Der Arbeitsplatzgrenzwerte beschreiben die maximale zugelassene Belastung durch einen Stoff am Arbeitsplatz. Die Grundlage dabei ist ein regelmäßiger Kontakt in einer 40-stündigen Arbeitswoche (5 Tage zu je 8 Stunden). Aus den gewonnenen Ergebnissen lassen sich wichtige Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz ableiten.

Arbeitsplatzgrenzwerte mit GSA Messgeräten erfassen

Mit speziellen GSA Probenahmegeräten ist eine schädigende Staubbelastung in der Raumluft genau messbar. Damit es möglich, die Einhaltung der aktuell geltenden Arbeitsplatzgrenzwerte für bestimmte Staubfraktionen umgehend zu kontrollieren.

Das GSA Messgerät SG10-2 eignet sich hervorragend für die Partikelmessung der Staubfraktion A-Staub. Je nach Einsatzerfordernis kann es stationär wie auch mobil von Personen getragen eingesetzt werden, um die Luftbelastung mit A-Staub zu ermitteln.

Mit unserem GSA Probennahmegerät PM4-2 ist neben der Partikelmessung der Staubfraktion A-Staub (Feinstaub) auch die Probenahme der Gesamtstaubfraktion, dem E-Staub, erzielbar. Mit diesem kann die Staubbelastung in der Raumluft ideal gemessen werden. Es besitzt hierzu ein besonders großes Probevolumen.

Wie lassen sich „Stäube“ unterscheiden?

Staub ist als Sammelbegriff definiert, der in der Luft verteilte Feststoffteilchen beschreibt. Man unterscheidet zwischen den Staubfraktionen A-Staub (frühere Bezeichnung Feinstaub) und E-Staub (früher Bezeichnung Gesamtstaub). Als Unterscheidungsmerkmal dient die Partikelgröße und die damit verbundene Reichweite in die Lunge.

E-Staub, beziehungsweise einatembarer Staub, weist eine Partikelgröße von ca. 35µm auf und kann durch Mund und Nase eingeatmet werden.

Im Gegensatz dazu liegt der A-Staub, bzw. alveolengängiger Staub, bei 10µm und dringt deshalb tiefer in die Lunge ein.

Hier liegt das Problem: Staubpartikel können in der Lunge Reizungen und Entzündungen hervorrufen, in deren Folge es zu Vernarbung des Lungengewebes kommen kann. Diese führen dann zu Langzeitschäden, wie etwa zur sogenannten Staublunge (Pneumokoniose).

Aktuelle Arbeitplatzgrenzwerte für A-Staub und E-Staub

Der aktuelle Grenzwert liegt für die Staubfraktion A-Staub bei 1,25mg/m³ (bei einer mittleren Dichte von 2,5g/cm³) und für Staubfraktion E-Staub bei 10mg/m³. Dieser Wert gilt zwar bereits seit 2014, jedoch gab es bisweilen zahlreiche Ausnahmen. Sie ermöglichten einen Grenzwert von 3mg/m³.

Ab 01.01.2019 ist der Arbeitsplatzgrenzwert von 1,25mg/m³ verbindlich und unterliegt keinen Ausnahmeregeln mehr. Somit endet die Übergangsfrist zur Einhaltung des Grenzwertes. Diese Änderung bietet Anlass, die bestehenden Schutzmaßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls zu optimieren.

Bei den zu überprüfenden Schutzmaßnahmen gilt „STOP-Prinzip“:

Gehandelt werden sollte nach dem STOP-Prinzip:

S : Substitution; kann der eingesetzte Stoff durch einen staubärmeren ersetzt werden?

T: Technische Maßnahmen; Absauganlage, Lüftung, oder Ähnliches (wenn Substitution nicht möglich)

O: Organisatorische Maßnahmen; (wenn erst genannte Maßnahmen nicht anwendbar oder ausreichend sind)

P: Persönliche Schutzausrüstung; sollte als letztes Mittel der Wahl angewendet werden