Hinter dem Kürzel TRGS verbergen sich die Technische Regeln für Gefahrstoffe. Diese Regeln geben den derzeitigen Stand der Technik, wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, inklusive deren Einstufung und Kennzeichnung wieder. Aufgestellt werden sie vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) und durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gegeben. Begleitend dazu ist die Gefahrstoffverordnung einzusehen.