Die Nachhaltigkeit von Produkten, von der Konzeption, der Herstellung bis zum Recycling, soll nach aktuellen Strategien in der EU zum Standard werden. Die Verbraucher werden dann besser informiert sein, um leichter umweltverträgliche Waren auswählen zu können. Am 04. Dezember 2023 haben sich die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union auf die Novellierung der Ökodesign-Verordnung (ESPR) zur formalen Verabschiedung geeinigt.
Schadstoffe
PAK-haltige Klebstoffe in alten Parkettböden
Schadstoffbelastungen durch PAK–haltige Klebstoffe in Parkett können sich durch Abnutzung oder bei Parkettarbeiten in die Innenraumluft freisetzen und dabei im Hausstaub ansiedeln. PAK (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe) sind krebserregende Schadstoffe die für die Gesundheit besonders gefährlich sind. Parkettböden gelten als allergikerfreundlich, da sie allgemein pflegeleicht und nicht staubbindend sind. Neue Parkettböden werden nicht mehr mit PAK-haltigen Klebstoffen verlegt, sondern aus gesundheitsunbedenklichen Ersatzstoffen.
Luftschadstoffe in Kleinfeuerungsanlagen
Kleinfeuerungsanlagen
Kleinfeuerungsanlagen werden meist mit fossilen Brennstoffen wie Erdgas, Heizöl, Kohle oder Holz betrieben. Sie sind für die private Nutzung und Kleinbetriebe konzipiert.
Gemäß der 1. BImSchV (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) gelten alle Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 1000 kW als Kleinfeuerungsanlagen.
Schimmel messen nach Sanierungen
Nach Sanierungen wird vielfach Schimmel festgestellt, das ein Gesundheitsrisiko darstellen kann. Je nach Schimmelbefall und gesundheitlicher Sensibilität können allergische Reaktionen oder Infektionen ausgelöst werden. Die Entstehung sollte daher umgehend fachgerecht behandelt werden. Um die Ausbreitung und die Konzentration zu lokalisieren bietet sich die Probennahme mit dem GSA Messgerät SG5200 an, um den Schimmel zu messen.
Asbestwelle – Asbest in Altbauten
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) warnt vor einer neuen Gefahr durch Asbest in Bauten. Mit der bevorstehenden großen Sanierungswelle für Modernisierungen, Umbauten und Energieeinsparung drohe eine „Asbestwelle“ in den kommenden Jahrzehnten auf dem Bau. Bauarbeiter und Heimwerker werden dann großen gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt, wenn sie die freigesetzten Asbestfasern einatmen.
Leuchtstoffröhren (T8 und T5) – Verbot
Ab August 2023 dürfen Händler in der EU nur noch Restbestände an konventionellen T5- und T8-Leuchtstoffröhren verkaufen. Danach können diese nur noch als LED-Röhren gekauft werden. Damit soll das in den alten Röhren enthaltene Quecksilber weiter eindämmt und die Nutzung umweltfreundlicher LED-Lampen gefördert werden.
Freisetzung von Asbestfasern aus Faserzementplatten
Faserzementplatten, die heutzutage gehandelt und verbaut werden, gelten in der Regel als gesundheitlich unbedenklich, da sie aus modernen Ersatzstoffen bestehen und frei von krebserregenden Asbestfasern sind. Jedoch besteht für Häuser ab Mitte der 60er bis 90er Jahre vielfach der Verdacht, dass die verbauten Faserzementplatten noch die ehemaligen zugemischten und gesundheitsschädlichen Asbestfasern enthalten. Diese können sich mit zunehmender Verwitterung, bei einer Sanierung oder Renovierung freisetzen.
POP-Grenzwerte neu in EU-Verordnung
Um die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor Schäden durch langfristige und schwer abbaubare organische Schadstoffe (Persistent Organic Pollutants, POP) besser zu schützen wurde eine neue EU-Verordnung am 29. Dezember 2022 verabschiedet, die am 10. Juni 2023 in Kraft getreten ist. Sie führt zum ersten Mal für einige persistente organische Chemikalien (POP) Grenzwerte ein und verschärft diese für bestimmte Schadstoffe.
Schädliches Asbest in Serpentinit-Gestein
Serpentinit, ein dunkel-grünlicher Naturstein mit charakteristischen Flecken und weißlichen Bändern wird vor allem als Dekorationsstein eingesetzt. Der Serpentinit findet heute noch für Böden, Verkleidungen und andere schmückende Erzeugnisse Verwendung. Jedoch können Serpentinite unter bestimmten Bedingungen gesundheitsschädliche Asbestfasern freisetzen. Diese Gefahren bestehen vor allem bei stärkerer Bearbeitung von Serpentinit oder Brüchen des Gesteins.
PCB in alten Kondensatoren
Polychlorierte Biphenyle (PCB) waren bis in die 90er Jahre als Isoliermittel in alten Kondensatoren wie in Leuchtstofflampen, Haushaltsgeräten, in Farben, Kunststoffen und Weichmachern enthalten. Sie stellen heutzutage weiterhin eine Gesundheitsgefahr dar. Vielfach sind die alten Geräte wie Leuchtstoffröhren mit PCB-belasteten Kleinkondensatoren noch in Gebrauch. Aus diesen kann die schädliche PCB-belastete Isolierflüssigkeit austreten.