Viele ältere Gebäude enthalten häufig noch gesundheitsgefährdende Asbestfasern in den Baumaterialien. Auch Böden und die Luft können mit diesen schädlichen Fasern belastet sein. Unter dem Begriff Asbest werden verschiedene Asbestarten zusammengefasst, die sich in ihren Eigenschaften und ihrer bisherigen Nutzung unterscheiden können.
Staub
Kaminofenverordnung 2024 – neue Grenzwerte ab 2025
Die Anforderungen für den Betrieb von Kaminöfen und anderen Kleinfeuerungsanlagen für den häuslichen Gebrauch werden durch die Neuerung des Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) verschärft. Bis zum 31.12.2024 müssen diese Geräte dann die neuen Grenzwerte an Emissionen und deren minimalen Wirkungsgrad erfüllen. Für einige Besitzer von Kaminöfen bedeutet dies, dass sie diese mit Beginn 2025 dann entweder stillgelegt oder nachrüstet sein müssen. Moderne Anlagen betreffen allgemein die neuen Anforderungen der Kaminofenordnung 2024 nicht, da sie den Standards genügen.
Kinderzimmer schadstoffarm einrichten
Kinder verbringen die meiste Zeit in ihrem Zimmer, in dem sie schlafen, spielen oder wo sie sich zurückziehen, um zu lernen. Ihren Eltern ist oft nicht bewusst, wie stark mit Schadstoffen belastet diese Räume sein können. Sie können beispielsweise aus Böden, Möbeln, Textilien oder vom Plastikspielzeug stammen. Die Schadstoffbelastung im Kinderzimmer kann die Gesundheit und Entwicklung der Kinder beeinträchtigen.
Verschärfung der Asbestgrenzwerte – Gesundheitsschutz
Der Rat der Europäischen Union hat am 23. Oktober 2023 eine neue EU-Richtlinie zur Vorbeugung und für den verbesserten Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei möglicher Exposition von Asbest und weiterer Schadstoffe am Arbeitsplatz gebilligt. Die neuen Vorschriften umfassen auch neue Regelungen wie strengere Asbestgrenzwerte und moderne Messtechniken zum Schutz und der Vorbeugung vor den Asbestgefahren.
Saharastaub – Feinstaubbelastung
Große Mengen an Saharastaub, die tausende Kilometer von Nordafrika über den Atlantik nach Europa hinweg zogen, prägten das diesjährige Osterwetter. Der Wüstenstaub führte nicht nur häufig zu einem stark eingetrübten Himmel, sondern auch zu hohen Feinstaubbelastungswerten in Deutschland und anderen Teilen Europas.
PVC-Bodenbeläge – schadstoffbelastet
PVC-Bodenbeläge gelten als recht günstige und pflegeleichte „Allrounder“, die in vielen Varianten erhältlich sind. Sie sind aber nicht unproblematisch und häufig mit Schadstoffen belastet. Sie imitieren nahezu täuschend echt andere Böden aus Holz, Stein und anderen Materialien. Inzwischen werden PVC-Böden weniger schadstoffbelastet als noch vor Jahrzehnten angeboten. Dennoch können die PVC-Bodenbeläge kritische Stoffe enthalten, die in der Raumluft ausgasen können. Einige dieser Schadstoffe gelten als krebserregend und schädigen zudem die Umwelt.
PAK-haltige Klebstoffe in alten Parkettböden
Schadstoffbelastungen durch PAK–haltige Klebstoffe in Parkett können sich durch Abnutzung oder bei Parkettarbeiten in die Innenraumluft freisetzen und dabei im Hausstaub ansiedeln. PAK (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe) sind krebserregende Schadstoffe die für die Gesundheit besonders gefährlich sind. Parkettböden gelten als allergikerfreundlich, da sie allgemein pflegeleicht und nicht staubbindend sind. Neue Parkettböden werden nicht mehr mit PAK-haltigen Klebstoffen verlegt, sondern aus gesundheitsunbedenklichen Ersatzstoffen.
Luftschadstoffe in Kleinfeuerungsanlagen
Kleinfeuerungsanlagen
Kleinfeuerungsanlagen werden meist mit fossilen Brennstoffen wie Erdgas, Heizöl, Kohle oder Holz betrieben. Sie sind für die private Nutzung und Kleinbetriebe konzipiert.
Gemäß der 1. BImSchV (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) gelten alle Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 1000 kW als Kleinfeuerungsanlagen.
Asbestwelle – Asbest in Altbauten
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) warnt vor einer neuen Gefahr durch Asbest in Bauten. Mit der bevorstehenden großen Sanierungswelle für Modernisierungen, Umbauten und Energieeinsparung drohe eine „Asbestwelle“ in den kommenden Jahrzehnten auf dem Bau. Bauarbeiter und Heimwerker werden dann großen gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt, wenn sie die freigesetzten Asbestfasern einatmen.
Freisetzung von Asbestfasern aus Faserzementplatten
Faserzementplatten, die heutzutage gehandelt und verbaut werden, gelten in der Regel als gesundheitlich unbedenklich, da sie aus modernen Ersatzstoffen bestehen und frei von krebserregenden Asbestfasern sind. Jedoch besteht für Häuser ab Mitte der 60er bis 90er Jahre vielfach der Verdacht, dass die verbauten Faserzementplatten noch die ehemaligen zugemischten und gesundheitsschädlichen Asbestfasern enthalten. Diese können sich mit zunehmender Verwitterung, bei einer Sanierung oder Renovierung freisetzen.