Katastrophenflut 2021 – Schäden

Flutkatastrophe 2021

Es sind schon einige Monate vergangen als die Katastrophenflut 2021, vom 14.07-15.07.2021, mit ihrem Schwerpunkt in der Nacht durch extreme Wassermassen ganze Landstriche in Deutschland unter Wasser setzte.

Niemand wird die Bilder im Ahrtal nicht vergessen, bei der unter dem andauernden Rekordregen ganze Häuser einstürzten und teilweise Menschen und Tiere sich in der Katastrophenflut 201 nicht mehr retten konnten. In Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen war die Überflutung besonders stark. Auch die Nachbarländer Belgien, Niederlande, Luxemburg und Österreich waren in Teilen von dieser Flutkatastrophe betroffen. Die Flut von 2021 stellte die Unwetterjahre 2002 und 2013 weit in den Schatten. Der Schaden der Flut wird über 29 Millarden Euro geschätzt.

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Asbestmessung – mit SG12

Asbestmessung SG12

Das GSA Messgerät SG12 ist speziell für die Asbestmessung und für die Probenahme anorganischer faserförmiger Partikel wie KMF nach VDI 3492 und ISO 14966 geeignet. Nach VDI 3492 sind acht Stunden sind für eine Probenahme ausreichend. Am Arbeitsplatz ist die Messung nach DGUV 213-546 in zwei Stunden möglich. Für die Fasermessung von Asbestfasern sowie für die Partikelmessung der Staubfraktionen A-Staub und E-Staub lässt sich das SG12 stationär verwenden.

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Asbest – Bauen im Bestand

Asbest - Abschlagen Altfliesen

Im Oktober 2021 ist die Broschüre „Branchenlösung Asbest beim Bauen im Bestand – Handlunghilfe für Tätigkeiten an asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern“ der BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) erschienen. Sie soll den beim Bauen im Bestand tätigen Unternehmen und Beschäftigten wichtige Hilfestellungen zu Schutzmaßnahmen für die Praxis liefern.

Die „Branchenlösung Asbest beim Bauen im Bestand“ wurde von den Verbänden der Bauwirtschaft und den baunahen Dienstleistungen, der Gewerkschaft IG BAU sowie Berufsgenossenschaften erarbeitet. Sie kann kostenlos unter: www.bgbau.de/fileadmin/Medien-Objekte/Medien/Broschuere_Flyer/Branchenlösung_Asbest_beim_Bauen_im_Bestand.pdf heruntergeladen werden.

Die neue Handungsempfehlung liefert auf 31 Seiten in übersichtlicher Weise wichtige Hinweise zum Umgang mit Asbest in Baustoffen bei Sanierungsprojekten. Sie richtet sich an alle Tätigen, vor allem Handwerker, die bei ihrer Arbeit mit Asbest als Gefahrstoff in Berührung kommen können. Sie stellt die Anforderungen und Maßnahmen zu ihrem Schutz zu den handwerksnahen Arbeiten auf. Mit dieser Handlungshilfe werden die geplanten Asbest-Regelungen des BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) der Gefahrstoffverordnung zu Asbest bereits jetzt schon in die Praxis erläutert. Allgemein gelten für Arbeiten an asbestbelasteten Gebäuden bisher strenge Schutzmaßnahmen, die auf EU-Regelungen basieren. Auch die Technische Regel für Gefahrstoffe 519 der Gefahrstoffordnung bietet detaillierte Regelungen zu Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten.

Bei „Bauen im Bestand“ geht es um werterhaltende oder Wert steigernde Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden nach HOAI. Hierbei kann es sich um Instandhaltungen, Modernisierungen, Umbauten, Erweiterungsbauten und Wiederaufbau von Altbauten handeln. Seit 2015 ist erst bekannt, dass Asbest bisher in als eher unbedenklich wahrgenommenen Baustoffen wie auch Fliesenklebern, Putzen und Spachtelmassen vorkommen kann. Dies gilt für gilt für Gebäude, die bis 1994 erbaut worden sind. Im Jahr 1993, zum 31.10.1993, wurde die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Asbest verboten.

In Altbauen bis zu diesem Baujahr ist häufig noch mit den gesundheitsgefährlichem Asbest in den Baustoffen zu rechnen, das auch nach Jahren noch Krebs und andere Krankheiten auslösen kann. Auch wenn es zumeist nur in geringen Maße in den Materialien enthalten ist, wird es besonders bei flächigen Bearbeitungen in größeren Konzentrationen freigesetzt. Dann gelangen die Asbestfasern über die Atemluft in den Körper und können schwere Krankheiten auslösen. Von diesen krankmachenden Einflüßen sind die Handwerker betroffen, die in Altbauten regelmäßig Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten machen. Diesen ist vielfach nicht bewußt, in welchen Material auch noch „versteckt“ Asbest ist. Bei der Freisetzung durch starke mechanische Arbeiten wie Wegschlagen, Bohren, Bodenschleifen etc. können sich dann die asbesthaltgen gesundheitsgefährlichen Fasern freisetzen.

Asbestmessung mit SG12 Messgerät

Um mögliche gesundheitliche Gefährundungen durch Asbest und das Vorkommen in Gebäuden, insbesondere Sanierungen, zu messen bietet der Onlineshop der GSA Messgeräte spezielle Probenahmegeräte an. So kann in beispielweise im Rahmen geplanter Baumaßnahmen im Bestand mit dem SG12 stationär eine Fasermessung auf Asbestfasern in der Innenraumluft – als auch in der Außenluft nach VDI 3492 bzw. ISO 14966 durchgeführt werden. Dieses Messgerät mißt auch andere anorganischen faserförmige Partikel wie KMF (Künstliche Mineralfasern) und andere anorganische Fasern. Es ist darüber hinaus auch für Partikelmessungen der Staubfraktionen A-Staub und E-Staub geeignet.

Quellen:

Bildquelle Beitragsbild: 123rf.com ©happylenses, Bilddatei-Nr. 92478396(S)

www.bauenimbestand24.de/broschuere-schutz-vor-asbest-beim-bauen-im-bestand-02122021

www.bgbau.de/fileadmin/Medien-Objekte/Medien/Broschuere_Flyer/Branchenlösung_Asbest_beim_Bauen_im_Bestand.pdf

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Mit SG12 und Probenahmekopf Innenraumluftverunreinigungen nach VDI 3492 messen

SG12 Probenahmegerät

VDI 3492 – VDI-Richtlinie zur Bestimmung von Innenraumluftverunreinigungen

Die VDI 3492 ist eine von zahlreichen VDI-Richtlinien, die vom VDI (Verein deutscher Ingenieure) aufgestellt wurde. Sie beinhalten richtungsweisende Regeln und Empfehlungen zum Stand der Technik und für die Wissenschaft. Sie sind für die tägliche Praxis relevant.

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Atemschutzhelme mit Kopfschutz – ein wichtiger Schutz in gefährlichen Arbeitssituationen

Das Tragen von Atemschutzhelmen mit Kopfschutz ist vor allem im Handwerk, in der Industrie und beim Bau ein wichtiger Schutz, wenn in gefährlicher Arbeitsumgebung gearbeitet wird. Dazu zählt insbesondere der mögliche Kontakt mit Gefahrstoffen.

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Nanopartikel und REACH-Verordnung

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Was sind Nanopartikel?

Unter dem Begriff Nanopartikel werden Teilchen mit einer Größe zwischen 1 und 100 Nanometer in Höhe, Breite oder Länge beschrieben. Der griechische Begriff „nanos“ bedeutet Zwerg und veranschaulicht die Größendimension.

Zum Vergleich: ein Menschenhaar ist 80.000 Nanometer breit.


Sie können mittels unterschiedlicher Verfahren hergestellt werden, z.B. durch Lasereinwirkung oder durch Zerkleinerungsprozesse.
Die Einsatzmöglichkeiten dieser Partikel sind zahlreich wie vielfältig und bei weitem noch nicht vollständig erforscht.

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