Chrom(VI) messen mit GSA Messgerät SG10-2 im Arbeitsbereich

Chrom VI Arbeitsbereich

Chrom(VI)-Verbindungen stellen in zahlreichen Arbeitsbereichen eine erhebliche Gesundheitsgefahr dar. Dies gilt insbesondere dann, wenn Beschäftigte ohne ausreichenden Arbeitsschutz mit chromathaltigen Produkten umgehen müssen. Diese Verbindungen, auch als Chromate bezeichnet, sind toxische Gefahrstoffe mit starker Oxidationskraft. Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) stuft diese als krebserregend ein. Mit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung 2024 wurden erweiterte Regelungen zum Schutz bei möglicher Exposition mit Chromaten eingeführt.

Eigenschaften und Risiken von Chrom(VI)

Chromate (Chrom (VI)-Verbindungen) zählen zu den Gefahrstoffen. Ausgangsstoff für ihre Entstehung ist Natriumdichromat, ein Chrom(VI)-Salz, das aus Chromerz gewonnen wird. Chromate sind gemäß Kategorie 1B (H350) als krebserzeugend eingestuft, mit Ausnahme von Bariumchromat. Darüber hinaus können Chrom (VI)-Verbindungen bei direktem Kontakt auch haut– und atemwegssensibilisierend wirken. Die gesundheitlichen Risiken entstehen vor allem beim Umgang mit chromathaltigen Stoffen oder kontaminierten Oberflächen, zum Beispiel durch das Einatmen chromatbelasteter Stäube oder durch Hautkontakt.

Arbeitsbereiche mit Chromatbelastung

Besonders gefährdet sind Menschen in folgenden Bereichen:

  • Aufschluss und Verarbeitung von Chromerzen
  • Herstellung von 6-wertigen Chromverbindungen
  • Legierungen
  • Schweißen und Schleifen von Blechen mit chromhaltigen Anstrichstoffen oder Edelstahl
  • Beizen und Reinigen von Metallen
  • Glanz- und Hartverchromung mit Chrom(VI)-Oxid als Ausgangsmaterial
  • Umgang mit Wärmedämmungen und älteren Nachtspeicherheizungen
  • Bereiche thermisch beeinflusster chromlegierter Industriekomponenten wie Dampfdruckleitungen, Turbinen und chromlegierte Stahlrohre
  • Wärmeleitende Anlagenteile mit alkali- und erdalkalimetallhaltigen Dämmstoffen wie in Kohlekraftwerken, Gas- und Biomassekraftwerken, Blockheizkraftwerken, Heizwerken, Holzhackschnitzelkraftwerken, Müllverbrennungsanlagen und chemietechnischen Industrieanlagen
  • Wartungsarbeiten bei Kraftwerken oder Blockheizkraftwerken mit Freisetzen von Calciumchromat
  • Einsatz von Chrom(VI)-Oxid und Alkalichromaten in diversen Industrien
  • Anstricharbeiten in Spritzverfahren mit chromhaltigen Korrosionsschutzmitteln

Bildung toxischer Chrom(VI)-Verbindungen

Studien und praktische Nachweise zeigen, dass Chrom(VI)-Verbindungen unter folgenden Bedingungen entstehen können:

  • Stahltemperaturen in Bereichen von 350 °C bis 800 °C.
  • Chromhaltige Stähle, insbesondere hochlegierte Varianten in Turbinen, Medienleitungen, Gasturbinen oder Dampfturbinen, Industrieöfen, Notstromaggregate, Bolzen und Schrauben
  • Alkali- und Erdalkalimetalloxide (z. B. Calciumoxid, Magnesiumoxid) aus Dämmstoffen und Montagepasten
  • Luftfeuchtigkeit und atmosphärischer Sauerstoff in der Nähe von Stahloberflächen
  • Wasserdampf ab 550 °C

Die in den Materialien verwendeten Alkali- und Erdalkalimetalle können unterschiedliche Chrom(VI)-Verbindungen entwickeln. Diese Reaktionen führen häufig zu gelblichen Ablagerungen auf Stahl oder den angrenzenden Materialien.


Gesundheitsrisiken durch Chrom(VI)-Verbindungen

Chromate können bei dem Kontakt mit der Haut starke Allergien und Ekzeme auslösen und sog. „Chromat-Geschwüre“ ausbilden. Durch das Einatmen von Chrom(VI) können Reizungen entstehen wie Husten, Niesen, Asthma und chronische Bronchitis. Eine längerfristige Exposition kann auch zu schweren Erkrankungen wie Lungen-, Nasen– und Nebenhöhlenkrebs führen.

Novellierte Gefahrstoffverordnung 2024 – Ampelmodell

Gefahrstoffverordnung 2024: Das Ampelmodell

Mit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung am 5. Dezember 2024 wurden neue Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen wie Chromaten (Chrom (VI)-Verbindungen) eingeführt. Das bekannte Maßnahmenkonzept aus der TRGS 910, das sogenannte Ampelmodell, wurde für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen verbindlich übernommen. Es unterscheidet drei Risikostufen:

  • Grün: geringes Risiko bis zur Akzeptanzkonzentration (AK)
  • Gelb: mittleres Risiko bis zur Toleranzkonzentration (TK)
  • Rot: hohes Risiko bei Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes

Mit dieser Einteilung können die möglichen Gefährdungen besser eingeschätzt und die Dringlichkeit von Maßnahmen eindeutiger bestimmt werden. Bei krebserzeugenden Gefahrstoffen wie bei Chromat lassen sich nach der Zuordnung der Risikostufe passende Schutzmaßnahmen einleiten. Sie werden beispielsweise nach der Belastungshöhe, der Überschreitung eines Arbeitsplatzgrenzwertes oder zur Erreichung einer verminderten Belastungsstufe angepasst.

Nach §10 der novellierten Verordnung sind bei Tätigkeiten mit Stoffen der Kategorien 1A oder 1B besondere Schutzmaßnahmen erforderlich. Nach §10 Abs. 5 GefStoffV ist umgehend ein Maßnahmeplan umzusetzen, wenn trotz aller technischen Schutzmaßnahmen der Arbeitsplatzgrenzwert nicht mehr eingehalten oder die Tätigkeiten im mittleren Risiko liegen. Ziel ist es, den Arbeitsplatzgrenzwert einzuhalten oder in den Bereich des niedrigeren Risikos zu gelangen. Der Maßnahmeplan legt fest, mit welchem Vorhaben und in welchem Zeitraum die Exposition gesenkt werden soll.


GSA Messgerät SG10-2 – Belastung von Chrom(VI) messen

Das GSA-Messgerät SG10-2 eignet sich zur Erfassung möglicher Belastungen durch Chrom(VI)-Verbindungen in Bereichen mit Expositionsrisiko. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt den Einsatz dieses Probenahmegeräts. Das SG10-2 wurde speziell für die Gefahrstoffmessung von einatembarem E-Staub und alveolengängigem A-Staub entwickelt und erreicht einen Volumenstrom von 1-12 l/min.


Durchführung der Probenahme von Chrom(VI) mit dem SG10-2 nach IFA 6665

Vor der Messung mit dem SG10-2 müssen die Filterhalter mit dem passenden Quarzfaserfilter in das GSP-Probenahmesystem GSP 10 eingesetzt werden. Danach wird an dem Messgerät ein Volumenstrom von 10 l/min eingestellt.

Während der Probenahme von Chrom(VI) saugt die Pumpe des SG10-2 die belastete Luft an. Die Staubpartikel lagern sich dabei auf dem Quarzfaserfilter ab. Für die gesamte Probenahme wird eine Messdauer von vier Stunden empfohlen. Bei dieser wird ein Volumen von 2,4 m³ erzielt, welches geeignet ist, um ein Zehntel des Beurteilungs-Maßstabs (1 µg/m³) nachweisen zu können. Nach der Messung werden die Filter entnommen, verschlossen und zur weiteren Analyse vorbereitet. Dieses Probenvolumen entspricht den Anforderungen des IFA-Messverfahrens 6665 und ermöglicht eine ausreichende Nachweisempfindlichkeit für die Beurteilung der Chrom(VI)-Belastung gemäß TRGS 910.

Analyse der beprobten Chrom(VI)-Konzentrationen

Für die Analyse der beprobten Konzentrationen empfehlen wir unser Partnerunternehmen, die GSA Gesellschaft für Schadstoffanalytik mbH, das auf die Analyse und Bewertung von Schadstoffen wie Chrom(VI) spezialisiert ist. Die Untersuchung der Chromat-Konzentration erfolgt durch die photometrische Bestimmung des Chrom(VI)-Gehaltes nach IFA-Messverfahren Nr. 6665 in Verbindung mit EN ISO 18412:2006. Dieses Verfahren ermöglicht die quantitative Erfassung und Bewertung der Chrom(VI)-Belastung am Arbeitsplatz.

Quellen:

Bildquelle Beitragsbild: 123rf.com © mikkiorso, Bild Nr. 244157393

www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/TRGS-910

www.bgbau.de/fileadmin/Medien-Objekte/Medien/Sonstige_Medien/Infoblatt_neue_Gefahrstoffverordnung_2024_bf.pdf

www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/verordnung-zur-aenderung-der-gefahrstoffverordnung-und-anderer.html

www.bgrci.de/gefahrstoffvideos/videothek/aenderungen-gefahrstoffverordnung-2024

www.bgetem.de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/brancheninformationen1/energieversorgung/kraftwerke-und-heizwerke/fachveroeffentlichungen/moegliche-chrom-vi-exposition

www.dguv.de/ifa/praxishilfen/taetigkeiten-mit-krebserzeugenden-gefahrstoffen/krebserzeugende-gefahrstoffe/chrom-vi/index.jsp

www.dguv.de/ifa/praxishilfen/taetigkeiten-mit-krebserzeugenden-gefahrstoffen/rahmen/einstufung/index.jsp

www.gsa-ratingen.de/de/services/bestimmung-von-staubinhaltsstoffen/messen-von-chrom-vi-nach-ifa-6665/

www.gestis.dguv.de/data?name=082830

www.harmfuldust.com/post/chrom-6-warnungen-aus-aller-welt-motoren-turbinen

www.harmfuldust.com/post/es-ist-viel-schlimmer-als-gedacht

www.lanuk.nrw.de/themen/umwelt-und-gesundheit/umweltmedizin/beurteilung-von-schadstoffen-und-umwelteinfluessen/chemische-schadstoffe/schadstoffe/standard-titel

www.rp-kassel.hessen.de/sites/rp-kassel.hessen.de/files/2023-04/informationsschreiben_chromat_expositionen_in_kraftwerken.pdf

www.de.wikipedia.org/wiki/Chrom(VI)-Verbindungen

de.wikipedia.org/wiki/Chromate

Infosystem für Gefährliche Stoffe (IGS-public)

IGS-public Gefährliche Stoffe

Über das Informationssystem für Gefährliche Stoffe (IGS-public), ein Onlineportal des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV), können sich Verbraucher über Stoffmerkmale und Rechtsvorschriften zu chemischen und biologischen Stoffen kostenfrei informieren. In der Datenbank mit rund 250.000 Einträgen zu Stoffen sind insbesondere wichtige Hinweise zum Gesundheitsschutz oder dem Umgang mit gefährlichen Stoffen abrufbar.

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Nanopartikel und REACH-Verordnung

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Was sind Nanopartikel?

Unter dem Begriff Nanopartikel werden Teilchen mit einer Größe zwischen 1 und 100 Nanometer in Höhe, Breite oder Länge beschrieben. Der griechische Begriff „nanos“ bedeutet Zwerg und veranschaulicht die Größendimension.

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RCP-Messung mit GSA Probenahmegerät SG350ex

Gefahrstoffmessung SG350ex

Mit dem Probenahmegerät SG350ex lassen die Massenanteile der Kohlenwasserstoffe mittels einer RCP-Messung ermitteln. Die Messung mit dem Probenahmegerät SG350ex dient der Überprüfung des Arbeitsschutzes. Es kann hierbei getestet werden, ob zulässige Arbeitsplatzgrenzwerte der jeweiligen Gemische überschritten werden oder keine spezielle Gesundheitsgefährdung besteht.

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Technische Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 900

Staubmessung

Hinter dem Kürzel TRGS verbergen sich die Technische Regeln für Gefahrstoffe. Diese Regeln geben den derzeitigen Stand der Technik, wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, inklusive deren Einstufung und Kennzeichnung wieder. Aufgestellt werden sie vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) und durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gegeben. Begleitend dazu ist die Gefahrstoffverordnung einzusehen.

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Technische Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 400

TRSG 400 Schutzausrüstung

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 400

Die Abkürzung TRGS bedeutet Technische Regeln für Gefahrstoffe und sind grundlegendes Element des Arbeitsschutzes. Diese Regeln konkretisieren die Anwendungen der Gefahrstoffverordnung.

Eine solche Gefährdungsbeurteilung ist immer dann notwendig, wenn am Arbeitsplatz Schadstoffe vorhanden sein können. Der Arbeitgeber ist in der Pflicht den Arbeitnehmer vor einer möglichen Gesundheitsgefährdung zu schützen.

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Feinstaubbbelastung ist aus den Medien nicht mehr wegzudenken, doch was ist das und wie gefährlich ist er für uns? Gerade zu Silvester entflammt die Diskussion erneut: Bedeutet das das Ende der Raketen und Knaller?

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Schadstoffmessungen

Schadstoffmessungen

Probenahmegerät SG5100ex für Schadstoffmessungen

Bei der Lagerung von Schadstoffen ist eine Freisetzung der Stoffe immer möglich und bedarf im Rahmen der Arbeitssicherheit einer regelmäßigen Überprüfung wie über Schadstoffmessungen.

Schadstoffmessungen mit GSA Probenahmegerät SG5100ex

Präzise Schadstoffmessungen können durch die GSA Messgerätebau zum Beispiel für Gase erfolgen. Dafür empfiehlt sich unser Probenahmegerät SG5100ex, da es mit einem Explosionsschutz ausgestattet ist.

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Holzstaub Messung – gesundheitliche Gefahr minimieren

Holzstaub messen

Holzstaub Messung für die Gefährungsbeurteilung am Arbeitsplatz

Holzstaub zählt zu den E-Stäuben und bietet eine große Gefahr, dass sich die Partikel sich in die Lunge absetzen oder andere Körperteile beeinträchtigen. Zur Holzstaub Messung sowie zur Partikelmessung der Staubfraktion von E-Staub empfiehlt sich unser Probenahmegerät SG10-2A für eine stationäre Messung oder die Geräte SG5100ex und SG5200 für eine personengetragene Messung.

In Bezug auf eine Holzstaubexplosion empfiehlt sich unser Messgerät SG5100ex, da es speziell für explosionsgefährdete Bereiche entwickelt wurde.

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Schadstoffmessung bei Verdacht in Kindergärten

Schadstoffmessung Kindergarten

Schadstoffmessung und Schadstoffanalysen über die GSA Messgerätebau GmbH

Vielfach wird eine Schadstoffmessung in Kindergärten nötig.

In diesem Falle ist die GSA Messgerätebau der richtige Ansprechpartner, da wir mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Messung und Beurteilung von Schadstoffmessung in Kindergärten und anderen öffentlichen Einrichtungen haben.

Besteht der Verdacht einer Schadstoffbelastung im Kindergarten, weil eine Geruchsbelastung wahrgenommen wird, vermehrt Symptome einer Schadstoffexposition auftreten oder andere Zeichen darauf hinweisen (wie z.B. Schimmel an den Wänden) so sollte eine Messung in Betracht gezogen werden.

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