Viele ältere Gebäude enthalten häufig noch gesundheitsgefährdende Asbestfasern in den Baumaterialien. Auch Böden und die Luft können mit diesen schädlichen Fasern belastet sein. Unter dem Begriff Asbest werden verschiedene Asbestarten zusammengefasst, die sich in ihren Eigenschaften und ihrer bisherigen Nutzung unterscheiden können.
Asbestmessung
Freisetzung von Asbestfasern aus Faserzementplatten
Faserzementplatten, die heutzutage gehandelt und verbaut werden, gelten in der Regel als gesundheitlich unbedenklich, da sie aus modernen Ersatzstoffen bestehen und frei von krebserregenden Asbestfasern sind. Jedoch besteht für Häuser ab Mitte der 60er bis 90er Jahre vielfach der Verdacht, dass die verbauten Faserzementplatten noch die ehemaligen zugemischten und gesundheitsschädlichen Asbestfasern enthalten. Diese können sich mit zunehmender Verwitterung, bei einer Sanierung oder Renovierung freisetzen.
Asbestverbote in Ländern weltweit
Derzeit existiert kein umfassendes Asbestverbot weltweit. Einzelne Länder, vorwiegend in Nordeuropa, haben ab den 90er-Jahren erstmals Asbestverbote eingeführt. Weiterhin ist der Abbau und die Verarbeitung als auch die Verwendung asbesthaltiger Produkte ein schwerwiegendes Problem für die menschliche Gesundheit und die Umwelt.
Innenraumrichtwerte – Raumlufttest mit GSA Messgeräten
Innenraumrichtwerte sind ein wichtiger Messfaktor zur Beurteilung von Innenraumluft. Für das Wohlbefinden der Menschen und ihre Gesundheit ist das Raumklima von entscheidender Bedeutung. So sind Raumluftests mit speziell geeigneten GSA Messgeräten bei Verdacht auf Schadstoffe in Innenräumen eine passende Lösung.
Alte Nachtspeicherheizungen – oft mit Asbest – PCB – Chromat belastet
Nachtspeicherheizungen können, je nach Baujahr und Modelltyp, noch stark mit Asbest und weiteren gesundheitsgefährlichen Schadstoffen wie PCB (Polychlorierte Biphenyle) und Chromat (Chrom VI)) belastet sein. Um eine mögliche Asbestbelastung in Innenräumen zu messen bietet die GSA Messgeräte passende Probenahmegeräte wie das SG12 für die Asbestmessung an.
Asbestmessung – mit SG12
Das GSA Messgerät SG12 ist speziell für die Asbestmessung und für die Probenahme anorganischer faserförmiger Partikel wie KMF nach VDI 3492 und ISO 14966 geeignet. Nach VDI 3492 sind acht Stunden sind für eine Probenahme ausreichend. Am Arbeitsplatz ist die Messung nach DGUV 213-546 in zwei Stunden möglich. Für die Fasermessung von Asbestfasern sowie für die Partikelmessung der Staubfraktionen A-Staub und E-Staub lässt sich das SG12 stationär verwenden.
Asbest – Bauen im Bestand
Im Oktober 2021 ist die Broschüre „Branchenlösung Asbest beim Bauen im Bestand – Handlunghilfe für Tätigkeiten an asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern“ der BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) erschienen. Sie soll den beim Bauen im Bestand tätigen Unternehmen und Beschäftigten wichtige Hilfestellungen zu Schutzmaßnahmen für die Praxis liefern.
Die „Branchenlösung Asbest beim Bauen im Bestand“ wurde von den Verbänden der Bauwirtschaft und den baunahen Dienstleistungen, der Gewerkschaft IG BAU sowie Berufsgenossenschaften erarbeitet. Sie kann kostenlos unter: www.bgbau.de/fileadmin/Medien-Objekte/Medien/Broschuere_Flyer/Branchenlösung_Asbest_beim_Bauen_im_Bestand.pdf heruntergeladen werden.
Die neue Handungsempfehlung liefert auf 31 Seiten in übersichtlicher Weise wichtige Hinweise zum Umgang mit Asbest in Baustoffen bei Sanierungsprojekten. Sie richtet sich an alle Tätigen, vor allem Handwerker, die bei ihrer Arbeit mit Asbest als Gefahrstoff in Berührung kommen können. Sie stellt die Anforderungen und Maßnahmen zu ihrem Schutz zu den handwerksnahen Arbeiten auf. Mit dieser Handlungshilfe werden die geplanten Asbest-Regelungen des BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) der Gefahrstoffverordnung zu Asbest bereits jetzt schon in die Praxis erläutert. Allgemein gelten für Arbeiten an asbestbelasteten Gebäuden bisher strenge Schutzmaßnahmen, die auf EU-Regelungen basieren. Auch die Technische Regel für Gefahrstoffe 519 der Gefahrstoffordnung bietet detaillierte Regelungen zu Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten.
Bei „Bauen im Bestand“ geht es um werterhaltende oder Wert steigernde Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden nach HOAI. Hierbei kann es sich um Instandhaltungen, Modernisierungen, Umbauten, Erweiterungsbauten und Wiederaufbau von Altbauten handeln. Seit 2015 ist erst bekannt, dass Asbest bisher in als eher unbedenklich wahrgenommenen Baustoffen wie auch Fliesenklebern, Putzen und Spachtelmassen vorkommen kann. Dies gilt für gilt für Gebäude, die bis 1994 erbaut worden sind. Im Jahr 1993, zum 31.10.1993, wurde die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Asbest verboten.
In Altbauen bis zu diesem Baujahr ist häufig noch mit den gesundheitsgefährlichem Asbest in den Baustoffen zu rechnen, das auch nach Jahren noch Krebs und andere Krankheiten auslösen kann. Auch wenn es zumeist nur in geringen Maße in den Materialien enthalten ist, wird es besonders bei flächigen Bearbeitungen in größeren Konzentrationen freigesetzt. Dann gelangen die Asbestfasern über die Atemluft in den Körper und können schwere Krankheiten auslösen. Von diesen krankmachenden Einflüßen sind die Handwerker betroffen, die in Altbauten regelmäßig Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten machen. Diesen ist vielfach nicht bewußt, in welchen Material auch noch „versteckt“ Asbest ist. Bei der Freisetzung durch starke mechanische Arbeiten wie Wegschlagen, Bohren, Bodenschleifen etc. können sich dann die asbesthaltgen gesundheitsgefährlichen Fasern freisetzen.
Asbestmessung mit SG12 Messgerät
Um mögliche gesundheitliche Gefährundungen durch Asbest und das Vorkommen in Gebäuden, insbesondere Sanierungen, zu messen bietet der Onlineshop der GSA Messgeräte spezielle Probenahmegeräte an. So kann in beispielweise im Rahmen geplanter Baumaßnahmen im Bestand mit dem SG12 stationär eine Fasermessung auf Asbestfasern in der Innenraumluft – als auch in der Außenluft nach VDI 3492 bzw. ISO 14966 durchgeführt werden. Dieses Messgerät mißt auch andere anorganischen faserförmige Partikel wie KMF (Künstliche Mineralfasern) und andere anorganische Fasern. Es ist darüber hinaus auch für Partikelmessungen der Staubfraktionen A-Staub und E-Staub geeignet.
Quellen:
Bildquelle Beitragsbild: 123rf.com ©happylenses, Bilddatei-Nr. 92478396(S)
www.bauenimbestand24.de/broschuere-schutz-vor-asbest-beim-bauen-im-bestand-02122021
www.bgbau.de/fileadmin/Medien-Objekte/Medien/Broschuere_Flyer/Branchenlösung_Asbest_beim_Bauen_im_Bestand.pdf
Asbestsituation 2020 – Fakten aus „Nationales Asbest Profil Deutschland“
Aktuelle Studie zur Asbestsituation in Deutschland
Im Juni 2020 wurde zum zweiten Mal die Publikation „Nationales Asbest Profil Deutschland“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua) herausgegeben. In über 70 informativen Seiten wird die nationale Asbestsituation in Deutschland erläutert.
Schadstoffmessungen bei Sanierungen
Schadstoffmessungen bei Sanierungsmaßnahmen
In vielen Häusern fallen erst nach vielen Jahren umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an, bei denen beispielsweise alter Putz abgeschlagen, alte Fliesen oder Elektroleitungen entfernt werden. Um zu erfahren, ob sich in den alten Bauteilen Schadstoffe verbergen sind Schadstoffmessungen wie die Asbestmessung sinnvoll.
Asbestmessung oft notwendig
Asbestmessung bei Verdacht auf Asbestfasern
Besteht der Verdacht einer Gefahr durch Asbestfasern ist eine Fasermessung ratsam. Eine solche Fasermessung zu Asbestfasern kann mittels Einsatz unseres Messgerät SG12 für die Asbestmessung erfolgen.
Diese Fasermessung auf Asbestfasern erfolgt nach der Richtlinie VDI 3492. Die dazu notwendige Asbestfaserprobe kann über unsere Messtechniker vor Ort entnommen werden. Gerne beraten wir Sie zu diesem Verfahren.
Wird die entsprechende Probe selbst entnommen, so sind einige wesentliche Punkte zu beachten. Als Erstes steht immer der persönliche Schutz, das heißt, Schutzkleidung und Atemmaske (FFP 2) sind unbedingt zu benutzen.