de/fileadmin/Medien-Objekte/Medien/Sonstige_Medien/Infoblatt_neue_Gefahrstoffverordnung_2024_bf.pdf

www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/verordnung-zur-aenderung-der-gefahrstoffverordnung-und-anderer.html

www.bgrci.de/gefahrstoffvideos/videothek/aenderungen-gefahrstoffverordnung-2024

www.bgetem.de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/brancheninformationen1/energieversorgung/kraftwerke-und-heizwerke/fachveroeffentlichungen/moegliche-chrom-vi-exposition

www.dguv.de/ifa/praxishilfen/taetigkeiten-mit-krebserzeugenden-gefahrstoffen/krebserzeugende-gefahrstoffe/chrom-vi/index.jsp

www.dguv.de/ifa/praxishilfen/taetigkeiten-mit-krebserzeugenden-gefahrstoffen/rahmen/einstufung/index.jsp

www.gsa-ratingen.de/de/services/bestimmung-von-staubinhaltsstoffen/messen-von-chrom-vi-nach-ifa-6665/

www.gestis.dguv.de/data?name=082830

www.harmfuldust.com/post/chrom-6-warnungen-aus-aller-welt-motoren-turbinen

www.harmfuldust.com/post/es-ist-viel-schlimmer-als-gedacht

www.lanuk.nrw.de/themen/umwelt-und-gesundheit/umweltmedizin/beurteilung-von-schadstoffen-und-umwelteinfluessen/chemische-schadstoffe/schadstoffe/standard-titel

www.rp-kassel.hessen.de/sites/rp-kassel.hessen.de/files/2023-04/informationsschreiben_chromat_expositionen_in_kraftwerken.pdf

www.de.wikipedia.org/wiki/Chrom(VI)-Verbindungen

de.wikipedia.org/wiki/Chromate

Feinstaub – Risiko für kognitive Leistungsfähigkeit und Demenz

Verkehrsstau Feinstaub

Es ist bekannt, dass Feinstaub vor allem Atemwegserkrankungen auslösen und das Herz-Kreislauf-System stark belasten kann. Nach neuesten Studien können durch Feinstaub wie durch Abgase feinste Staubpartikel sogar bis zum Gehirn gelangen. Dadurch kann kurzfristig die geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigt werden. Darüber hinaus besteht der Verdacht, dass diese winzigen Partikel langfristig schwere Gehirnerkrankungen wie Demenz hervorrufen können.

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TRGS 553 – strengere Regeln für Arbeiten mit Holzstaub

Holzstaub - Sägearbeiten

Holzstaub gilt als Gefahrstoff. Deshalb müssen für die Beschäftigten Maßnahmen getroffen werden, um sie vor dieser Belastung zu schützen. Durch die Neufassung der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 553 wurden umfassendere Regelungen zum Schutz der Gesundheit im Umgang mit Holzstaub am Arbeitsplatz geschaffen.

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Innenraumfilter im Auto – Luftqualität

Innenraumfilter Wechsel im Auto

Der Pollenflug hat jedes Frühjahr Hochsaison und der Aufenthalt im Freien als auch im Innern von Fahrzeugen ist für Allergiker dann besonders problematisch. Innenraumfilter, die allgemein zum Standard zählen, sollen Abgase und andere Luftschadstoffe filtern. Wenn der Innenraumfilter nicht mehr seine Funktion erfüllen kann, können vermehrt Luftschadstoffe wie Stäube, Ruß, Stickoxide, Benzol, Ozon oder Pollen, beispielsweise über die Klimaanlage, in das Wageninnere gelangen.

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Asbestarten – Eigenschaften und Verwendung

Asbestarten Chrysotil Fasern REM

Viele ältere Gebäude enthalten häufig noch gesundheitsgefährdende Asbestfasern in den Baumaterialien. Auch Böden und die Luft können mit diesen schädlichen Fasern belastet sein. Unter dem Begriff Asbest werden verschiedene Asbestarten zusammengefasst, die sich in ihren Eigenschaften und ihrer bisherigen Nutzung unterscheiden können.

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Kaminofenverordnung 2024 – neue Grenzwerte ab 2025

Kamin in Wohnung

Die Anforderungen für den Betrieb von Kaminöfen und anderen Kleinfeuerungsanlagen für den häuslichen Gebrauch werden durch die Neuerung des Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) verschärft. Bis zum 31.12.2024 müssen diese Geräte dann die neuen Grenzwerte an Emissionen und deren minimalen Wirkungsgrad erfüllen. Für einige Besitzer von Kaminöfen bedeutet dies, dass sie diese mit Beginn 2025 dann entweder stillgelegt oder nachrüstet sein müssen. Moderne Anlagen betreffen allgemein die neuen Anforderungen der Kaminofenordnung 2024 nicht, da sie den Standards genügen.

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Kinderzimmer schadstoffarm einrichten

Kinderzimmer schadstoffarm

Kinder verbringen die meiste Zeit in ihrem Zimmer, in dem sie schlafen, spielen oder wo sie sich zurückziehen, um zu lernen. Ihren Eltern ist oft nicht bewusst, wie stark mit Schadstoffen belastet diese Räume sein können. Sie können beispielsweise aus Böden, Möbeln, Textilien oder vom Plastikspielzeug stammen. Die Schadstoffbelastung im Kinderzimmer kann die Gesundheit und Entwicklung der Kinder beeinträchtigen.

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Verschärfung der Asbestgrenzwerte – Gesundheitsschutz

Dacharbeiten Asbestgrenzwerte

Der Rat der Europäischen Union hat am 23. Oktober 2023 eine neue EU-Richtlinie zur Vorbeugung und für den verbesserten Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei möglicher Exposition von Asbest und weiterer Schadstoffe am Arbeitsplatz gebilligt. Die neuen Vorschriften umfassen auch neue Regelungen wie strengere Asbestgrenzwerte und moderne Messtechniken zum Schutz und der Vorbeugung vor den Asbestgefahren.

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PVC-Bodenbeläge – schadstoffbelastet

PVC-Bodenbeläge

PVC-Bodenbeläge gelten als recht günstige und pflegeleichte „Allrounder“, die in vielen Varianten erhältlich sind. Sie sind aber nicht unproblematisch und häufig mit Schadstoffen belastet. Sie imitieren nahezu täuschend echt andere Böden aus Holz, Stein und anderen Materialien. Inzwischen werden PVC-Böden weniger schadstoffbelastet als noch vor Jahrzehnten angeboten. Dennoch können die PVC-Bodenbeläge kritische Stoffe enthalten, die in der Raumluft ausgasen können. Einige dieser Schadstoffe gelten als krebserregend und schädigen zudem die Umwelt.

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