Holzstaub gilt als Gefahrstoff. Deshalb müssen für die Beschäftigten Maßnahmen getroffen werden, um sie vor dieser Belastung zu schützen. Durch die Neufassung der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 553 wurden umfassendere Regelungen zum Schutz der Gesundheit im Umgang mit Holzstaub am Arbeitsplatz geschaffen.
Technische Regeln für Gefahrstoffe
Technische Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 900
Hinter dem Kürzel TRGS verbergen sich die Technische Regeln für Gefahrstoffe. Diese Regeln geben den derzeitigen Stand der Technik, wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, inklusive deren Einstufung und Kennzeichnung wieder. Aufgestellt werden sie vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) und durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gegeben. Begleitend dazu ist die Gefahrstoffverordnung einzusehen.