Technische Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 900

Hinter dem Kürzel TRGS verbergen sich die Technische Regeln für Gefahrstoffe. Diese Regeln geben den derzeitigen Stand der Technik, wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, inklusive deren Einstufung und Kennzeichnung wieder. Aufgestellt werden sie vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) und durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gegeben. Begleitend dazu ist die Gefahrstoffverordnung einzusehen.

Bedeutung Technische Regeln für Gefahrstoffe

Technische Regeln für Gefahrstoffe sind immer dann von besonderer Bedeutung, wenn mit Schad- oder Gefahrstoffen gearbeitet wird.

In Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung sind sie ein wichtiger Bestandteil im Bereich Arbeitsschutz. Sie dienen dem Erhalt der Gesundheit des Arbeitnehmers und sollen vor einer Gesundheitsgefährdung schützen.

Für eine derartige Messung von Gefahrstoffen und deren Einhaltung am Arbeitsplatz ist beispielsweise unser Probenahmegerät SG10-2A für den personengetragenen Einsatz oder das Probenahmegerät PM4-2 für den stationären Gebrauch geeignet. Für Fragen zu den passenden Probenahmegeräten und Messungen kontaktieren Sie uns gerne.

Inhalte der TRGS 900

Die TRGS 900 im speziellen gibt Auskunft über den verbindlichen Arbeitsplatzgrenzwert. Früher war er unter dem Namen „Maximale Arbeitsplatzkonzentration“ bekannt.

Darin wird die höchste zulässige Konzentration eines (Schad-)Stoffes am Arbeitsplatz beschrieben. Mit Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes soll der Arbeitnehmer vor einer dauerhaften schädlichen Schadstoffbelastung bewahrt werden.

Berechnung der Schadstoffkonzentration am Arbeitsplatz

Relevant für die Ermittlung der Schadstoffbelastung am Arbeitsplatz ist die Dauer der Exposition. Es wird die durchschnittliche Konzentration während eines Arbeitstages (8h bei fünf Tagen/Woche) ermittelt.
Das zur Berechnung notwendige Molvolumen 24,1L wird mit standardisierten Parametern angegeben: Temperatur 20°Celsius und 101,3kPa. Daraus leitet sich folgende Formel zur Berechnung der Stoffkonzentration ab:

C (ml/m³) = Molvolumen in L ÷ Molmasse in g × C (mg/m³)

Mit Hilfe dieser festgelegten Bedingungen sind die Schadstoffmessungen vergleichbar und aussagekräftig.

Der Allgemeine Staubgrenzwert (ASGW)

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der TRSG 900 ist der Allgemeine Staubgrenzwert (kurz ASGW), der Auskunft über die Staubbelastung am Arbeitsplatz gibt.

Kommt es während der Arbeitsprozesse zu einem Kontakt mit Staub, so sind spezifische Maßnahmen einzuhalten.

Zusätzlich gilt es zu unterscheiden, ob es sich um A-Staub oder E-Staub handelt. Informationen zur Unterscheidung finden Sie hier.

Auch bei diesem Grenzwert wird eine Expositionsdauer von 8 Stunden bei 5 Tagen pro Woche betrachtet. Der aktuelle Staubgrenzwert liegt bei 1,25mg/m³ für A-Staub und bei 10mg/m³ für E-Staub.
Die Überprüfung zur Einhaltung dieser Werte ist Teil der Arbeitsschutzorganisation. Dazu kann eine Staubmessung am Arbeitsplatz vorgenommen werden.

Quellen:
[1]: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/pdf/TRGS-900.pdf?__blob=publicationFile&v=13
[2]: https://www.dguv.de/medien/ifa/de/fac/arbeitsplatzgrenzwerte/aktuelles/2018-neue-agw-januar.pdf
[3]: https://www.dguv.de/medien/ifa/de/pub/grl/pdf/2009_058.pdf
[4]: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS.html
[5]: https://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/