Die Anforderungen für den Betrieb von Kaminöfen und anderen Kleinfeuerungsanlagen für den häuslichen Gebrauch werden durch die Neuerung des Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) verschärft. Bis zum 31.12.2024 müssen diese Geräte dann die neuen Grenzwerte an Emissionen und deren minimalen Wirkungsgrad erfüllen. Für einige Besitzer von Kaminöfen bedeutet dies, dass sie diese mit Beginn 2025 dann entweder stillgelegt oder nachrüstet sein müssen. Moderne Anlagen betreffen allgemein die neuen Anforderungen der Kaminofenordnung 2024 nicht, da sie den Standards genügen.
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Ab 2022 – weniger Feinstaubbelastung bei neuen Schornsteinen
Ab dem 01. Januar 2022 gilt für den Neubau von Schornsteinen eine wichtige Neuregelung. Aufgrund einer neuen gesetzlichen Verordnung sind bei neuen Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe neue Schornsteinhöhen zu beachten. Hierdurch kann die Feinstaubbelastung im Wohnumfeld deutlich gesenkt werden.